Erwiderung der Scientology Kirche auf „Der Geheimdienst der Scientology Kirche“ (1998)

Was steckt wirklich hinter der Broschüre des Verfassungsschutzes?

Im April 1998 kündigte das Hamburger Landesamt für Verfassungschutz mit großem Tamtam eine Pressekonferenz an. Es ging um die Vorstellung und Veröffentlichung einer Broschüre über Scientology, deren Inhalt natürlich auch die Ergebnisse von immerhin fast einem Jahr geheimdienstlicher Überwachung der Scientology-Kirche widerspiegeln würde.

Die Medien warteten gespannt. Mit welchen Enthüllungen würde der Verfassungsschutz (VS) den enormen personellen und finanziellen Aufwand gegen die Scientology-Kirche rechtfertigen? Welche „Beweise“ waren ans Licht gekommen, indem man Telefone von Scientologen anzapfte, sie beschattete, ihre Gespräche aufzeichnete und ihre Kirchen infiltrierte?

Die Pressekonferenz am 9. April 1998 wurde von einer peinlichen Neuigkeit überschattet: Unmittelbar zuvor hatten die schweizerischen Behörden einen Verfassungsschutzagenten aus Baden-Württemberg festgenommen, der Scientology in Basel hinterherspioniert hatte. Um so mehr lag es nun an den Hamburger Verfassungsschützern, den staatlichen Großeinsatz gegen eine Religionsgemeinschaft zu rechtfertigen.

Was aber bekamen die Medien in Hamburg zu hören? Im wesentlichen das Folgende:

* daß keine Straftaten seitens Scientology bekannt seien. Hamburgs VS-Präsident Wagner und sein Innensenator Wrocklage räumten diesen Umstand freimütig ein, nachdem die Hamburger Zeitung taz genaueres über einen angeblichen „Geheimdienst“ der Scientology-Kirche wissen wollte. Auch bestehe „akut keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“;

* daß das Ziel der Kirche eine „neue Zivilisation ohne Geisteskrankheit, ohne Verbrecher und ohne Krieg“ sei, und daß Scientologen dieses Ziel „absolut ernst“ nahmen;

* daß der Gründer der Scientology-Religion, L. Ron Hubbard, die Scientologen dazu aufgefordert habe, die „faulen Stellen“ in der Gesellschaft offenzulegen und eine starke Reformgruppe zu werden.

Die sogenannten Ermittlungsergebnisse des Verfassungsschutzes zeigten nichts Neues. Das Schrifttum der Kirche oder ihres Gründers, aus dem der Hamburger VS in entstellender Weise zitiert, ist weithin und teilweise seit Jahrzehnten veröffentlicht. Nahezu identische Schriften und Aussagen der christlichen Amtskirchen haben dagegen noch zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Überwachung von Christen begründet.

Gleichzeitig ignoriert der Verfassungsschutz bewußt auch weiterhin selbst die grundlegendsten Tatsachen über die Scientology-Kirche, ebenso wie alle Stellungnahmen seitens der Scientology-Kirche. Nicht ohne Grund verschwiegen die Macher der Hamburger VS-Broschüre auch eine ganze Reihe von durchaus wichtigen Hintergrundinformationen und Zusammenhängen.

Hier einige Beispiele:

* Der Verfassungsschutz beklagt sich darüber, daß die Scientology-Kirche eine „beispiellose Diffamierungskampagne“ betreibe, mit der man versuche, „Deutschland als religiöse Minderheiten verfolgenden Unrechtsstaat zu verunglimpfen“, wie es in der Publikation des Hamburger Landesamts heißt.

Diese scheinheilige Verdrehung der Tatsachen ist wohl eher als Eingeständnis der tatsächlichen Verhältnisse zu werten: Es gibt inzwischen 19 Berichte internationaler Menschenrechtsgremien, in denen die ehemalige Bundesregierung wegen der Diskriminierung und Diffamierung von religösen Minderheiten kritisiert wird; dies umfaßt fünf aufeinanderfolgende Menschenrechtsberichte des US-Außenministeriums, zwei Berichte des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, drei Berichte der Helsinki-Kommission sowie zusätzlich die Erkenntnisse einer Untersuchung durch den Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Angelegenheiten religiöser Intoleranz. Will der Verfassungsschutz ernsthaft behaupten, daß die US-Regierung und die Vereinten Nationen von der Scientology-Kirche „kontrolliert“ werden?

* Nicht einer der „Kronzeugen“, die der Verfassungsschutz ins Feld führt, um seine Behauptungen über Scientology zu rechtfertigen, ist aus Deutschland oder steht in irgendeiner Beziehung zur Scientology-Kirche in Deutschland. Und keiner von ihnen war in diesem Jahrzehnt Mitglied der Scientology-Kirche. In mehr als einem Fall betreffen die Darstellungen in der Broschüre des Verfassungsschutzes Vorgänge, die ein Vierteljahrhundert (!) zurückliegen. Eine angeführte „Kronzeugin“, deren Bekundungen so dargestellt werden, als ob ihre Geschichte aus der Gegenwart stamme, hat tatsächlich bereits vor 12 Jahren öffentlich erklärt, daß sie keinerlei Problem mehr mit der Scientology-Kirche habe.

* Die Broschüre des Hamburger Verfassungsschutzes befaßt sich nahezu ausschließlich mit Vorgängen aus den Vereinigten Staaten. Keine der „Informationen“ in der Broschüre ist neu. Diesbezügliche Vorwürfe wurden in Gänze von amerikanischen Gerichten und der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) überprüft, bevor der Scientology-Kirche im Jahre 1993 der Religionsstatus bestätigt und Steuerbefreiung erteilt wurde. Mit anderen Worten: Die größte Behörde der Welt, der IRS, kam nach gründlicher Überprüfung aller Fakten und Umstände zu der Entscheidung, daß die Tätigkeit der Scientology-Kirche in den Vereinigten Staaten „ausschließlich religiösen und gemeinnützigen Zwecken dient‘.

* Der Hamburger Verfassungsschutz kolportiert über Seiten hinweg den „Geheimdienstcharakter“ eines kirchlichen Programms mit der Bezeichnung „Snow White“ (Schneewittchen) und versucht, es als „verschwörerisches“ und rechtswidriges Projekt darzustellen, das ungesetzliche Handlungen empfehle. Tatsächlich ist dieses Programm, das der Hamburger VS gewissermaßen als Produkt seiner Ermittlungen auszuweisen versucht, seit mehr als zwei Jahrzehnten bekannt. In den USA ist es „public record“, der Öffentlichkeit also im vollen Umfang zugänglich. Überprüft wurde es zuletzt im Jahre 1985 vom Supreme Court in Ontario, Kanada. Dieses Berufungsgericht stellte fest, daß der Zweck des Programms legitimerweise darin besteht, falsche Berichte über Scientology und ihren Gründer L. Ron Hubbard in Behörden- und Regierungsakten zu korrigieren, und zwar mit LEGALEN Mitteln. Ein Regierungsbeamter, der im Zuge dieses Verfahrens versucht hatte, den Zweck des Programms durch Weglassung immanenter Bestandteile als rechtswidrig hinzustellen, wurde seinerzeit vom Gericht scharf zurechtgewiesen. Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz versucht genau dasselbe – wider besseren Wissens, so darf man vermuten.

* Der Hamburger VS stellt seine Publikation ohne irgendeine Begründung auf die „Prämisse“, daß Scientology keine Religion sei. Er ignoriert dabei die Erkenntnisse von weltweit mehr als 200 Gerichten – davon mittlerweile 35 bundesdeutsche Gerichtsentscheidungen – und von mehr als 30 der renommiertesten Religionsexperten der Welt. Supreme Courts in den Vereinigten Staaten stellten ebenso wie der australische High Court oder der Oberste Gerichtshof in Italien sowie andere Gerichte unzweifelhaft fest, daß es sich bei Scientology um eine authentische (bona fide) Religion handelt. In Deutschland selbst hat das Bundesverwaltungsgericht erst im letzten November die jahrzehntelange Unterstellung von Regierungsstellen verworfen, daß Scientology ein „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ sei.

* Der Verfassungsschutz fand nicht eine Spur von Beweis, daß die Scientology-Kirche in Deutschland sich politisch engagiert oder jemals in ihrer nunmehr fast 30jährigen Existenz politisch motivierte Ziele verfolgte — geschweige denn der Demokratie oder Verfassungsgütern kämpferisch oder auch nur ablehnend gegenübertrat.

Dies ist nicht weiter überraschend, weil die Scientology-Kirche in ihren Satzungen, in ihren Programmen und in ihrer tatsächlichen Aktivität nun mal eben keine politischen Ambitionen oder Ziele verfolgt. Die Scientology-Kirche kann diesen Umstand nicht deshalb in sein Gegenteil verkehren, weil der Verfassungsschutz dies gern hätte. Aus Mangel an tatsächlichen Belegen haben sich sowohl das Hamburger Landesamt als auch andere Verfassungsschutzbehörden darauf versteift, Teile der Schriften des Scientology-Gründers L. Ron Hubbards aus den 50er und 60er Jahren als „Beweis“ zu zitieren, wobei diese „Zitate“ in aller Regel auch noch aus jeglichem Zusammenhang herausgerissen werden. Wenn solche Zitate und Schriften die ihnen unterstellte Beweiskraft haben, warum werden dann Tausende solcher Schriften, die das Gegenteil dessen besagen, was der Verfassungsschutz gerne hören will, sowohl von diesem als auch von den zuständigen Regierungsstellen ignoriert? Vor allem dann, wenn diese Schriften belegen, daß es sich bei Scientology eindeutig um eine Religionsgemeinschaft handelt? Was ist unter den vom Verfassungsschutz gesetzten Prämissen zur Beweiskraft scientologischer Schriften dann von L. Ron Hubbards eindeutigen Richtlinien zu halten, wonach die Scientology-Kirche mit politischem Parteigängertum und mit politischer Betätigung nichts am Hut hat?

Die Broschüre des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz belegt jedenfalls schlüssig, daß die „Überwachung“ der Scientology-Kirche ein massiver Betrug am Steuerzahler war und ist. Der konstruierte Inhalt der Broschüre kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Verfassungsschutz – außer konstruierten Theorien – nichts Konkretes gegen die Scientology-Kirche in Deutschland vorbringen kann.

Umgekehrt müssen eine Reihe „geheimdienstlicher Operationen“ deutscher Verfassungsschützer gegen die Scientology-Kirche und gegen einzelne Scientologen als illegal oder als verfassungswidrig im engeren Sinne angesehen werden. Hierzu zählt nicht nur der bekannte Vorfall in der Schweiz. Hierzu müssen auch die Nutzung gefälschter und verfälschter Dokumente oder Darstellungen zur Begründung der Überwachung gerechnet werden, ebenso wie der hinlänglich aus den Medien bekannte Fall Otto D., jenes Berliner Polizeidirektors, der von einem Berliner VS-Agenten mit einer unterschobenen Scientologymitgliedschaft um Kopf und Karriere gebracht hätte werden sollen. Obendrein stellt sich heraus, daß jener Agent, jene „verlässliche Quelle“, die auf die Scientology-Kirche in Berlin „angesetzt“ war, ein ehemaliger Mitarbeiter der Stasi war. Dies war dem Berliner Verfassungsschutzamt bei der Rekrutierung bekannt. Bekannt war ihm auch, daß der jetzige VS-Agent bereits bei der Stasi als unzuverläßig galt und ein verurteilter Straftäter war.

Man kann zu Recht davon ausgehen, daß all dies und noch einiges mehr eher die Regel als die Ausnahme darstellt.

„Überwachung“ als Vergeltungsmaßnahme

Was also steckt hinter dem Beschluß zur Überwachung der Scientology-Kirche durch den Inlandsgeheimdienst? Man braucht nicht weit zu schauen, um ein den Umständen nach durchaus plausibles Motiv zu finden; es fällt einem schon im allerersten Absatz in der Einleitung der Broschüre des Hamburger Verfassungsschutzes in den Schoß: Die Scientology-Kirche hatte es tatsächlich gewagt, Petitionen und Beschwerden gegen die (ehemalige) Bundesregierung und ihre menschenrechtswidrige Diskriminierungspolitik im Umgang mit Minderheitsreligionen bei internationalen Gremien einzureichen. Neben anderen Rechten übte die Scientology-Kirche damit lediglich ihr Recht aus Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte aus, einem Artikel, der Meinungsfreiheit in allen Formen schützt. Natürlich schließt das auch das Recht ein, eine Regierung wegen der Verletzung von Menschenrechten zu kritisieren.

Da die ehemalige Bundesregierung und betroffene Bundesländer (wie beispielsweise Bayern) den Darlegungen der Scientology-Kirche faktisch aber nichts entgegenzusetzen hatten, schien es ihnen ein probates Mittel zu sein, das Stigma des Verfassungsfeinds zu verhängen.

Auch die Broschüre des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz ist letztlich nichts anderes als eine plumpe Vergeltungsmaßnahme, weil Scientology die Stirn hatte und weiterhin hat, in der Verteidigung der Rechte ihrer Mitglieder kein Blatt vor den Mund zu nehmen. Wohlgemerkt: Es geht hier um Rechte, die nicht nur in den international bindenden Menschenrechtsinstrumentarien verankert sind, sondern letztlich bereits im deutschen Grundgesetz.

Tatsächlich billigte die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen – einschließlich der deutschen Delegation – am 3. April 1998 den Entwurf einer Erklärung, deren Zweck darin besteht, das Recht von Einzelpersonen und Gruppen zu schützen, sich für Menschenrechte und ihren Schutz einzusetzen. Dieses Recht umfaßt friedliche Proteste gegen Verordnungen und Vorgehensweisen einer Regierung, beispielsweise mit Hilfe von Publikationen und Demonstrationen oder auch mit Eingaben bei inländischen wie auch internationalen Menschenrechtsgremien oder mit anderen legitimen Mitteln. Die Erklärung bekräftigt, daß staatliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen oder Gruppen, die gewaltlos gegen Menschenrechtsverletzungen durch eben jenen Staat protestieren, in sich selbst eine Verletzung der Menschenrechte darstellen.

