Fakten über Ursula Caberta

FREIBRIEF ZUR DISKRIMINIERUNG

Nach einer Mitteilung der staatlichen Pressestelle der Freien und Hansestadt Hamburg vom 8.12.1992 wurde Cabertas Arbeitsgruppe errichtet, weil die Bürgerschaft im Juni 1992 festgestellt habe, dass es Wissensdefizite über Praktiken, Einflüsse und Ausbreitung der Scientology Kirche gäbe und hier Abhilfe geschaffen werden müsse. Die Stelle habe unter Leitung Frau Cabertas die erforderlichen behördlichen Aktivitäten zu koordinieren sowie Veranstaltungen im Bereich Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zu organisieren. Letztlich war es Frau Caberta selbst, die zuvor als SPD-Bürgerschaftsabgeordnete durch eine Diskriminierungskampagne gegen Scientology-Mitglieder eine derartige Stelle gefordert und dann selbst eingenommen hat.

(Erklärung der Staatlichen Pressestelle vom 08.12.1992)

Anlage 1

Damit war es in das Ermessen von Frau Caberta gestellt, welche Maßnahmen sie im einzelnen gegen Scientology in die Wege leitet.

STAATLICHE NEUTRALITÄT WIRD MIT FÜSSEN GETRETEN, UM RELIGIONSGEMEINSCHAFT ZU ZERSTÖREN

Paragraph 58 der Hamburgischen Verfassung besagt, dass sich Behördenangestellte neutral zu verhalten haben.

Anlage 2

Eine Vielzahl von Handlungen von Frau Caberta dokumentieren jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Als Beleg hierfür gilt bereits ihre Rede in der Hamburger Bürgerschaft, wo sie sagte, dass „die Scientologen aus Deutschland vertrieben“ werden sollen. Mit der Installation in der AGS bekam sie dann das staatliche Instrumentarium, um ihre verfassungsfeindliche Zielsetzung mit staatlicher Unterstützung voranzutreiben. Durch ihre Aussage war sie bereits von vornherein disqualifiziert diesen Posten im Hinblick auf die staatliche Verpflichtung zu Neutralität und Parität in religiös-weltanschaulichen Fragen, sowie im Hinblick auf das Erfordernis der Objektivität und Verhältnismäßigkeit des Behördenhandelns auszufüllen.

KRIMINALISIERUNG MIT ALLEN MITTELN

Wie sie ihr Ziel umzusetzen versuchte, zeigt die bereits 1991 von Caberta gestellte Strafanzeige gegen Scientology wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Das Verfahren war, wie amtliche Dokumente später belegen, von vornherein einstellungsreif. Caberta bewirkt dennoch eine drei Jahre dauernde bundesweite Untersuchung, die sie mit immer neuen Verdächtigungen und „Zeugen“ am Leben hielt. Mitte 1994 stellt die Oberstaatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren endgültig und vollumfänglich ein. Cabertas Beschwerde wird vom Generalstaatsanwalt abgewiesen. Nicht einer der strafrechtlichen Vorwürfe blieb bestehen, Hunderttausende von DM Steuergelder gehen zum Schornstein hinaus. Ein internes Protokoll belegt, dass das mit allen Mitteln in die Länge gezogene Verfahren vor allem der gezielten Rufschädigung von Scientologen dienen sollte. O-Ton Caberta: „Solange das Verfahren läuft, können wir das Wort ‚kriminell‘ benutzen.“

Anlage 3

ZWEI MILLIONEN STEUERGELDER FÜR „EXORZISMUS-SEMINAR“

1996: Ursula Caberta und ihre Freundin Renate Rennebach, Mitglied der evangelischen Synode in Berlin, verbreiten landesweit eine beispiellose Hysterie über die angebliche Gefahr neuer Religionsgemeinschaften und bewirken schließlich die Einsetzung einer Enquete-Kommission im Bundestag zum Thema „So genannte Sekten und Psychogruppen“. Caberta bringt sich als feste „Sachverständige“ in das Gremium ein. Zahlreiche kleinere Glaubensgemeinschaften sollen zwei Jahre lang „untersucht“ werden. Kurze Zeit später belegen interne Dokumente aus Akteneinsichten, dass Caberta die Enquete für ein in allen Einzelheiten vorgefasstes Negativ-Ergebnis instrumentalisieren will. (Diese Absicht scheitert 1998 schließlich am Votum der hinzugezogenen Wissenschaftler, wonach von den neuen Glaubensgemeinschaften eben nicht die immer wieder behaupteten Gefahren ausgehen. Kosten des wenig rechtsstaatlichen Versuchs: rund 2 Millionen Mark. Treffend beschrieb seinerzeit der „Spiegel“ die Enquete-Initiatoren bei der Arbeit:“Traten die Damen Rennebach und Caberta im Duett auf, fühlte sich ein Zuhörer schon mal an ein ‚Exorzismus-Seminar‘ erinnert.“)

