Brüssel: Voller Erfolg für Scientology

Die Scientology Kirche Belgien und Scientologen in der ganzen Welt begrüßen das heute Nachmittag gefällte Urteil der 69. Strafkammer des Brüsseler Gerichts. Das Urteil sprach zwei Brüsseler Scientology Vereinigungen wie auch 11 führende Vertreter der örtlichen Scientology Kirche von allen Vorwürfen u.a. mit der Fest-stellung frei, die Staatsanwaltschaft habe gegen das grundlegende „Recht auf ein faires Verfahren“ verstoßen.

Das Urteil ergeht nach einem 18 Jahre dauernden Ermittlungsverfahren der Staatsan-waltschaft zu Vorwürfen wie Betrug, illegale medizinische Praktiken und Miss-achtung der Privatsphäre. Das Ermittlungsverfahren war jedoch in vollkommener Missachtung des staatlichen Neutralitätsgebots und der verfassungsmäßigen Garantien auf Schutz der Religionsfreiheit in diskriminierender Weise geführt worden. Die Vorurteile der Staatsanwaltschaft kamen unter anderem in früheren öffentlichen Vorverurteilungen zum Ausdruck, die sich offen gegen die religiösen Überzeugungen der Scientology Kirche und ihrer Mitglieder gerichtet hatten. Dass hier die religiösen Überzeugungen angeklagt wurden, befand auch heute das Gericht. Scientology dürfe nicht anders behandelt werden wie andere Religionen auch, war eine der eindeutigen Feststellungen in der mündlichen Urteilsbegründung. Keine der Vorwürfe seien in irgendeiner Weise von den vorgetragenen Beweismitteln der Staatsanwaltschaft gedeckt gewesen und ihre Standpunkte seien von Voreingenommenheit gegen die Scientology Kirche und ihre Angehörigen geprägt gewesen.

„Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit haben in Belgien obsiegt und das Recht auf ein faires Verfahren wurde wieder hergestellt“, so ein Sprecher der Scientology Kirche.

Die Scientology Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Sie hat heute mehrere Millionen Anhänger in über 180 Ländern auf der ganzen Welt. In Belgien wurde ihre erste Gemeinde im Jahre 1974 gegründet. Sie fördert weltweit zahlreiche soziale und humanitäre Initiativen und Kampagnen insbesondere in den Bereichen Drogenprävention, Verbesserung moralisch-sittlicher Werte zum Nutzen des einzelnen Menschen wie auch der Familie, im Bereich der Menschenrechtserziehung, der Lese- und Schreibfähigkeit, sowie in der Ausräumung psychiatrischer Missbräuche an Psychiatrie-Patienten.