Artikel 8 der Erklärung hält fest: „Jedermann hat das Recht … einzeln und in Verbindung mit anderen, gegenüber staatlichen Stellen und Behörden sowie gegenüber staatlichen Organisationen, die mit öffentlichen Angelegenheiten befaßt sind, Kritik und Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeit vorzubringen und auf jeglichen Aspekt ihrer Arbeit aufmerksam zu machen, der die Förderung, den Schutz oder die Verwirklichung von Menschenrechten und Grundfreiheiten erschwert oder behindert .“

Darüber hinaus ist die jeweilige Regierung gemäß Artikel 12 der Erklärung verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß niemand aufgrund der Ausübung der beschriebenen Rechte irgendwelchen Formen von Gewalt, Drohungen, Vergeltungsmaßnahmen, Druck oder anderen willkürlichen Handlungen ausgesetzt wird.

Wie kann eine Regierung, ohne mit der Wimper zu zucken, die Annahme dieser neuen Resolution vor der UN befürworten, während sie gleichzeitig jeden Versuch, die Verantwortlichen zu einer Überprüfung ihrer Minderheitenpolitik zu veranlassen, mit „Vergeltungsmaßnahmen“ beantwortet?

Der Versuch des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, die Überwachung der Scientology-Kirche auch noch durch Verweis auf die Inhalte ihrer Broschüre zu rechtfertigen – einschließlich des Umstands, daß die Scientology-Kirche sich natürlich gegen staatliche Willkürmaßnahmen zur Wehr setzt – beweist nur eines: das Amt ist auf dem besten Weg, zur „Gedankenpolizei“ zu mutieren; nicht zuletzt macht es sich auch zum Handlanger amtskirchlicher Interessen sowie profitorientierter Pöstchenjäger, die glauben, ihren Privatkrieg gegen neue Religionen im allgemeinen und gegen Scientology im besonderen mit staatlicher Hilfe führen zu müssen.

Wen wundert es da noch, daß die Broschüre des Hamburger Verfassungsschutzes ausgerechnet von der „Arbeitsgruppe Scientology“ in der Hamburger Innenbehörde „ausdrücklich begrüßt“ wurde. Deren Leiterin, Ursula Caberta y Diaz, war in ihren Anti- Scientology-Kampagnen von der Hamburger Regierung nicht nur finanziert worden, sondern wurde sozusagen gleich „verstaatlicht“ und im Innenressort angesiedelt. Von einer auch in Regierungskreisen weithin bekannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1992, wonach Regierungsstellen das Neutralitätsgebot gegenüber Religionsgemeinschaften nicht über den Einsatz und die Finanzierung „Dritter“ umgehen dürfen, bleibt ob solcher Realitäten natürlich nicht viel übrig.

Große Teile der Inhalte der Hamburger VS-Broschüre über Scientology lassen jedenfalls deutlich die Handschrift der „Arbeitsgruppe Scientology“ und ihrer Zuträger erkennen. Wer hier wen benutzt, mag letztlich dahingestellt bleiben. Verfassungswidrig ist es in der einen wie in der anderen Konstellation. Ginge es nach den Maßstäben international gültiger Menschenrechtsstandards, dann hätte die „Arbeitsgruppe Scientology“, deren Leiterin Caberta rechtskräftig und de facto als Menschenrechtsverletzerin bezeichnet werden darf (zuletzt OLG Hamburg, AZ. 7 U 128/97), schon vor Jahren aufgelöst werden müssen.

Fehlende Information

Im wesentlichen macht der Verfassungsschutz nichts anderes, als den Mangel an wahrheitsgemäßer Information über Scientology in Deutschland für die Verbreitung seiner eigenen diffamierenden Propaganda zu nutzen. In einem Klima, in dem Diskriminierung mit amtlichem Segen betrieben wird, braucht es nicht zu wundern, wenn Behörden wie auch Medien nur ein Rinnsal von objektiven Berichten an die Öffentlichkeit durchsickern lassen — wenn überhaupt.

Wem demokratische Grundprinzipien und das Recht der freien Meinungsäußerung am Herzen liegen, der sollte diese Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen. Einer unabhängigen Umfrage zufolge, die im Dezember 1997 von Opinion Research Corporation International durchgeführt wurde, haben 99 % der Deutschen noch nie eine Scientology-Kirche von innen gesehen. 98 % haben noch nie an einem Vortrag oder Seminar der Scientology-Kirche teilgenommen und 95 % haben noch nie ein Buch des Gründers von Scientology, L. Ron Hubbard, gelesen. 84 % sind in ihrem bisherigen Leben noch nicht einmal einem Scientologen persönlich begegnet.

Ein Mangel an korrekten Informationen ist schon immer und zu allen Zeiten ein guter Nährboden für Angst, Vorurteile, Gerüchte und verzerrte Vorstellungen gewesen. Mit der bezeichneten Umfrage wurde auch herausgefunden, daß dieser Wissensmangel bei 98 % der Deutschen dazu geführt hat, die Medien als die Hauptquelle von Information über Scientology zu betrachten. Diese Statistik wird besonders bedeutsam in Anbetracht eines kürzlichen Berichts der Vereinten Nationen, wonach deutsche Medien und insbesondere die sogenannte Boulevardpresse ,,…allzuoft Angelegenheiten der Religion und des Glaubens in einem grotesken, um nicht zu sagen verzerrten und schädlichen Licht darstellen“. Tatsächlich empfahl der Bericht des zuständigen UN-Sonderberichterstatters „Schulungen für Medienvertreter“, um die Berichterstattung über Religionen und Minderheitsreligionen in Einklang mit den Grundsätzen der Toleranz und des Diskriminierungsverbots zu bekommen.

Niemand aber, der Scientology oder ihre Mitglieder wirklich kennt, läßt sich durch die Broschüre des Verfassungsschutzes hinters Licht führen. Sogar viele, die von Scientology eigentlich überhaupt nichts wissen, lassen sich nicht täuschen. Laut Umfrage glaubt beinahe die Hälfte der Bevölkerung (45 %), daß die Bundesregierung in ihren Reaktionen auf Scientology aus Furcht handelt. 61 % räumten ein, daß sie eigentlich überhaupt nicht über Scientology informiert seien. Es ist offenbar nicht so einfach, die ganze Bevölkerung für dumm zu verkaufen.

Verfassungsschutz: Lügen als Programm

Unter den zahlreichen Verfälschungen und Verzerrungen, derer sich der Hamburger Verfassungsschutz in seiner Broschüre bedient, demonstriert die folgende sehr anschaulich die ungebremste Bereitschaft auf Seiten dieser Behörde, die Wahrheit auf den Kopf zu stellen. Es handelt sich um die Unterstellung, daß L. Ron Hubbard von Scientologen verlangt hätte zu lügen und „permanent Desinformation“ zu betreiben, wie es in der VS-Broschüre auf Seite 7 heißt.

Zum vermeintlichen Beleg zitierte der Hamburger Verfassungsschutz einen einzigen Satz aus einem auf Band aufgezeichneten Vortrag L. Ron Hubbards aus dem Jahre 1952. Er lautet (in der VS-Übersetzung): „Der einzige Weg, um Leute zu kontrollieren, ist sie anzulügen.“

Der VS ließ den wirklichen Zusammenhang weg, weil dieser zeigt, daß Hubbard genau das Gegenteil von dem ausführte, was die Verfasser der Broschüre unterstellen wollen.

Die betreffende Passage lautet im Original: „Man kann ein Volk nur dadurch kontrollieren, daß man es belügt. … Wenn Sie feststellen, daß jemand Sie belügt, dann wissen Sie, daß diese Person versucht, Sie zu kontrollieren. Unterziehen Sie diese Zusammenhänge einer Überprüfung und Sie werden herausfinden, daß sie immer zutreffen. Die Person, die versucht, Sie zu kontrollieren, belügt Sie. Sie muß Sie belügen, um Sie weiterhin kontrollieren zu können, denn sobald man damit beginnt, jemandem auch nur annähernd die Wahrheit zu sagen, beginnt man damit, ihn freizusetzen; und es wird schwerer und schwerer, ihn zu kontrollieren. Man kann also nicht jemanden kontrollieren, ohne ihm einen Haufen kleiner Lügen zu erzählen. Sie werden feststellen, daß Führungskräfte und Stellen, die Befehlsgewalt ausüben, dies in vielen Fällen als ihren größten Schwachpunkt aufweisen: Sie werden versuchen zu kontrollieren, anstatt zu führen.“ (L. Ron Hubbard, Vorlesung vom 24. Juni 1952)

Hubbard zeigt in seinem Vortrag den Zusammenhang zwischen Lügen und Kontrolle (so auch der Titel des Vortrags) – er klärt darüber auf und warnt den Zuhörer. Das ist alles. Geschehen ist das Ganze vor 46 Jahren!

Angesichts der tatsächlichen Worte an die Zuhörer und ihrer Intention ist es keine Frage, wer hier wen „desinformiert“. Bei den Verfassungsschützern ist „Desinformation“ nachweisbar Programm. Ganz besonders, wenn es um Scientology geht. Um so treffender ist der obige Vortragsauszug, der genau diese Thematik behandelt – und dessen einer isolierter Satz dem Verfassungsschutz allen Ernstes als – wörtlich – „weiterer wichtiger Aspekt zur Beurteilung der SO“ diente und noch dient. Ob das von L. Ron Hubbard tatsächlich Gesagte auch als „wichtiger Aspekt zur Beurteilung der Scientology-Organisation“ eingestuft werden wird, darf bezweifelt werden. Deutlich wird dennoch, mit welchen wahrheitswidrigen Methoden dieses Amt bereit ist zu arbeiten, um ihre ganz sicher nicht verfassungskonformen Ziele zu erreichen.

Es muß in diesem Zusammenhang angemerkt werden, daß diese Beurteilung natürlich nicht nur auf das Hamburger Landesamt zutrifft. In der von der Scientology-Kirche im Mai 1998 herausgegebenen Broschüre „Vom Rechtsstaat zu Inquisition“ werden u. a. die Verfälschungs- und Desinformationspraktiken der sogenannten „Arbeitsgruppe Scientology“ der bundesdeutschen Verfassungsschutzbehörden dargelegt. Ihr war es mit Hilfe solcher Methoden auch gelungen, die eigenen Innenminister von der Notwendigkeit einer Beobachtung zu überzeugen – wobei der Umstand, daß die staatliche Verfälscherwerkstatt immer zuallererst die eigenen Vorgesetzten falsch informiert, nicht ganz ohne Ironie ist.

Laut einem Artikel im Magazin FOCUS vom 26. September 1998 sieht diese Arbeitsgruppe weiterhin „eine Fülle von Anhaltspunkten“, um im November zu empfehlen, die bislang einjährige Beobachtung der Scientology-Kirche offenbar mit allen Mittel fortzusetzen. Fast gleichzeitig ließ der Spiegel (39/98) wissen, daß laut einem Dossier aus denselben Kreisen in Sachen Scientology weder von einer Unterwanderung der Politik noch von einer Unterwanderung der Wirtschaft die Rede sein könne. Man braucht sich gar nicht erst zu fragen, wie das mit der FOCUS-Meldung zusammenpaßt. Geheimdienste arbeiten laut eigener Aussage nicht mit Fakten, sondern mit „Anhaltspunkten“. Und die kann man in diesen Kreisen nach Belieben zusammenbasteln und „argumentativ“ aufrechterhalten.

So ist denn auch der Umstand, daß nach einem Jahr Beobachtung keine „Unterwanderung“ belegt werden konnte, kein Unschuldsbeweis, sondern das genaue Gegenteil: Der Scientology-Kirche sei die seit Jahren beschworene „Unterwanderung“ politischer Parteien „nicht einmal ansatzweise gelungen“, heißt es im Dossier. Und schon ist wieder klargestellt, wer die Guten und wer die Bösen sind und wie es nur verfassungsschützerischen Aktivitäten zu verdanken ist, daß das Schlimmste „verhindert“ werden konnte.

Daß ob solcher hanebüchenen Verdrehungen der Tatsachen die Wahrheit vollständig auf der Strecke bleibt, kümmert nur die wenigsten. Natürlich bleibt auch jegliche Logik auf der Strecke. Die Scientology-Kirche existiert in Deutschland seit bald 30 (!) Jahren. Hätte sie politische Ämter oder wirtschaftliche Macht sozusagen programmatisch angestrebt, wie es ihr von den Verfassungsschutzbehörden unterstellt wurde und wird, dann wäre das ebenso leicht festzustellen wie analog bei den Amtskirchen und vielen ihrer Mitglieder und Funktionäre.

Allein schon unter diesem zeitlichen Gesichtspunkt ist es geradezu absurd, offen oder zwischen den Zeilen von einer „Verhinderung der Unterwanderung“ zu sprechen, nur um damit die ungerechtfertigte Beobachtung zu rechtfertigen und sogar noch fortzuführen.

Unglaubwürdige Quellen

Als einzige Informationsquelle neben „Zitaten“ dienten dem Verfassungsschutz in Hamburg ausschließlich Apostaten, also ehemalige Mitglieder. Aussagen von gegenwärtigen Mitgliedern der Scientology-Kirche über ihre Religion wurden nicht in Betracht gezogen. Mit Bezug auf diese Art der Argumentation traf unter anderem im vergangenen Jahr das höchste italienische Gericht die Feststellung, daß gegenwärtige Mitglieder gegenüber Ex-Mitgliedern weit in der Überzahl sind und ihrer Sichtweise weit mehr Gewicht beigemessen werden sollte, wenn es um Fragen bezüglich der Inhalte der Religion Scientology geht.

Tatsache ist: Alles, was nicht in die vorverurteilenden Theorien des Landesamtes für Verfassungsschutz hineingepaßt hatte, landete im Papierkorb.

Beim Erstellen der Hamburger Broschüre wurde nicht eine einzige objektive und kompetente Quelle zitiert . Anstatt Experten zu konsultieren, wurden frühere Mitglieder ausländischer Scientology-Kirchen angeworben, die von Gerichten in den USA und in England bereits als unglaubwürdig eingestuft worden waren.

Einer davon, Gerald Armstrong, versteckt sich derzeit in Kanada, weil er in den USA mit Haftbefehl gesucht wird. Er schuldet der Scientology-Kirche gerichtlich festgesetzte Geldstrafen in Höhe von insgesamt 635.000 Dollar. Ebenfalls gerichtlich gab er zu Protokoll, daß Attacken gegen Scientology nicht von Fakten getragen sein müssten; seiner Ansicht nach genüge es, Vorwürfe „einfach vorzubringen“.

Ein anderer wichtiger Zeuge des Verfassungsschutzes, Jon Atak, wurde von einem hohen britischen Gericht der Prozeßführung aus unlauteren Motiven bezichtigt. Seine Forderungen gegen die Kirche wurden verworfen. Einem dritten „Kronzeugen“ des Hamburger VS, Larry Wollersheim, wurde von einem US-Gericht untersagt, sich weiterhin des geistigen Eigentums der Scientology-Kirche zu bemächtigen. Derzeit sieht er Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen in zahlreichen Fällen entgegen.

Ein vierter „Zeuge“, Garry Scarff, hat im Gegensatz zu dem, was in der Broschüre behauptet wird, niemals in irgendeiner Funktionen für die Scientology-Kirche gearbeitet und ist nie ein Scientologe gewesen. In der Broschüre des Hamburger Landesamtes werden Scarffs Erfindungen dennoch ungeprüft wiederholt. Obwohl der Verfassungsschutz selbst einräumt, daß Scarff mittlerweile alle seine Behauptungen zurückgezogen habe, spekulieren die Broschürenschreiber wie ein Revolverblatt, daß er dies wohl deshalb getan habe, weil er von der Kirche unter Druck gesetzt worden sei.

In Wahrheit ist Scarff erwiesenermaßen ein notorischer Lügner, der sich seit Jahren in wechselnden Funktionen für haarsträubende Geschichten bezahlen läßt (u. a. auch vom deutschen Fernsehsender WDR). Ein Beispiel von vielen: In den 80ern war er Sprecher einer „anti-cult‘-Gruppe in den Vereinigten Staaten und sammelte mit einer scheinbar tragischen, in Wahrheit aber frei erfundenen Geschichte jede Menge Gelder für seine mittlerweile aufgelöste Organisation: Er habe seinen Vater und seine Tochter beim „Jonestown-Massaker“ in Guayana im Jahre 1978 verloren. Er selbst stellte sich als einen „der letzten Überlebenden von Guayana“ dar. Zehn Jahre tingelte er mit dieser Rührgeschichte durch amerikanische Vortragssäle und schröpfte die Geldbeutel gutgläubiger Zuhörer. Im Jahre 1990 mußte er schließlich vor Gericht einräumen, daß alles frei erfunden gewesen war. Die angebliche Familientragödie entpuppte sich als ein Produkt seiner Fantasie: Scarff war niemals in Guayana, sein Vater lebt gesund und munter in Florida — und er hatte auch nie eine Tochter.

Eine weitere Episode: 1994 tauchte Scarff als „katholischer Seminarist“ in Florida auf, nur um den späteren Erzbischof Favalora, einen der höchsten katholischen Würdenträger in den USA, wegen „sexueller Belästigung“ auf Schmerzensgeld zu verklagen. Auch diese Geschichte war frei erfunden.

Jetzt ist Scarff „Ex-Scientologe“ und bestreitet sein Einkommen u. a. als „Kronzeuge“ im Dienste deutscher Geheimdienste.

Diese Fakten hätten leicht in Erfahrung gebracht werden können; sie sind dokumentiert und in Gerichtsakten den USA, im Internet und bei anderen Stelen einzusehen. Sogar die Scientology-Kirche selbst hatte den Landesämtern für Verfassungsschutz die Fakten über Scarff mitgeteilt. Und zwar schon vor weit mehr als einem Jahr. Steht davon auch nur ein Wort in der Broschüre des Hamburger VS? Natürlich nicht.

Die Unehrlichkeit und die wahren Absichten des Verfassungsschutzes werden nicht zuletzt auch dadurch unterstrichen, daß er mangels Belegen und mangels wissenschaftlicher Schützenhilfe aus Deutschland einen obskuren Soziologen namens Stephen Kent gegen die Scientology-Kirche (in Deutschland!) ins Feld führt . Kent lebt zwar in Edmonton, Kanada, wird aber gern von deutschen Beamten zitiert, wenn es darum geht, von den eigenen Menschenrechtsverletzungen in der Behandlung von Scientologen abzulenken. Kent darf auch in der Hamburger VS-Broschüre seine Meinung über die angebliche Vorgehensweise der Scientology-Kirche in den USA bezüglich der Erlangung der Steuerbefreiung zum Besten geben, obwohl er nicht die geringste persönliche Kenntnis von dem tatsächlichen Geschehen hat, das zur Anerkennung von Scientology als Religion und zur Steuerbefreiung durch die US-Regierung führte. Es wundert deshalb auch nicht, daß seine Meinungen über Scientology und andere Religionen von Wissenschaftlern gemeinhin als unprofessionell, als unwissenschaftlich und vor allem als wenig vertrauenswürdig eingestuft worden sind.

Der Verfassungsschutz gab sich dagegen nicht die Mühe, die US-Behörde, welche die Anerkennung und den Steuerbefreiungsstatus zusprach, zu konsultieren. Er verwertete noch nicht einmal die öffentlich einsehbaren Aufzeichnungen über die Steuerbefreiung der Kirche in den USA – dafür aber ausgiebig die Meinung eines kanadischen Soziologen.

Ein Dorn im Auge des VS: Missionierung

Der Hamburger Verfassungsschutz kritisiert die Kirche für etwas, das so gut wie alle Religionen seit ihrer Entstehung getan haben: das Gewinnen von Anhängern und das Bemühen, ihren Einfluß in der Welt zu verstärken. Der Verfassungsschutz behauptet in seinem Bericht, daß L. Ron Hubbard ausweislich eines im Jahre 1960 veröffentlichten und seither für jedermann einsehbaren „Spezialbereichsplan“ (Special Zone Plan) „… die vielfältigen Anstrengungen von Scientology, die Gesellschaft zu durchdringen, besser koordinieren“ wollte.

Man ist versucht zu fragen: Und…?

Der Verfassungsschutz ignoriert, was für die meisten Menschen offensichtlich ist: Die christlichen Kirchen machen genau das gleiche. Das ganze missionarische Bestreben der lutherischen Kirche beispielsweise entstammt dem Neuen Testament, in dem Christus den ausdrücklichen Auftrag an seine Jünger richtet, der Welt die Erlösung zu bringen:

„Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: taufet sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matthäus 28; 19,20)

„Gehet hin in alle Welt und prediget das Evangelium aller Kreatur. Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden; wer aber nicht glaubet, der wird verdammt werden.“ (Markus 16; 15,16)

Auf dem letztgenannten Aspekt basieren im übrigen die missionarischen Tätigkeiten vieler Religionen, nämlich auf der Überzeugung, daß sie allein im Besitz der Wahrheit sind. Jene, die ihre Lehren ablehnen, werden niemals Erlösung erreichen:

„Wo Ihr aber in ein Haus geht, so grüßet es; und wenn es das Haus wert ist, wird euer Friede auf sie kommen. Ist es aber nicht wert , so wird sich euer Friede wieder zu euch wenden. Und wenn euch jemand nicht aufnehmen wird noch eure Rede hören, so geht heraus von jenem Hause oder jener Stadt und schüttelt den Staub von euren Füßen. Wahrlich, ich sage euch: Dem Lande der Sodomer und Gomorrer wird es erträglicher gehen am Tage des Gerichts als solcher Stadt.“ (Matthäus 10; 12-15)

Die Scientology-Kirche wird sich jedenfalls nicht auch noch für das Bestreben entschuldigen, die Anzahl ihrer Mitglieder und den Einfluß der Scientology in der Welt zu vergrößern. Natürlich strebt sie mehr Mitglieder und mehr Einfluß an, um so den Nutzen zu multiplizieren, den Scientology für den einzelnen Menschen bringt. Es würde letztlich eine Zivilisation bedeuten, in der sich Menschen selbst eine Meinung bilden können und dürfen; es würde wirksame Rehabilitation von Drogenabhängigen und Straftätern bedeuten; es würde eine drastisch reduzierte Analphabetismusrate bedeuten; und es würde eine Gesellschaft bedeuten, die nach hohen moralischen Prinzipien und ethischen Grundsätzen lebt. Vielleicht ist es das, was bestimmte deutsche Politiker und Geheimdienstler so sehr beunruhigt.

Wer den „Special Zone Plan“ liest – er ist für jedermann offen einsehbar – wird feststellen, daß der Verfassungsschutz wichtige Teile ausläßt, die für sein Verständnis notwendig sind und die Unterstellungen des Hamburger VS in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Diese Vorgehensweise ist natürlich nicht neu. Weggelassen wurde beispielsweise L. Ron Hubbards Aussage, daß Scientologen von humanitären Prinzipien geleitet werden und keine politische Bewegung darstellen; weggelassen sind auch seine Schlußworte: „Was denken Sie darüber?… Schreiben Sie mir… um mir Ihre Ansicht über den Special Zone Plan zu vermitteln… Ihr Brief wird als Votum gewertet.“

Kann irgend etwas offener, demokratischer sein? Wo ist hier die „planmäßige Unterwanderungsdoktrin“, wie sie von den Verfassern der Hamburger Broschüre ununterbrochen in den Raum gestellt wird? Hubbard erläutert den wirklichen Zweck des „Special Zone Plan“ in eben diesem wie folgt:

„Verbesserung ist der gemeinsame Nenner all unserer Ideen. Und natürlich hat jeder von uns einen Interessenbereich, wo er oder sie der Ansicht ist, daß dort Verbesserung dringend nötig wäre oder wo er oder sie sich freuen würde, dort etwas verbessern zu können. Und das ist das Wesentliche dieser … Idee.“

Kein Wunder, daß dieser „Plan“ von der Hamburger Behörde gleich als potentiell staatsgefährdend eingestuft wurde.

Es ist, gelinde gesagt, heuchlerisch, die Scientology-Kirche überhaupt dafür zu kritisieren, daß sie neue Mitglieder zu gewinnen oder ihren Einflußbereich zu vergrößern versucht. Um zu dieser Beurteilung zu kommen, braucht man kein Scientologe zu sein. Man braucht nur auf die Amtskirchen zu blicken. Unser religiöses Leben wurde über Jahrhunderte von diesen Kirchen bestimmt. Sie gehören zu den reichsten der Welt und erfreuen sich eines immensen politischen Einflusses. Sie sind mit Ländereien im Wert von einigen hundert Milliarden Mark gleich nach dem Staat die größten Grundbesitzerinnen in Deutschland. Ihnen gehören Banken, sie halten Anteile an oder besitzen Verlage, Brauereien, Weinberge, Hotels, Restaurants, Stahlfirmen, Lebensversicherungen, Sachversicherungen und Bausparkassen. Ihnen gehören Hunderte von Zeitungen und Magazine.

Tatsächlich sind die Vorwürfe und Unterstellungen – offen oder verdeckt – die vom Verfassungsschutz an die Scientology-Kirche gerichtet werden, mit vielen Vorwürfen identisch, die in der Vergangenheit und Gegenwart gegen diese Kirchen gerichtet waren und sind. Mit den Worten nur eines Autors1 :

„Da Katholiken der Wahrheit grundlegend verpflichtet sind, im Sinne eines uneingeschränkten Gehorsams, kann ihre Loyalität nur eine Richtung nehmen: totaler Gehorsam gegenüber ihrer Kirche. Allein aufgrund dieses Umstands sind sie immer zuerst Mitglieder der katholischen Kirche und erst dann Staatsbürger … Ist ein Katholik gezwungen, zwischen den Gesetzen des Staates und der Kirche zu wählen, dann ist er durch sein Gewissen daran gebunden, die Gesetze des Staates als nachrangig zu behandeln. Und zwar aus dem Grunde, weil die Gesetze des Staates falsch sind. Und sie sind einfach deshalb falsch, weil sie nicht mit denen der Kirche übereinstimmen. Wenn sie es täten, gäbe es keinen Konflikt, und der gute Katholik hätte keine Wahl zu treffen.“

Wie nehmen sich unter solchen gar nicht abwegigen Einschätzungen, derer es im übrigen nicht wenige gibt, zum Beispiel die religiösen Loyalitätsbekundungen des bayerischen Innenministers Beckstein aus? Der wurde – wenn auch als Protestant – von der Süddeutschen Zeitung am 16. Juli 1998 wie folgt zitiert:

„Für mich als überzeugten Christen steht Gott turmhoch über meiner Frau, dem Ministerpräsidenten und allem anderen.“

Auch an durchaus abträglichen „Fakten“ mangelt es nicht, wenn man auf die beiden Amtskirchen blickt. Beobachtet der Verfassungsschutz deswegen die katholische Kirche oder die Lutheraner? Oder macht er das, weil der geheime Orden der „Ritter vom Heiligen Grab“, dem einflußreiche deutsche Industrielle, hohe Beamte und Politiker angehören, ein mögliches „Werkzeug“ der katholischen Kirche ist und die Politik infiltrieren könnte? Natürlich nicht. Vermutlich gibt es dazu auch gar keinen Grund. Aber es gibt noch weniger Grund, dann einen völlig anderen Maßstab an Scientology anzulegen.

Es wäre zu begrüßen, wenn die neue Bundesregierung wie auch bestimmte Länderministerien die hier angesprochene Vergeltungspolitik gegen Scientology und Scientologen und damit auch die unbegründete Beobachtung durch den VS sofort und endgültig beenden.

Scientology als Religionsgemeinschaft

Es gibt zahlreiche Schriften von L. Ron Hubbard über die religiöse Natur von Scientology. In der Broschüre des Verfassungsschutzes wird nur eine einzige zitiert . In ihr zeigt Hubbard auf, daß Kirchen als Reformgruppen angesehen werden; er fordert , daß die Scientology-Kirche die „faulen Stellen“ in der Gesellschaft angreift. Dem Verfassungsschutz in Hamburg dient diese Aussage dann für die Unterstellung, daß der religiöse Charakter von Scientology nur aufgesetzt sei. Abgesehen davon, daß das Zitat diese Schlußfolgerung nicht stützt, zeigen solche Argumente zumindest deutlich auf, wie in Deutschland das staatliche Neutralitätsgebot in Glaubensfragen umgangen oder mit Füßen getreten wird. Der Verfassungsschutz wird zum Religions- und Gesinnungs-TÜV umfunktioniert. Er entscheidet, daß es sich bei Scientology nicht um Religion handle, also sei sie auch keine. So und nicht anders verläuft die so brachiale wie verfassungswidrige Argumentationsschiene. Was die Scientology-Kirche selbst dazu sagt, oder ihre Mitglieder, spielt nachweislich nicht die geringste Rolle.

Zu dieser Sichtweise merkte der Europäische Gerichtshof in einem auch für Deutschland bindenden (aber ignorierten) Urteil aus dem Jahre 1996 an:

„Das Recht auf Religionsfreiheit, wie es von der [Europäischen Menschenrechts-] Konvention garantiert wird, schließt jegliches Ermesen seitens des States aus, zu entscheiden, ob religiöse Entscheidungen oder die Mittel, diese Überzeugungen zu äußern, legitim sind.“

Der Verfassungsschutz ignoriert natürlich nicht nur Satzung, Selbstverständnis und die Primärliteratur der Kirche. Er ignoriert auch jede andere außenstehende Quelle, die seiner „Beurteilung“ widerspricht. Auch Gerichtsurteile werden im Zuge dieser systematischen Diskriminierungspolitik schlichtweg in den Abfallkorb der unerwünschten Fakten geworfen.

Im Januar 1998 beispielsweise erging vom Landgericht Hamburg das Urteil, wonach die Scientology-Kirche in Deutschland „als Religionsgemeinschaft anerkannt“ ist. Das Gericht bezog sich auch auf das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin vom November 1997, das mit dem Mythos des „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs“, für den Religion nur Tarnung sei (so auch der Hamburger Verfassungsschutz) gründlich aufräumte. In der offiziellen Pressemitteilung des Bundesgerichts hieß es dazu:

„Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß ein Verein keinen Wirtschaftsbetrieb unterhält, soweit er seinen Mitgliedern Leistungen anbietet, in denen sich die Vereinsmitgliedschaft verwirklicht und die unabhängig von den mitgliedschaftlichen Beziehungen nicht von anderen Anbietern erbracht werden können. Dann liegt nämlich keine unternehmerische Tätigkeit vor. Dies ist beim Kläger der Fall, wenn das nach seiner Satzung als geistliche Beratung zu verstehende sog. Auditing und die Kurse zur Erlangung einer höheren Daseinsstufe von gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen sind, von denen sie nicht gelöst werden können …“

Eine andere als die obige Ausrichtung der Mitgliedschaft sei beim Kläger, einer Scientology-Mission, auch nicht ersichtlich, wie das Gericht ausführte.

Während der letzten zwei Jahrzehnte wurde in rund 35 Urteilen deutscher Gerichte festgestellt, daß Scientology eine Religion ist und/oder daß ihre Mitglieder aufrichtige religiöse Überzeugungen hätten.

Einige weitere Beispiele:

„Gemessen an diesen aus der Ve rfassung sich ergebenden Maßstäben ist der Kläger [die Scientology-Kirche] nach Auffassung der Kammer als eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft … anzusehen, die das in A rt. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Religionsfreiheit grundsätzlich für sich in Anspruch nehmen kann.“ (Verwaltungsgericht Frankfurt/Main, Nr. IV/2 E 2234/86, 4. September 1990)

„Wenn Spenden bzw. Beiträge von den Mitgliedern anläßlich konkreter Inanspruchnahme kirchlicher Dienste geleistet werden, so ist dies nur eine denkbare Form der Finanzierung einer Religionsgemeinschaft, die möglicherweise als gerechter angesehen werden kann als die Forderung eines pauschalen Prozentsatzes vom Einkommen des Mitglieds … Einleuchtend ist, daß die Ziele des Beklagten nur durch eine finanzkräftige Organisation erreicht werden können, wobei A rt und Weise der Finanzierung einer Religionsgemeinschaft wiederum zum geschützten Selbstverwaltungsbereich einer Kirche gehören. Kleine religiöse/weltanschauliche Gemeinden wie der Beklagte, die entgegen den großen etablierten Kirchen nicht über erhebliche Steuereinnahmen verfügen, müssen für eine anderweitige Finanzierung sorgen.“ (Landgericht Frankfurt, Nr. 2/4O 471/88, 7. Juni 1989)

„Diese Kirche ist nach ihrem Selbstverständnis eine Erlösungsreligion, die sich mit der Seele des Menschen und der Rätsel des Lebens befaßt und sich in ihrer geschichtlichen Tradition im Buddhismus, Hinduismus und anderen religiösen Richtungen verwurzelt sieht. Ihre irdische Aufgabe sieht sie darin, den Menschen in seiner Ausrichtung auf geistige Befreiung bei der Bewältigung von Problemen und Belastungen bis zur völligen Freiheit davon behilflich zu sein, um durch Selbsterkennung und Erfahrung seiner selbst als geistiges Wesen sowie eines Schöpfers bewußter zu leben und Zufriedenheit und Glückseligkeit zu erlangen. Der Weg dort hin, der den Menschen gleichzeitig zu einem Verständnis von Gott als dem höchsten Wesen bringt, vollzieht sich in mehreren Stufen geistiger Vervollkommnung durch vielfältige Studien, Kurse, Seminare, Auditing, einer Art seelsorgerischer Beratung, die dem Individuum hilft, die nach Auffassung der Religionsgemeinschaft erstrebenswerten geistigen Ziele zu erreichen.“ (Amtsgericht Stuttgart, Nr. B33 Owi 9306/84, 30. Januar 1985)

Darüber hinaus sind allein in den letzten Jahren mehr als 30 international renommierte Religionswissenschaftler der führenden Universitäten der Welt, einschließlich der Universitäten Lille III (Frankreich), Oxford, Rom, Washington und dem King’s College in London, unabhängig voneinander zu dem eindeutigen Schluß gekommen, daß Scientology eine Religion ist. Mit den Worten von Prof. Dr. B ryan Wilson, emeritierter Dozent für Soziologie an der Oxford Universität: „Unter Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte steht für mich eindeutig fest, daß Scientology eine echte Religion ist und daß sie als solche betrachtet werden sollte.“

Professor Wilson ist einer der bedeutendsten Religionswissenschaftler der Welt. Als Absolvent der Universitäten von London und Oxford ist er ein Fellow des All Souls College in Oxford und der British Academy. Seine Religionsforschung überspannt vier Jahrzehnte. Er hat in mehr als einem Dutzend Ländern – einschließlich Deutschland, Großbritannien, Japan, Australien, Frankreich und den Vereinigten Staaten – Vorträge über neue religiöse Bewegungen gehalten, zahlreiche Bücher und Schriften veröffentlicht und fungierte u. a. auch für das englische Parlament als Experte für religiöse Bewegungen.

Wilsons Studien über Scientology begannen vor mehr als 30 Jahren. Er besuchte Scientology-Kirchen in Großbritannien, las Dutzende von Büchern mit der Lehre der Scientology und interviewte zahlreiche Scientologen. Sein im November 1994 fertiggestelltes 90seitiges Gutachten über Scientology, das Anfang 1995 veröffentlicht wurde, schließt eine ausführliche Analyse des Glaubens und der Praxis der Scientology im Vergleich mit den Glaubensvorstellungen und religiösen Praktiken anderer Religionen ein.

Wilson stellte fest, daß „viele Scientologen ein sehr stark ausgeprägtes Gefühl religiöser Bindung [haben]. Sie betrachten ihre Überzeugungen und Praktiken als Religion, und viele zeigen einen Grad an Einsatzbereitschaft, der über den unter Gläubigen der traditionellen Kirchen üblichen Grad hinausgeht. … Als Soziologe sehe ich Scientology als ein echtes System religiösen Glaubens und religiöser Praktik, das bei seinen Mitgliedern tiefes und ernsthaftes Engagement hervorruft.“

Prof. Wilson beschrieb Auditing, die zentrale religiöse Praktik der Kirche, als einen „systematischen und kontrollierten Versuch, die Selbsterkenntnis und das spirituelle Wissen eines Menschen zu fördern … Die Einzelbetreuung im Auditing und die intensive Form der Auditorenausbildung stellen eine Form der Fürsorge um den spirituellen Fortschritt jedes einzelnen Individuums dar, die in ihrem seelsorgerischen Bemühen weit über das hinausgeht, was herkömmliche Seelsorge in einer Gemeinde leisten kann.“

In der Broschüre des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz werden, wie an anderer Stelle schon erwähnt, ehemalige Mitglieder als maßgebliche Quelle verwendet, während die Sicht gegenwärtiger Mitglieder vollständig ignoriert wird. Wilson widerlegte den Mythos, daß abwertende Erklärungen oder Aussagen von ehemaligen Mitgliedern von Religionsgemeinschaften als „Insider-Informationen“ bewertet werden könnten. In einer Analyse führte er aus, daß „weder objektive Soziologen noch Gerichte Abtrünnige als vertrauenswürdige oder zuverlässige Informanten betrachten können. Ihre persönliche Geschichte macht sie immer empfänglich für Voreingenommenheit sowohl bezüglich ihrer ehemaligen religiösen Bindung als auch bezüglich ihrer ehemaligen Glaubensbrüder und -schwestern.“

Und: „Jede Religion, die behauptet, einen eigenen definierten Umfang an Doktrinen und Praktiken zu haben, die sie ausnahmslos als ihre eigenen ansieht, ist wahrscheinlich mit dem Umstand konfrontiert, daß von Zeit zu Zeit Mitglieder ihre Zugehörigkeit aufkündigen und sich den Glaubensregeln nicht mehr verpflichtet fühlen … Das sogenannte ‚große Schisma‘ der östlichen (orthodoxen) und westlichen (katholischen) Kirchen sowie das Entstehen des Protestantismus sind dramatische Beispiele dafür.“

Zahlreiche andere Religionsexperten führten Studien oder Gutachten über Scientology durch. Eine Studie des deutschen Professors für allgemeine Religionsgeschichte G. Wießner kam zu dem Schluß, „daß es sich bei Scientology nicht um eine Spielart des Buddhismus oder um eine neu-hinduistische Religion handelt, sondern um eine Neu-Religion, wobei sich der Begriff ’neu‘ vor allem auf die jüngere geschichtliche Existenz dieser Religion bezieht“. Der Staatskirchenrechtler Professor Obermayer konstatierte: „Die Scientology-Kirche erfüllt alle Merkmale einer Religionsgemeinschaft und ist somit prinzipiell befugt, Geistliche im Sinne des Para. 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG zu beschäftigen.“

Ein Münchner Staatsrechtler: „Dieses Selbstverständnis der Scientology-Kirche macht offenkundig, daß ihre Lehre als Religion zu charakterisieren ist, die den Schutz des Art . 4 Abs. 1, 2 GG genießt.“

Tatsache ist: In allen europäischen Ländern sind Religionswissenschaftler und Staatsrechtler zu denselben Schlußfolgerungen gekommen wie in Deutschland und in England.

Dario Sabbatucci, Professor für Religionsgeschichte an der Universität von Rom, hielt fest: „Was Scientology als Religion auszeichnet, ist zunächst ihre Ähnlichkeit mit anderen Religionen (wie in dieser Studie bereits dargelegt). Weiterhin macht … alles, was in Scientology gesagt oder getan wird, in unserer Kultur nur dann einen Sinn, wenn Scientology als Religion verstanden wird.“

Jacques Robert , Außerordentlicher Professor für Öffentliches Recht an der Universität von Paris II, hat die Scientology-Kirche in Frankreich gründlich untersucht, um sich eine Rechtsmeinung über Struktur und Praktiken der Kirche zu bilden. Nachdem er zahlreiche Aspekte überprüft hatte, angefangen vom Glauben an ein Höchstes Wesen oder eine Höchste Wahrheit bis hin zu Spendenbeiträgen von Gemeindemitgliedern oder die körperschaftsrechtlichen Strukturen der Kirche, stellte er zusammenfassend fest, daß Scientology „die Kriterien einer Religion erfüllt; sie ist durchaus nicht anders als andere Religionen, und somit ist es wohlbegründet, sie eine Religion zu nennen.“

In Belgien haben Dr. K. Dobbelaere, Professor für Soziologie an der Katholischen Universität von Leuwen und ehemaliger Präsident der Internationalen Vereinigung von Religionssoziologen, und Dr. L. Voye, Professor für Soziologie an der Universität Leuvin-de-Neuve und gegenwärtiger Präsident der Internationalen Vereinigung von Religionssoziologen, gemeinsam eine umfangreiche Untersuchung über die Scientology-Religion durchgeführt.

Ihre Analyse ergab: „Vier Funktionen wurden als wesentlich für eine Religion angesehen: (1) die Vermittlung eines Erlösungswegs; (2) Sinngebung; (3) Identitätsgebung; (4) Integrierung der Gläubigen in eine Gemeinschaft.“ In ihrem 70-seitigen Bericht wird ausführlich dargelegt, daß die Scientology-Kirche alle diese Erfordernisse vollständig erfüllt und somit als bona fide, als echte Religion angesehen werden muß.

Professor Lonnie Kliever, ein bedeutender amerikanischer Religionsexperte, der mehrere Bücher veröffentlicht hat und in den vergangenen 33 Jahren über das Thema Religion lehrte und ausführliche Vorträge hielt, schlußfolgerte: „Scientology entspricht vollständig der wissenschaftlichen Definition einer religiösen Tradition, verfolgt klar die Ziele jedweden religiösen Strebens und zeigt eindeutig alle Dimensionen einer religiösen Gemeinschaft.“

Andere Wissenschaftler, die kürzlich ihre Studien über die Religion Scientology abgeschlossen haben, sind ferner G. C. Oosthuizen, Professor (im Ruhestand) der Abteilung für Religionswissenschaft an der Universität von Durban-Westville, Natal, Südafrika; Christiaan Vonck, Rektor, Fakultät für Vergleichende Religionswissenschaft, Antwerpen, Belgien; Alejandro Frigerio, außerordentlicher Professor für Soziologie an der Katholischen Universität von Argentinien, Buenos Aires; Regis Dericquebourg, Professor für Religionssoziologie an der Universität von Lille III, Frankreich; Dr. Harry Heino, Vorsitzender des Forschungszentrums der Evangelisch-Lutherischen Kirche von Finnland; und andere mehr.

Nicht ein einziger dieser Experten wurde vom Hamburger Verfassungsschutz – oder einer anderen Verfassungsschutzstelle – für seinen Bericht konsultiert oder zitiert. Tatsächlich wurde der Bericht von vorneherein in einer Weise konzipiert , die keinen Raum für objektive Fakten zuließ.

Richtigstellung: Das „Guardian’s Office“

Die Hamburger Verfassungsschutzbehörde vertritt die Auffassung, daß Ereignisse, die sich vor einem Vierteljahrhundert innerhalb einer kleinen, nicht mehr existierenden Abteilung der Kirche, genannt das Guardian’s Office (kurz GO), zugetragen haben, so behandelt werden müßten, als spielten sie sich gegenwärtig ab.

Die Feststellungen zweier kanadischer Gerichte, die sich bereits mit exakt denselben Unterstellungen beschäftigen mußten, die der VS als das Ergebnis seiner Recherchen darzustellen versucht, werden in seiner Broschüre geflissentlich unterschlagen.

Und zwar aus folgendem Grund: Diese Gerichte hatten festgestellt, daß die Leitung und die Vorstände der Church of Scientology International von den illegalen Tätigkeiten des GO keine Kenntnis hatten und sie auch nicht autorisiert hatten. Im Mai 1992 bestätigte der Strafgerichtshof von Ontario: „Das kriminelle Verhalten [des Guardian’s Office] fand im Jahre 1978 ein Ende. Jene, die daran beteiligt waren, wurden von allen leitenden Positionen entfernt.“ Das Gericht stellte ferner fest, daß sich die illegalen Handlungen des Guardian’s Office im Widerspruch zu den Richtlinien der Kirche befanden.

Das Berufungsgericht bekräftigte diese Erkenntnisse in seinem Urteil vom April 1997: „Wichtige Veränderungen wurden an der Struktur der Körperschaft vorgenommen, um sicherzustellen, daß sich diese Art von Verhalten nicht wiederholen werde. Die vorgesetzten Amtsträger, die die Verantwortung für die Kirche übernommen haben, verurteilten die illegalen Handlungen und stellten klar, daß solches Verhalten nicht mit den Lehren der Scientology-Kirche übereinstimme. Ferner beziehen sich die Verstöße auf Handlungen, die vor ungefähr 20 Jahren begangen wurden, und viele der gegenwärtigen Gemeindemitglieder haben keinerlei Wissen über jene damaligen Aktivitäten.“

Das Guardian’s Office war ursprünglich im Jahre 1966 eingerichtet worden, um Scientology-Organisationen vor externen Bedrohungen zu schützen. Im Laufe der Zeit entwickelte es sich jedoch zu einer separaten, in sich abgeschlossenen und vollständig autonomen Einheit, die sich gegenüber niemandem in der Kirchenleitung verantworten wollte und sich um die Richtlinien L. Ron Hubbards wenig kümmerte. Es wurde von Personen infiltriert , die Ideen vertraten, die völlig unvereinbar mit der Lehre Scientologys waren. Letztlich entwickelte es sich zu einer Organisation, die abseits der alltäglichen Aktivitäten der Kirche operierte. Seine geheimen Aktionen verletzten die Richtlinien der Scientology-Kirche und resultierten schließlich darin, daß elf seiner Mitglieder wegen verschiedener Straftaten inhaftiert wurden.

In den frühen 80ern wurde das Guardian’s Office von der gegenwärtigen internationalen Kirchenleitung aufgelöst. Jeder einzelne leitende Mitarbeiter oder Angestellte, der irgend etwas damit zu tun gehabt hatte oder der irgendwelches Wissen über illegale Tätigkeiten hatte, wurde entlassen. Des weiteren wurde eine unveränderliche Richtlinie erlassen, wonach diese Personen niemals wieder von irgendeiner Scientology-Kirche eingestellt werden dürfen. Die Medien wurden über alle diese Schritte vor mehr als 15 Jahren ausgiebig informiert.

Ebenso wurde die körperschaftliche Struktur der Kirche umfangreich reorganisiert , um zu verhindern, daß sich jemals wieder etwas ähnliches ereignen könnte. Im Jahre 1981 wurde die Church of Scientology International als die neue Mutterkirche der Scientology- Religion gegründet, um eine ethische und effektive internationale Leitung für Scientology-Kirchen auf der ganzen Welt zu gewährleisten.

Im Folgejahr wurde das Religious Technology Center (RTC) als eine eigenständige religiöse Körperschaft mit einer gänzlich neuen und einzigartigen Funktion gegründet: Im gleichen Maße nämlich, wie im Laufe der Zeit Einzelpersonen wie auch Organisationen versucht hatten, sich der Lehre von Scientology zumindest in Teilen zu bemächtigen oder diese Lehre zu pervertieren (wie das GO), im gleichen Maße ließ L. Ron Hubbard jeden Aspekt seiner Lehre durch Copyrights und Markenzeichen schützen. So ungewöhnlich diese Vorgehensweise scheinen mochte, so wirksam war sie. Sämtliche Markenzeichen von Dianetik und Scientology wurden von L. Ron Hubbard mit der ausdrücklichen Auflage an das Religious Technology Center vermacht, die Reinheit der Scientology-Religion und die integre Verwendung ihrer Lehren zu garantieren, indem es den ordnungsgemäßen Gebrauch der mit Scientology verbundenen Marken sicherstellen solle.

Das RTC hat keine weitere körperschaftliche, kirchliche oder verwaltungsmäßige Funktion innerhalb der Struktur von Scientology-Körperschaften inne; es wurde aus der Notwendigkeit heraus geschaffen, die standardgemäße Anwendung der Scientology- Lehren sicherzustellen und jede Möglichkeit auszuschließen, daß Scientology oder Teile von Scientology in unbefugte Hände fallen können.

Von all diesen Fakten ist im Hamburger Verfassungsschutzbericht nichts zu lesen. Die Broschüre des Verfassungsschutz unterstellt vielmehr, daß L. Ron Hubbard selbst das GO überwacht und geleitet hätte. Diese Behauptung stammt von zwei ehemaligen Mitgliedern, von denen keiner Hubbard jemals getroffen hat, einer noch nicht einmal in der Nähe jenes GOs war, als es existierte.

Das Federal Bureau of Investigation (FBI) der Regierung der Vereinigten Staaten hatte anläßlich der GO-Affäre im Jahre 1977 in einer der umfangreichsten Durchsuchungen ihrer Geschichte mehr als 100.000 Seiten Akten der Kirche beschlagnahmt. Während der Ermittlungen und der Gerichtsverfahren, die in den darauf folgenden zwei Jahren stattfanden, wären irgendwelche Unterlagen, die Hubbards Leitung oder Kontrolle der GO-Tätigkeit bewiesen hätten, zweifellos unter den beschlagnahmten Unterlagen, in den anschließenden Aussagen oder in sonstigem rechtlichen Beweismaterial gefunden worden. Hubbard, der sich bereits 1966 aus der Kirchenleitung zurückgezogen hatte, wurde erst im September 1981 von der Kirchenleitung darüber informiert , was sich tatsächlich ereignet hatte. Denn erst ab diesem Zeitpunkt konnte innerkirchlich belegt werden, daß die strafrechtlichen Anschuldigungen gegen jene Handvoll GO-Mitarbeiter der Wahrheit entsprachen. Hubbard drückte seine Bestürzung aus und belobigte ausdrücklich jene, die effektive Schritte zur Aufdeckung dieser Mißstände unternommen hatten.

Die damalige Leiterin des GO sagte später bei einer Gerichtsverhandlung in Kanada aus, daß sie und ihr Stellvertreter eigenständig beschlossen hatten, illegale Maßnahmen zu ergreifen, um die Quelle von Angriffen auf ihre Religion aufzuspüren und ihre Religion zu verteidigen; ihre Frustration habe daher gerührt, daß US-Regierungsstellen nach ihnen vorliegenden Beweisen Akteneinsichten bei Behörden vereitelt hätten, die nach dem Gesetz über Informationsfreiheit hätten gewährt werden müssen. Ihre Eingaben hatten die Freigabe von Dokumenten gefordert, die auf falsche Berichte über Scientology und ihren Gründer in Regierungsunterlagen hindeuteten. Während ihrer Aussage bestätigte sie, daß die illegalen Tätigkeiten nur einer kleinen Anzahl von Personen innerhalb des GO bekannt waren, weil sie wußte, daß sie von der Kirchenleitung nicht toleriert worden wären, wären sie ihr bekannt gewesen.

Auch Raymond Banoun, Staatsanwalt in dem Strafprozeß gegen Verantwortliche des Guardian’s Office, bestätigte, daß nur eine Handvoll Leute im GO davon gewußt hatte.

Der VS in Hamburg dagegen behandelt das Geschehen in einer Art und Weise, bei der – analog – jedes Bombenattentat in Nordirland ein Grund sein müßte, das erzbischöfliche Ordinariat München-Freising unter geheimdienstlichen Beschuß zu nehmen.

Außenstehende, die mit den zur Auflösung des GO führenden Ereignissen vertraut waren, haben sich häufig über die entschlossene und gründliche Art und Weise geäußert, in der die gesamte Situation von der Scientology-Kirche in Ordnung gebracht worden ist. Die Beziehungen zur US-Regierung wurden ebenfalls bereinigt.

Die amerikanischen Kirchen haben schlußendlich auch die Anerkennung als ausschließlich religiösen und gemeinnützigen Zwecken dienende Vereinigungen durch die US-Steuerbehörde IRS erlangt.

Praktisch alle größeren Religionen sind besonders während ihrer Anfangsjahre durch Zeiten der Prüfung und des inneren Aufruhrs gegangen. Die römisch-katholische Kirche beispielsweise durchlief zahlreiche Schismen, die den Glauben gespalten haben. Katholische Kirchenführer brauchten Hunderte von Jahren, um mit der Inquisition ins Reine zu kommen und sie zumindest als Unrecht zu bezeichnen. Die Scientology-Kirche benötigt nicht so lange.

Tatsächlich markierte die Reorganisation der Kirche im Kielwasser der GO-Affäre den Beginn einer neuen Ära. Die Scientology-Religion hat nicht nur erfolgreich den Sturm überstanden, sie ging daraus stärker, stabiler, größer und einflußreicher hervor. 1980 gab es 323 Kirchen, Missionen und Gruppen in der ganzen Welt. Heute umspannen weit mehr als 3.000 solcher Einrichtungen den Globus. Dianetik- und Scientology- Bücher befinden sich auf den Bestsellerlisten der Welt, wobei allein von „Dianetik – Die Moderne Wissenschaft der geistigen Gesundheit“ seit 1980 mehr als viermal so viele Exemplare verkauft wurden wie in den ganzen 30 Jahren vorher.

Richtigstellung: „Snow White“

Der Hamburger VS führt in seiner Broschüre aus, daß in den 70er Jahren ein vertrauliches Programm namens „Snow White“ – „Schneewittchen“ – geschrieben worden sei, mit dem Ziel, „die Quelle der Hindernisse aufzudecken und zu eliminieren, um so weltweit die Akzeptanz für Scientology zu steigern“. Dieses „Zitat“ gibt den Zweck und den Hintergrund des Programms auch nicht annähernd nachvollziehbar wieder.

L. Ron Hubbard schrieb das sogenannte Snow White-Programm, weil mehrere an das Mittelmeer angrenzende Länder dem Schiff Apollo, das zu jener Zeit die kirchliche Leitung beherbergte, den Zugang zu ihren Häfen verwehrt hatten. Diese Ablehnungen basierten auf falschen und abschätzigen Informationen über Scientology, die von einigen Regierungsstellen und Beamten in den USA und in bestimmten anderen Ländern verbreitet wurden.

L. Ron Hubbard wollte diese Aufzeichnungen korrigieren bzw. aus den amtlichen Akten entfernt haben, um sicherzustellen, daß nur zutreffende und unvoreingenommene Informationen von amtlichen Stellen verbreitet würden. Ein durchaus berechtigtes Anliegen. Dieses Programm hatte nicht im entferntesten mit irgendetwas Illegalem zu tun, wie der VS anzudeuten versucht. Tatsächlich stellte Hubbard das Programm von vornherein strikt auf seine Rechtmäßigkeit ab. Die „Idealszene“, die er zu erreichen wünschte, formulierte er wie folgt: „Die Aufdeckung aller falschen und geheimen Aufzeichnungen [bez. Scientology] von Ländern im Operationsgebiet und ihre Löschung AUF DEM RECHTSWEG …“

Ein Vorfall in Portugal illustriert die Art von Szenario, die Hubbard als Anlaß für das Snow White-Programm diente: Zwischen 1969 und der ersten Hälfte von 1974 legte die Apollo häufig und problemlos in portugiesischen Häfen an; die Beziehungen zu den Einwohnern und den örtlichen Behörden waren gut. Im Juli 1973 hörte man im Hafen von Oporto erstmals von einem Gerücht, wonach es sich bei der Apollo um ein „Schiff der CIA“ handle. Obwohl das Gerücht in den Jahren 1973 und 1974 in Portugal weiter auftauchte, wurde die Apollo ungeachtet dessen weiterhin in portugiesischen Häfen willkommen geheißen, ohne daß es größere Probleme gab. Als die Apollo am 3. Oktober 1974 im Hafen von Funchal auf der portugiesischen Insel Madeira anlegte, wurde es von einer größeren Menschenmenge angegriffen, die Steine warf und „CIA Schiff‘ brüllte. Einige Besatzungsmitglieder an Bord des Schiffes wurden verletzt, Sachgut wurde beschädigt oder zerstört. Autos und Motorräder, die der Kirche und Kirchenmitarbeitern gehörten, wurden vom Dock in die See geworfen. Die Schiffsbesatzung mußte die Angreifer mit Wasserschläuchen abwehren und im Rahmen einer Notoperation ablegen, um den Übergriffen zu entkommen. Die Apollo und ihre Crew waren gezwungen, über einen Tag lang vor der Küste zu warten, bis die Ordnung wieder soweit hergestellt war, daß sie Treibstoff, Lebensmittel und Wasser aufnehmen und zu einem sicheren Hafen weiterfahren konnten.

Mit Hilfe des Snow White-Programms erhielt man durch den sogenannten Freedom of Information Act (FOIA) Dokumente des US-Außenministeriums, mit denen man in der Lage war, die „CIA-Schiff‘-Gerüchte zu einem Telex einer amerikanischen Stelle vom April 1972 zurückzuverfolgen, das an verschiedene europäische Länder gesandt worden war. Im Rahmen des Snow White-Programms, das falsche Berichte aufzudecken und zu korrigieren versuchte und Wiedergutmachung für Akte der Diskriminierung oder Religionsverfolgung zum Ziel hatte, wurde in Lissabon schließlich ein Prozeß gegen die Regierung von Portugal angestrengt; es wurde um Ersatz des Schadens nachgesucht, der als Folge des Aufruhrs eingetreten war. Im Juni 1985 schließlich stellte das Verwaltungsgericht von Lissabon fest, daß der Aufruhr von 1974 durch das „CIA Schiff‘- Gerücht entfacht worden sei und daß dieses Gerücht falsch gewesen sei.

Ebenfalls im Jahre 1985 überprüfte das Höchste Gericht von Ontario, Kanada, das Snow White-Programm auf Behauptungen hin, daß das Programm irgendwie ungesetzliche Aktivitäten autorisiere. Das Gericht befand, daß der Zweck des Programms legitimerweise darin bestand, Fälschungen durch Fakten zu ersetzen – auf dem RECHTSwegl Tatsächlich versuchte ein Regierungsbeamter in Kanada, den Zweck des Programms so darzustellen, als ob es die Infiltration von Regierungsstellen stillschweigend geduldet habe (Stichwort: Guardian’s Office). Er wurde vom Richter scharf zurechtgewiesen, weil er die Wörter „auf dem Rechtsweg“ in seiner Beschreibung des Programms absichtlich weggelassen hatte, während das tatsächliche Snow White-Programm ein rechtlich einwandfreies Vorgehen schon von der ersten Seite weg festschrieb.

Man muß hier anfügen, daß ein solcher Hinweis gar nicht erst nötig gewesen wäre und sein Fehlen auch keine anderen Schlüsse auf das Programm zulassen würde. Denn zahlreiche Kirchenrichtlinien schreiben bereits die Einhaltung der Gesetze eines Landes vor, ebenso wie die Lehre der Kirche als solche. Diese Lehre bekräftigt ein Leben nach moralischen, ethischen und ausdrücklich auch nach allen gesetzlich verankerten Prinzipien als immanente Voraussetzung des Heilswegs der Scientology-Kirche.

In einem auf den 23. Januar 1985 datierten Protokoll vertrat Richter Osler vom Supreme Court in Ontario des weiteren folgende Auffassung:

„Der Eindruck, den die eidesstattliche Erklärung des Fletcher Prouty erweckt, die in Ausgabe 8A der Aufzeichnungen unter KK erscheint, ist nicht ohne Bedeutung. Anscheinend ist er – als hochrangiger Beamter des CIA – zu der Schlußfolgerung gelangt, daß es seit dem Jahre 1950 über eine Dauer von beinahe 30 Jahren hinweg eine eindeutige Kampagne der Schikanierung und Verfolgung dieser Organisation [Scientology] gibt. Hauptsächlich sei mit dem Mittel der Verbreitung von falschen und abfällig-diffamierenden Informationen gearbeitet worden, rund um die Welt, um ein Klima zu erzeugen, in dem nachteilige Maßnahmen gegen die Kirche und ihre Mitglieder ergriffen werden würden. Verteidigung gegen genau diese Art von Aktivität war natürlich das erklärte Ziel des Snow White-Programms.“

Statt einer zuverlässigen Quelle von der Art eines Berufungsrichters an einem Supreme Court bediente sich der Hamburger VS als Hauptinformationsquelle über Snow White aber lieber eines Ex-Mitglieds, eines Amerikaners namens Robert Vaughn Young.

Young verließ die Scientology-Kirche vor etwa 10 Jahren, und drei Jahre lang machte er keine Anstalten, seine frühere Religion anzugreifen. Dafür gab es auch keinen Grund. Nachdem er erhebliche Schulden akkumuliert hatte, wandte er sich an einen Anwalt der Scientology-Kirche, den er kannte, und forderte $50.000 von der amerikanischen Scientology-Kirche. Vorgeblich wollte Young, daß die Kirche die Rechte für alles kaufen solle, was er in der Zukunft über Scientology schreiben würde. Aber hinter seinem Angebot stand die Drohung, daß er sich gegen Scientology wenden würde, falls nicht gezahlt werde. Da die Kirche sein „Angebot“ nicht annahm, tat er das tatsächlich – für Geld, das ihm Gegner der Kirche zahlten.

Da seine Angaben über Scientology heute um 180 Grad dem entgegengesetzt sind, was er in der Kirche sagte, mußte er natürlich – in dem Versuch, seine Kehrtwendung zu erklären – ein kunstvolles, gedankliches Kartenhaus konstruieren. Es bricht zusammen, wenn man liest, was Young tatsächlich tat und sagte, als er noch Mitglied der Kirche war. Es ist klar, daß sein Glaube an Scientology auf seinen eigenen Beobachtungen, Erforschungen und Erfahrungen beruhte und daß er sich nur deswegen dagegen wandte, weil er arbeitsunfähig wurde, seine Schulden nicht bezahlen konnte und weil ein Anwalt ihm beträchtliche Summen für Anti-Scientology-Aussagen bot, egal wie unwahr sie sein mochten2.

Young war sich der redlichen Zielsetzung des Snow White-Programms vollständig bewußt. Während er noch in der Kirche war, schrieb er an einen anderen Mitarbeiter, daß das Snow White-Programm „entstanden war, weil falsche Berichte über LRH [L. Ron Hubbard] und die Apollo rund um die Welt gingen … zu keiner Zeit wurde irgendetwas Illegales oder Schädliches empfohlen“.

Bevor sich Young dafür hergab, sich für Geld als Zeuge anmieten zu lassen, war er mit der Durchführung bestimmter Snow White-Aspekte beschäftigt. Eine Überprüfung von Young’s Korrespondenz aus jener Zeit zeigt, daß seine Aktionen mit dem berechtigten Anliegen des Programms, wie es von Hubbard niedergelegt war, übereinstimmten. Seine erste Korrespondenz mit Regierungsstellen wegen der Korrektur eines besonders empörenden Falschberichts über L. Ron Hubbard und Scientology, den man in ihren Akten vermutete, fand einige Monate nach der Niederschrift des Snow White- Programms statt. In einem Schreiben vom 22. Juni 1975 an den assistierenden Rechtsreferenten des US-Arbeitsministeriums schrieb Young, daß „das Arbeitsministerium falsche Informationen des Internal Revenue Service [US-Steuerbehörde] empfangen und weiterverbreitet“ habe. „Das Ministerium handelte auf der Grundlage dieser Informationen … mit dem Ergebnis, daß der Scientology-Kirche dadurch ihre rechtmäßige Anerkennung über sieben Jahre hinweg verweigert wurde.“ Youngs Schreiben ersuchte darum, die Informationen als falsch zu bestätigen; ferner möge das Arbeitsministerium die weitere Verbreitung unterlassen.

Der Brief tat seine Wirkung. Das Arbeitsministerium antwortete am 28. November 1975: „Wir haben die zuständige Verwaltungsstelle für Anstellung und Ausbildung darüber in Kenntnis gesetzt, daß die Informationen … irrelevant sind und ungeprüft übernommen worden waren; sie beruhten auf Hörensagen und im Lichte der obigen Feststellungen müssen sie aus den Akten entfernt werden.“

Über die Jahre hinweg gab es buchstäblich zahllose andere Beispiele von Vorfällen, wo extrem abträgliche und vollständig falsche Informationen von einer Regierungsstelle zur anderen zirkulierten.

Tatsächlich haben nachfolgende Anhörungen des Kongresses in den USA bestätigt, daß sowohl Hubbard als auch die Kirche Ziel diskriminierender Behandlung und illegaler und politisch motivierter Informationssammlungen waren, die darauf abgezielt hatten, zu stigmatisieren und die Gruppierung als solche auf der Grundlage von Verdächtigungen auszugrenzen.

Gerade den deutschen Verfassungsschutzbehörden sollte das vertraut klingen. Ihre Akten wimmeln nur so von Gerüchten und falschen oder gefälschten Informationen; und ihre Absicht im Umgang mit diesen Informationen wird in der gegenständlichen Broschüre des Hamburger VS mehr als verdeutlicht.

Auf der Grundlage der Prinzipien des Snow White-Programms nutzte die amerikanische Scientology-Kirche den Freedom of Information Act (FOIA), um falsche oder gefälschte Berichte über sie aufzudecken. Wenn falsche und diffamierende Informationen in behördlichen Aufzeichnungen enthalten sind, strebt die Scientology-Kirche grundsätzlich als erstes eine Ebene der Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen bei der Beseitigung und/oder Korrektur solcher Berichte an. Der Weg durch die gerichtlichen Instanzen ist nur notwendig, wenn eine kooperative Lösung scheitert oder behördlicherseits abgelehnt wird.

Das ist die Gesamtheit des Snow White-Programms, wie es von L. Ron Hubbard konzipiert worden war, und das ist alles, was die Kirche jemals als den durchweg rechtmäßigen Mechanismus einsetzte, um ihre fundamentalen Rechte zu schützen. Aufgrund ihrer Aktionen im Zusammenhang mit dem Snow White-Programm ist die Scientology-Kirche in den USA mit den Jahren zu einer anerkannten Autorität im Bereich des Rechts avanciert, berechtigten Zugang zu Informationen in den Akten von Regierungsstellen zu erlangen. Sie hat zahlreiche Präzedenzentscheidungen unter dem FOIA erstritten3.  Hierdurch hat sie auch den Weg für andere geebnet, die ebenfalls der Meinung sind, daß eine Regierung durch Offenlegung ihrer Akten zu einem verantwortungsvollerem Umgang mit Informationen über Personen und Organisationen veranlaßt werden kann.

Die Scientology-Kirche stand seit der Verabschiedung des FOIA im Jahre 1966 in vorderster Front und hat an wegweisenden Urteilen mitgewirkt; diese nützen allen, die vom FOIA Gebrauch machen. Die aus dem Snow White-Programm resultierenden Bemühungen der Kirche um Unterstützung dieses Rechts und um die Erziehung der Öffentlichkeit in bezug auf das Recht auf Akteneinsicht bei Behörden mögen vielleicht für einen staatlichen Geheimdienst wenig wünschenswert sein. Für die Belange des öffentlichen Interesses trifft aber das genaue Gegenteil zu.

Dies sind die wirklichen Fakten. Sie sind überprüfbar und dokumentiert.

Richtigstellung: Das „Office of Special Affairs“ (OSA)

Es war vorhersehbar, daß das sogenannte Office of Special Affairs (OSA) – eine Abteilung der Kirche, die sich um externe Angelegenheiten kümmert, also vornehmlich Presse- und Rechtsangelegenheiten – auf die schwarze Liste deutscher Verfassungsschützer kommen würde. Denn es waren Mitarbeiter des „OSA“, um bei diesem amerikanischen Akronym zu bleiben, die in Zusammenarbeit mit Anwälten der Scientology-Kirche bislang mehr als 1.000 Fälle von Diskriminierung an Scientologen durch deutsche Regierungsstellen und Behörden dokumentiert und international bekannt gemacht haben.

Nach der Auflösung des Guardian’s Office im Jahre 1982 wurde eine neue Organisation benötigt, um die rechtlichen, nach außen gerichteten Funktionen zu übernehmen, so wie es ursprünglich von Hubbard in seinen ausführlichen Richtlinien darüber beabsichtigt war. OSA wurde geschaffen, um sich um die rechtlichen, öffentlichen und sozialreformerischen Angelegenheiten der Kirche zu kümmern und dafür zu sorgen, daß die Kirche dadurch nicht von ihrer Hauptaktivität, der Seelsorge, abgelenkt würde.

Örtliche OSA-Mitarbeiter in den Scientology-Kirchen stellen sicher, daß der körperschaftsrechtliche Status einer jeden Kirche in Ordnung ist und mit den gesetzlichen und steuerrechtlichen Erfordernissen im Einklang steht (Tatsächlich ist die Scientology-Kirche möglicherweise die einzige Kirche auf der Welt, die für ihre Mitarbeiter in jedem Land der Erde eine „Checkliste“ mit allen rechtlichen Verpflichtungen erstellt und die Einhaltung aller Punkte auf dieser Checkliste sicherstellt). OSA koordiniert auch Gemeindebelange und Verbreitungsprogramme, an denen die örtlichen Kirchen und Scientologen teilnehmen, ebenso hilft es bei bundesweiten Veranstaltungen auf verschiedensten Kampagnen.

OSA-Mitarbeiter erstellen Publikationen für die Öffentlichkeit, u. a. auch das Magazin Freiheit, das in der ganzen Welt erscheint. Speziell die amerikanische Ausgabe des Magazins führt Untersuchungen von schweren Menschenrechtsverletzungen durch. Ihre Enthüllungen haben eine bedeutende Rolle bei der Eliminierung von Brutalität und Unrecht und bei der Einführung von Reformen gespielt.

Der hauptsächliche organisatorische Schwachpunkt des ehemaligen Guardian’s Office, der auch zu seiner Auflösung geführt hatte, war die Heimlichkeit und Abgetrenntheit von der eigentlichen Kirchenleitung. Anders als das GO ist OSA vollständig integriert und der kirchlichen Leitung gegenüber verantwortlich. OSA ist weder für finanzielle Angelegenheiten der Kirchen zuständig noch hat es irgendeine Befugnis, eigene örtliche Richtlinien herauszugeben.

In seiner Broschüre behauptet der Hamburger Verfassungsschutz, OSA sei ein „Geheimdienst“, also das, was der VS selbst ist. Dies spiegelt lediglich die Paranoia eines Apparats wieder, der seine Agenten darauf ansetzt, Rufmordkampagnen gegen die Scientology-Kirchen in Deutschland durchzuführen, obwohl sie nicht einer einzigen strafbaren Handlung für schuldig befunden wurden. Unter dem absurden Vorwand, Informationen zu erhalten, die bereits allgemein öffentlich erhältlich sind, versuchen Agenten des Verfassungsschutzes, Kirchenmitglieder zu bestechen, zapfen Telefone an, spionieren und beschatten, öffnen Post, lügen und betrügen und fälschen und verfälschen Informationen. Der Verfassungsschutz schreckt auch vor illegaler Überwachung im Ausland nicht zurück (dies führte bekanntlich zur Anklage in der Schweiz gegen einen deutschen VS-Mann) und setzt sogar Ex-Stasi-Agenten mit der vollständig lächerlichen und unwahren Schutzbehauptung ein, „der Sicherheitsdienst der Sekte würde das auch tun“, wie Berliner Zeitungen zu berichten wußten.

Die Annahme ist nicht sehr abwegig, daß die bekannten und bekanntgewordenen ungesetzlichen oder ethisch verwerflichen Vorgehensweisen unserer Verfassungsschützer wenig mehr als die berühmte Spitze des Eisbergs sind.

OSA hingegen erledigt seine täglichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den Gesetzen; und das schließt geheimdienstliche Tätigkeiten, die von Rechts wegen schon definitorisch nur dem Staat obliegen, von vornherein aus. Nicht einmal der VS selbst behauptet, daß die Scientology-Kirche strafbare Handlungen begehen würde. Dennoch läßt er keine Gelegenheit aus, zumindest diesen Eindruck zu vermitteln.

Die Konstruktion des scientologischen „Geheimdiensts“, u. a. auch durch deutsche Verfassungsschutzbehörden, gründet sich im wesentlichen auf die Tatsache, daß die Scientology-Kirche bei Übergriffen gegen sie oder ihre Mitglieder nicht auch noch die andere Wange hinhält. Vielmehr recherchiert und untersucht sie und deckt Zusammenhänge und Hintergründe auf. Oft mit Erfolg. Nur: Etwas anderes machen Journalisten auch nicht, soweit sie sich, wie die Scientology-Kirche, an die Gesetze halten. Deswegen ist man noch lange kein „Geheimdienst“. Und deswegen werden deutsche Verfassungsschutzämter, wenn man sie nach Details des vorgeblich rechtswidrigen Schaffens von OSA befragt, auch immer sehr kleinlaut.

Im Zusammenhang mit der Tatsache, daß spezifisch das Office of Special Affairs auch eine Sektion für Untersuchungen und Recherchen unterhält, ist folgende Anmerkung nicht unwichtig: Für Organisationen in Amerika ist es übliche Praxis, mit Anwälten zu arbeiten, die ihrerseits Privatdetektive beschäftigen. Sie tun dies, um gerichtsverwertbare Fakten und Beweise zu einem Verfahren entweder zu erhalten oder zu bekräftigen. OSA arbeitet in den USA mit Anwälten zusammen, die Privatdetektive einsetzen, um Gerichtsverfahren zu unterstützen; fast alle diese Verfahren dienen übrigens dazu, die Rechte und Menschenrechte von Scientologen zu verteidigen. Daß die jeweiligen Angreifer nicht sehr erfreut darüber sind, wenn OSA Dinge ans Licht bringt, die selbiges nie hätten erblicken sollen, versteht sich von selbst. Solche Personen und Gruppen sind die ersten, die von „Geheimdienst“ sprechen, wenn sie in Wirklichkeit nur Angst davor haben, daß ihre gut vergrabenen „Leichen im Keller“ an die Oberfläche kommen könnten.

In Deutschland ist es allerdings zumindest für Rechtsanwälte der Scientology-Kirche nicht üblich, Privatdetektive einzusetzen, auch wenn diese Aussage für den Berufsstand des Rechtsanwalts allgemein sicher nicht zutrifft.

Daß in einem Klima, in dem Falschberichte und schwerste Fälle von Diskriminierung an Mitgliedern der Scientology-Kirche an der Tagesordnung sind, Untersuchungen und Recherchen ihren legitimen Stellenwert haben, versteht sich eigentlich von selbst. So konnte die Diskriminierung von Kirchenmitgliedern durch staatliche Stellen in Deutschland dokumentiert und an internationale Menschenrechtsgremien weitergeleitet werden.

Nachforschungen und Untersuchungen von OSA-Mitarbeitern haben auch regelmäßig falsche Berichte über Scientology in Deutschland aufgedeckt, von denen nicht wenige als Rechtfertigung für diskriminierende Aktionen gegen Mitglieder der Scientology-Kirche dienten. Beispielsweise publizierte eine Person ein Buch, in dem sie eine frei erfundene Geschichte über ihre angeblichen Erfahrungen in Scientology erzählte – für viel Geld. OSA-Mitarbeiter konnten eruieren und dokumentieren, daß diese Person nicht nur log, daß sich die Balken bogen, sondern auch zwei bewaffnete Raubüberfälle begangen hatte. Als dem Verleger die Beweise über die kriminelle Energie des Autors und auch die Nachweise eines Erpressungsversuchs an der Scientology-Kirche vorlagen (gegen Zahlung von fünf Millionen US-Dollar wollte er es unterlassen, seine Lügen weiter zu verbreiten), mußte selbst er eingestehen, daß das Buch offenbar eine Erfindung ist. Er beendete die Zusammenarbeit mit dem Autor.

Ein anderes Beispiel: Eine Frau stellte sich nebst Tochter vor Fernsehkameras und erzählte unbekümmert eine ebenfalls frei erfundene Story über ihre angeblichen Erlebnisse in der Scientology-Kirche. OSA konnte belegen, daß jene Frau und ihre Tochter noch nicht einmal in der Nähe einer Scientology-Kirche waren, geschweige denn Mitglieder. Das Landgericht Ravensburg schob der Weiterverbreitung jener „Erlebnisberichte“, die in der Öffentlichkeit natürlich Vorurteile und Intoleranz gegen Scientologen schüren und dies auch beabsichtigen, schließlich einen entgültigen Riegel vor.

Solche Fälle sind keineswegs selten. Es gehört zu den Aufgaben von OSA, sich um sie zu kümmern und u. a. auch mit den Mitteln der Recherche und Untersuchung aufzuklären. Durch das Etablieren der Fakten werden so die Rechte von Scientologen und in der Tat auch von anderen Minderheitsreligionen gewahrt .

Wie bereits ausgeführt: Nur wenn man verdeckte Motive hat und die Wahrheit nicht ans Licht kommen lassen möchte, würde man eine gewöhnliche Recherche- und Untersuchungsaktivität zu kriminalisieren versuchen oder mit dem Etikett „Geheimdienst“ verunglimpfen.

Die Scientology-Kirche besteht in Deutschland seit nunmehr fast 30 Jahren. Als Resultat der unaufhörlichen Regierungspropaganda gegen die Scientology-Religion wurden während dieser Zeit 160 staatsanwaltschaftliche Untersuchungen gegen einzelne Kirchen und ihre Vorstände heimlich und offen initiiert und inszeniert. Bei nicht einer dieser Untersuchungen wurden irgendwelche Straftaten belegt; hierin eingeschlossen sind eine zehn Jahre währende Untersuchung der Scientology-Kirche in München (1984 – 1994), eine drei Jahre andauernde bundesweite Untersuchung unter Regie der Staatsanwaltschaft in Hamburg und eine sechs Jahre lange Untersuchung (1992 – 1997) durch die Staatsanwaltschaft in Stuttgart. Alle diese Untersuchungen wurden von „Kritikern“ oder amtskirchlichen Stellen initiiert – und wurden einige Jahre und Steuermillionen später schließlich eingestellt.

In einer Verfahrenseinstellung vom Juni 1994 durch die Staatsanwaltschaft in Hamburg wurde angemerkt, daß die Staatsanwaltschaft während der langen Untersuchung jeden der „Hauptkritiker“ der Scientology-Kirche ausfindig gemacht und vernommen habe. Viele von ihnen hatten ihre Beschuldigungen in den Medien erhoben, wodurch es der Staatsanwaltschaft möglich war, sie zu kontaktieren. Wie der zuständige Oberstaatsanwalt erklärte, hielten die ehemaligen Mitglieder oder „Kritiker“ ihre Anschuldigungen nicht aufrecht bzw. konnten sie nicht belegen – in keinem einzigen Fall. Nicht nur er kam zu dem Schluß, daß es nicht die geringste Grundlage für die behauptete „Kritikerverfolgung“ gibt, die OSA so gerne angelastet wird (genau von jenen „Kritikern“). Selbiges trifft auf das so gerne beschworene „Freiwildgesetz“ zu, das der Hamburger VS natürlich auch zum Bestandteil seiner Broschüre machte. Die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsergebnisse in Hamburg, direkt vor der eigenen Haustüre, wurden dagegen ganz einfach unter den Tisch gekehrt. Sie waren dem VS in Hamburg natürlich bekannt.

In den USA weisen die Behauptungen, die Scientology-Kirche „verfolge ihre Kritiker“, noch einen ganz anderen Hintergrund auf. Dort haben Einzelpersonen solche Behauptungen mit der Berechnung aufgestellt, die Kirche zur Zahlung einer „Abfindungssumme“ zwingen zu können. Je ungeheuerlicher die Behauptung, je düsterer die resultierende Berichterstattung in den Medien, desto eher – so hofften sie – würde die Scientology-Kirche einer Geldzahlung zustimmen, um weitere öffentliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Im Jahre 1994 gab eine ehemalige leitende Mitarbeiterin einer Scientology-Kirche eine eidesstattliche Erklärung ab, die recht aufschlußreich hinter die Kulissen solcher Unterstellungen blicken ließ. Diese Frau hatte zuvor selbst eine Multi-Millionen-Dollar- Klage gegen die Kirche eingereicht und bei vielen Gelegenheiten den Medien gegenüber und bei Gericht geäußert, als „Kritikerin“ verfolgt worden zu sein. Sie zog ihre Klage bei Gericht zurück und korrigierte ihre Aussagen in einer eidesstattlichen Erklärung u. a. wie folgt.

„Es ist im Gefilde der unzufriedenen Ex-Scientologen, die eidesstattliche Erklärungen bereitstellen, allgemein bekannt, daß die gewünschten Inhalte solcher Aussagen von Anwälten diktiert werden. Der hauptsächliche, oft ausschließliche Zweck ist, hetzerische Anschuldigungen präsentieren zu können, mit denen bei Gericht ein Vorurteil gegen die Kirche erzeugt werden kann. In solchen Stellungnahmen oder eidesstattlichen Erklärungen wird der Zusammenhang, die Wahrheit und die Beziehung zum Streitfall völlig außer Acht gelassen. Im Laufe der Zeit wurde diese Strategie weiterentwickelt, und die Anti-Kirchen-Prozessierer und ihre Berater wurden mehr und mehr ermutigt, solche Stellungnahmen und eidesstattliche Erklärungen abzugeben…“

Genau solche ehemaligen Mitglieder der (amerikanischen) Kirche sind es, auf die sich der Verfassungsschutz als Quellen für seine Unterstellungen gegen Scientology (in Deutschland) verläßt.

Scientology war – das kann man ruhig festhalten – immer schon heftigen Attacken von den immer gleichen Interessengruppen ausgesetzt. Man kann darüber spekulieren, warum das so ist. Möglicherweise weil sie schneller als jede andere Minderheitsreligion wächst. Vielleicht ist sie auch nur manchen wohl gehüteten Geheimnissen etablierter Gruppierungen zu nahe gekommen.

Weniger auf Spekulationen angewiesen ist man in der Frage des Wahrheitsgehalts der Ausführungen über OSA in der Broschüre des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz. Nach mittlerweile einem Jahr der „Beobachtung“ wußte der Spiegel im Herbst 1998 schließlich zu berichten, daß nach den nunmehrigen Erkenntnissen deutscher Verfassungsschutzbehörden „auch der angebliche Sekten-Geheimdienst OSA … eher als eine Art Werkschutz“ agiere.

Vergleicht man diese neuesten Einschätzungen mit den „Feststellungen“ der Hamburger VS-Behörde noch im April 1998, dann erscheint die Broschüre „Der Geheimdienst der Scientology-Organisation‘ auch gleich im richtigen Licht: Sie ist ein Lehrstück darüber, wie mit Verfälschung, Auslassung und Desinformation jeder in die Mühlen der Staatsschützer geraten kann.

Im Falle Hamburgs ist die einzige Entschuldigung, will man sie als eine gelten lassen, daß der dortige VS seine Recherchen praktisch ausschließlich auf Informationen der „Sektenbeauftragten“ Ursula Caberta stützte. Sogar der Spiegel maßregelte die „eifrige Verfolgerin der Scientologen“ in einem Bericht vom Juni 1998 über die seinerzeitige Bonner „Sekten-Enquete“, indem er zu den „weniger fanatischen Mitgliedern der Kommission“ (0-Ton Spiegel) überleitete.

Die Angestellte in der Hamburger Innenbehörde und ihre Zuträger waren im Prinzip aber die einzigen, die in der Broschüre des Hamburger Landesamtes direkt oder indirekt zu Wort kamen.

Aktiv in Städten und Gemeinden

Was den Verfassungsschützern nicht entgangen ist, auch wenn das in ihren Berichten nicht erwähnt wird, sind Hunderte von Veranstaltungen und Gemeindeaktivitäten von Scientologen in ganz Deutschland. Die Geheimdienstler überwachen und photographieren bundesweit Scientology-Aufklärungsveranstaltungen über Drogen, Kleidersammlungen für Obdachlose in verschiedenen Städten, ja sogar die Ausgabe von heißer Suppe an Drogenabhängige in Hamburg. Wenn scientologische Marathonläufer eine symbolische „Fackel der Freiheit“ durch Deutschland tragen, dann sind sogenannte Verfassungsschützer ebenso dabei wie bei Demonstrationen für Religionsfreiheit, die von Scientologen und anderen Minderheitsreligionen abgehalten werden. Selbst singende Kinder werden observiert .

Über die wirkliche Tätigkeit der so Überwachten, die ganz sicher nicht wider die Verfassung ist, erfährt die Öffentlichkeit selbstverständlich kaum etwas – zumindest nicht von offizieller Seite. Doch weil gerade auch diese Seite fester Bestandteil der Scientology-Religion ist, soll sie hier kurz vorgestellt werden.

1954 schrieb L. Ron Hubbard in einem Essay: „Wir leben in einer Gesellschaft, in der bedrohliche und furchtbare Waffen und Mächte alltäglich geworden sind, in der aber die Wohltaten des Erbarmens, der Gnade und der Nächstenliebe nur begrenzt vorkommen“. Aus diesem Grund unterstützen Scientologen generell alle Bemühungen, um die Lebensumstände von Menschen zu verbessern. Weltweit leisten Scientologen Beiträge zur Wahrung der Menschenrechte, zur präventiven Drogenaufklärung und Drogenrehabilitation. Sie engagieren sich in der Rehabilitation von Straftätern ebenso wie bei der Beseitigung des Analphabetentums. Und während diese Aktivitäten breite Anerkennung von Fachleuten und Regierungsvertretern – einschließlich den Vereinten Nationen – erhalten, werden sie in der Bundesrepublik bestenfalls verschwiegen.

Die Scientology-Kirche und Scientologen organisieren international Konzerte und Veranstaltungen gegen Drogen sowie die Verteilung von Anti-Drogen-Broschüren. Scientologen helfen aber auch jenen, die bereits in der Drogenfalle gefangen sind. So arbeiten viele von ihnen mit Narconon zusammen, einem effektiven Drogenrehabilitationsprogramm, das auf den Werken von L. Ron Hubbard basiert . Narconon ist ein unabhängiger, gemeinnützig organisierter Verein, der für Menschen jeder Herkunft und Konfession offen steht. Narconon wurde im Jahre 1966 gegründet und unterhält international derzeit 37 Zentren zur Aufklärung über Drogen oder zur Drogenrehabilitation. Zehntausende wurden bereits durch das Narconon-Programm von den Fesseln der Drogenabhängigkeit befreit und konnten so ein neues Leben beginnen. In der Bundesrepublik befindet sich eine Narconon-Einrichtung im norddeutschen Itzehoe.

Aufklärung über die schädliche Wirkung von Drogen wie auch „Ersatzdrogen“ wird in Deutschland an vielen Orten betrieben. Allein in Hamburg wurden von Scientologen 50.000 Broschüren über die Gefährlichkeit von Methadon verteilt. Auch jenseits der Grenze in Dänemark klärt die „Sag Nein zu Drogen, Sag Ja zum Leben“-Vereinigung der Kirche Parlamentsmitglieder, städtische Behörden, Polizeichefs, Bürgermeister und Politiker über die Gefahren von Ersatzdrogen und speziell über die Gefährlichkeit von Methadon auf. Mit Tausenden von Unterschriften auf einer „Sag Nein zu Drogen, Sag Ja zum Leben“-Ehrenrolle verurteilen dänische Bürger diese Scheinlösung der Psychiatrie zur angeblichen Eindämmung des Drogenproblems. Im Rahmen ihres Aufklärungsprogramms für Schulen haben Scientologen in Dänemark auch Lehrer und Schüler motiviert, aktiv gegen Drogen in der Schule vorzugehen und sich als „drogenfreie“ Schule zu qualifizieren.

Ein anderes Beispiel: Ganze Gruppen Von ehrenamtlichen Helfern durchkämmen in Italien die Parks und andere öffentliche Anlagen nach weggeworfenen Spritzen Drogenabhängiger. Gemeinsam mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und mit der Ausrüstung städtischer Behörden wird durch diese regelmäßige Entsorgung sichergestellt, daß speziell Kinder nicht verletzt und infiziert werden. Diese einfache aber wirkungsvolle Aktion fand auch bei italienischen Parlamentariern große Anerkennung.

In der Schweiz, in Frankreich, Spanien und den USA werden Straßenfeste, Wettbewerbe, Demonstrationsmärsche, Ausstellungen und Konzerte mit dem Ziel der Aufklärung über Drogen organisiert .

In den Vereinigten Staaten wurde auch die Idee geboren, schon Kinder in die Kampagnen gegen Drogen miteinzubeziehen. In Zusammenarbeit mit Schulbehörden und Polizeidienststellen wurden dort mittlerweile tausende Kinder und Jugendliche zu sogenannten „Drug-Free-Marshals“ vereidigt. Bei der Gründungsfeier wurde mehreren hundert Kindern von einem Vertreter des FBI ein „Gelöbnis gegen Drogen“ abgenommen. Politiker und bekannte Persönlichkeiten wie der Schauspieler John Travolta waren zugegen, um den Kindern Mut zu machen und sie in ihrer Aufgabe zu unterstützen, auch andere für ein drogenfreies Leben zu begeistern.

Doch nicht nur die Drogenarbeit ist Scientologen ein Anliegen. Wo immer sie leben, versuchen sie zu helfen, wo Hilfe benötigt wird:

Einige Beispiele:

* In Australien führen sie ein kostenloses Erziehungsprojekt für Kinder der australischen Ureinwohner (Aborigines) durch. Sie helfen beim Unterricht in den Grundschulen und sorgen dafür, daß mehr und mehr Kinder aus unterprivilegierten Schichten eine bessere Chance für ihr weiteres Leben haben.

* In England finanzieren Scientologen jeden Sommer ein großes Fest auf den weiträumigen Außenanlagen des Zentrums der britischen Scientology-Kirche. Es werden traditionelle englische Spiele und Wettkämpfe abgehalten, begleitet von Musik und Unterhaltung. Künstler aus der näheren Umgebung stellen ihre Arbeiten und kunsthandwerklichen Produkte aus. Alle Einnahmen werden für wohltätige Zwecke gespendet, darunter das „Royal National Lifeboat Institute“ (das Boote für Rettungseinsätze vor der Küste von England zur Verfügung stellt) und der „Youth Trust“, eine landesweite Organisation, die junge Leute über Drogen aufklärt. Zahlreiche Menschen aus den umliegenden Orten besuchen jedes Jahr diese Wohltätigkeitsveranstaltung.

* Zur Weihnachtszeit beschenken Scientologen Tausende von bedürftigen Kinder jedes Jahr mit Spielsachen und Gebäck und unterhalten sie mit Musik- und Tanzvorführungen. In Clearwater, Florida, und in Hollywood entsteht Jahr für Jahr das schon traditionell gewordene „Winter Wonderland‘ für Kinder und Erwachsene. In den USA organisieren Scientologen auch Weihnachtsfeste für zahlreiche Pflegekindem und ihre Eltern.

* Auch Obdachlose und Drogenabhängige werden nicht im Stich gelassen. Durch Kleidersammlungen und mit Tausenden von Litern Tee, Kaffee, heißer Suppe sowie Brot und Gebäck werden auch die von der Gesellschaft Vergessenen versorgt. Staatsbürgerlicher und humanitärer Geist Für ihre Leistungen im wohltätigen Bereich haben Scientologen zahllose Auszeichnungen erhalten. Natürlich ist das auch den deutschen Regierungsstellen bekannt, und ebenso natürlich wird man darüber in einschlägigem staatlichen „Informationsmaterial“ nie etwas lesen. Als das Celebrity Centre International der Scientology Kirche in Hollywood, Los Angeles, am 3. August 1996 seinen 27. Jahrestag feierte, sandte der kalifornische Gouverneur Pete Wilson einen Repräsentanten, um den anwesenden Scientologen eine persönliche Botschaft zu übermitteln.

Er schrieb: „Die Zukunft Kaliforniens hängt vom Einsatz von Organisationen wie der Ihren ab, die ihre Zeit, ihre Kompetenz und ihre Mittel dafür einsetzen, anderen zu helfen. Das Engagement, mit dem das Celebrity Centre die Lebensqualität für ihre Mitbürger verbessert , repräsentiert die staatsbürgerliche und humanitäre Gesinnung, auf die unsere Gesellschaft aufgebaut ist. Sie haben Gelder für die Pfadfinder besorgt, für die Initiative zur Verschönerung Hollywoods, für den Künstlerausschuß in Hollywood, für die World Literary Crusade und für Hollywoods Police Activities League sowie für die Vereinigung für die Unterstützung der Polizei; mit Ihren Programmen Narconon, Drug- Free-Marshals und Criminon haben Sie den Kampf gegen die Geißel Drogen- und Alkoholmißbrauch und gegen die Kriminalität aufgenommen; ebenso haben die talentierten Künstler des Celebrity Centres Wandgemälde in öffentlichen Gebäuden angefertigt; kurzum: Ihre Mitglieder haben seit fast drei Jahrzehnten eine positive und bleibende Veränderung im Leben von unzähligen Menschen bewirkt. Das Celebrity Centre International ist ein hervorragendes Beispiel dafür, was Leute bewirken können, wenn sie anderen mit Engagement und Anteilnahme helfen.“

Sie sind herzlich eingeladen, die Scientology-Kirche zu besuchen und mehr über ihre wirklichen Aktivitäten zu erfahren. Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Alle deutschen Scientology-Kirchen veranstalten regelmäßig „Tage der Offenen Tür“, an denen Sie an Führungen, Vorträgen und Filmvorführungen teilnehmen können.

Wer ist L. Ron Hubbard?

Es ist dem Amt für Ve rfassungsschutz anscheinend niemals in den Sinn gekommen zu fragen, warum L. Ron Hubbards Werk eine derart enorme Auswirkung auf das Leben von Millionen Menschen hat.

Die wichtigsten humanitären Beiträge L. Ron Hubbards werden durch Dianetik und Scientology repräsentiert; heute betrachten Millionen von Menschen in mehr als 130 Nationen seine Werke als spirituellen Grundstein ihres Lebens.

Seine Methoden der Drogenrehabilitation werden mit großem Erfolg in zahlreichen Ländern genutzt; ebenso finden seine Erkenntnisse und Fortschritte auf dem Gebiet der Bildung, die L. Ron Hubbard der Öffentlichkeit vor mehr als Dreißig Jahren zur Verfügung gestellt hat, mittlerweile weltweite Verwendung. Sie haben dabei geholfen, Millionen von Kindern und Erwachsenen Lesen und Schreiben beizubringen und die Freude am Lernen wiederzugewinnen.

Dies sind nur wenige der Leistungen L. Ron Hubbards. Sie sind unbestreitbar. Auch andere durchaus nennenswerte Fakten über sein Leben sprechen eine andere Sprache als die Broschüre des Hamburger VS. Hubbard war auf Dutzenden von Fachgebieten professionell tätig, wie zum Beispiel in der Luftfahrt , in der Filmtechnik, beim Komponieren von Musikstücken oder auch im Verwaltungswesen. In Deutschland weniger bekannt ist auch, daß seine veröffentlichten Schriften mehr als fünftausend Werke umfassen, darunter auch Western- und Abenteuergeschichten, Kriminal- und Science-Fiction-Romane, dichterische und philosophische Werke. In den Vereinigten Staaten sind L. Ron Hubbards Werke seit Jahrzehnten Bestseller.

Hubbard war aber auch erfolgreicher Kapitän, lizensiert für alle Schiffe auf allen Ozeanen; als Forscher und Expeditionsleiter reiste er viele Seemeilen unter der Flagge des unter Fachleuten bekannten „Explorer’s Club“.

Einige weitere Beispiele: Seine Entdeckungen im Gartenbau in den 60er Jahren dienten dazu, den Ernteertrag in Ländern der Dritten Welt zu verbessern; gleichzeitig erschienen seine Photographien in zahlreichen Publikationen in den USA, einschließlich im „National Geographic Magazin“. Für seine Verdienste in der U.S.-Marine wurde er wiederholt ausgezeichnet.

All dies sind belegte Tatsachen. Für jeden, der die Details aus L. Ron Hubbards Leben geprüft hat, der jedem Gerücht und jeder Geschichte auf den Grund gegangen ist, stellt sich ein Bild L. Ron Hubbards dar, das nicht im entferntesten jenem ähnelt, welches durch unqualifizierte Neider in die Welt gesetzt worden ist.

Einer immer wiederkehrenden scheinheiligen und korrupten Opposition ist Hubbard nie gewichen. Auch zu jenen Zeiten, als es noch nicht als „politisch korrekt“ betrachtet wurde, sprach er sich überdeutlich gegen die illegalen Machenschaften des amerikanischen Präsidenten Nixon, des FBI-Chefs Hoover und anderer aus und widersetzte sich öffentlich allen Formen des Totalitarismus. Die Folgen liegen auf der Hand. Hubbard war zeitlebens ein rotes Tuch für jene, die ihren Profit damit machten, Menschen zu verdummen und geistig zu versklaven. Um so beliebter war er bei jenen, denen er die Augen öffnete oder auf andere Weise half. L. Ron Hubbards Bücher sind über 120 Millionen Mal verkauft worden. Die Scientology-Religion zählt heute mehrere Millionen Anhänger, die jeden Tag demonstrieren, daß L. Ron Hubbard und Scientology nicht dem Bild entsprechen, das von einigen Verfassungsschützern und amtskirchlichen Lobbyisten so gern gezeichnet wird. Man kann sie nicht alle ignorieren.

Mehr Informationen

Die Scientology-Kirche ist stets bemüht, umfassende Informationen über Scientology und L. Ron Hubbard für jedermann zugänglich zu machen. Als Teil dieser Anstrengung wurden zehntausende Bücher, darunter die umfassenden Nachschlagewerke „Was ist Scientology?“ und „Das Scientology-Handbuch“, an Behörden, Journalisten, Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben und an Universitätsbibliotheken verteilt. In diesen Büchern werden die am häufigsten gestellten Fragen schriftlich beantwortet.

1 Vatikanischer Imperialismus im 20. Jahrhundert, Verlagshaus Avro Manhatten Zondervan, Michigan, USA, 1965.

2 In einem Kommentar über das Phänomen der Abtrünnigkeit beobachtete ein jesuitischer Schriftsteller einst: „Die verbittertsten und am wenigsten vertrauenswürdigen Mitglieder der Gesellschaft (sie sind glücklicherweise nicht sehr zahlreich) sind immer wieder diejenigen, die ihre eigenen Reihen verlassen haben. Wir wissen, mit welcher Boshaftigkeit und Gehässigkeit einige untreue Priester die Kirche anzugreifen pflegen, die sie einst für göttlich hielten; dem nicht unähnlich ist der Haß einiger Jesuiten gewesen, die ihrem Beruf untreu wurden.“ Jesuit Apologetic, The Catholic Encyclopedia, 1913

3Zum Beispiel: Church of Scientology California ./. Department of Army, 611 F.2d 738 (9th Cir. 1979), Founding Church ./. National Security Agency, 610 F2d 824 (D.C. Cir. 1979), und kürzlich Church of Scientology of San Francisco ./. IRS, 911 F 2d 560 (9th Cir. 1993). Ferner haben Scientologen das Recht einer Person auf Korrektur von unrichtigen Informationen in Behördenakten bestärkt, wo es sich als nötig erweist, deren verfassungsmäßige Rechte zu schützen: Smith gegen Brady, 972 F2d 1095 (9th Cir 1992).