Caberta scheut sich in dem ihr eigenen Fanatismus auch nicht, die damalige Vizepräsidentin des deutschen Bundestages bei einer Anhörung vor die Tür zu setzen, weil diese angeblich Kontakte zu Scientologen habe und somit „Spitzel“ sein könnte.

Im gleichen Jahr wird der längst überfällige Zwischenbericht der Caberta-Stelle eingestampft. Laut Landeskriminalamt enthielt bereits der Entwurf „keine neuen Erkenntnisse in strafrechtlicher Hinsicht“. Bei den vom LKA durchgeführten Ermittlungen sei „wiederholt festgestellt“ worden, dass „Zeugen in entscheidenden Punkten die Unwahrheit gesagt“ hätten.

CABERTA UNTERLIEGT ALS „MENSCHENRECHTSVERLETZERIN“ ZWEIMAL VOR GERICHT

Ebenfalls 1997 hat bereits das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 16.05.1997 in einer Klage von Caberta gegen die Scientology Kirche zur Unterlassung von Äußerungen das Wirken von Frau Caberta durchschaut. So heißt es in der Urteilsbegründung, dass es Frau Ursula Caberta aufgrund zahlreicher Anknüpfungstatsachen hinzunehmen habe, wenn ihr die Scientology Kirche eine Mißachtung des Grundgesetzes, die Verletzung der Menschenrechtskonventionen der KSZE und der Vereinten Nationen, die Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes und widerrechtliche Boykottaufrufe vorwerfe. Vor allem im Tatbestand dieses Urteils ist auf den Seiten 2ff. als unstreitiger Tatbestand wiedergegeben, dass Frau Caberta sich nicht nur unsachlich über die Kläger äußert, sondern sogar öffentlich ankündigte, Scientology aus Hamburg zu vertreiben und ganz Deutschland von Scientology zu befreien.

Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.05.1997, AZ 324 O 21/97

Mit Urteil vom 10.02.1998 bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht die Entscheidung des Landgerichtes (Az. 7 U 128/97)

Anlage 5

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Caberta gegen den Vorwurf der Scientology Kirche, sie, Caberta, würde „Hilfe aus dem kriminellen Milieu in Anspruch zu nehmen“, um eine Religionsgemeinschaft zu bekämpfen 1995 rechtlich vorging. Am 15.12.2000 verzichteten ihre Anwälte dann in einem Schreiben an das zuständige Landgericht in Hamburg auf die Rechte aus einer von Caberta erwirkten einstweiligen Verfügung vom 22.02.95 und lehnte die Durchführung eines Hauptverfahrens ab, weil „der zu sichernde Anspruch auf jeden Fall weggefallen ist“. Die Scientology Kirche hatte der einstweiligen Verfügung aufgrund der belegten Tatsache widersprochen, dass Caberta sich von einem US Millionär mit 75.000 US Doll hatte korrumpieren lassen. Die gleichzeitig von der Scientology Kirche eingereichte Strafanzeige wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme führte im Jahre 2002 zur Anklage von Caberta wegen Vorteilsnahme und der Einstellung des Verfahrens im Rahmen eines „Deals“, wo Caberta bei Einstellung des Verfahrens mit einer Buße von 7.500 Euro davon kam.

Auch in jüngster Zeit verkehrte Frau Caberta mit verurteilten Kriminellen. So präsentierte sie am 20. Juni 2007 im Berliner Abgeordnetenhaus bei einer Veranstaltung der CDU den verurteilten Betrüger und Hochstapler Christian Markert der Presse als angeblichen hochrangigen Scientology Aussteiger. Recherchen des SWR entlarvten ihn allerdings als vorbestraften Hochstapler mit einer 18-monatigen Gefängnisstrafe wegen Betrugs von einem französischen Gericht und anderen wiederholten Strafermittlungsverfahren in Deutschland ebenfalls wegen Betrugs von Ende der 90er Jahre und 2004. Selbst in Irland, von wo Markert sich im März 2007 absetzte, wurde er wegen Diebstahls polizeilich gesucht.

Anlage : Dokumentation Christian Markert

GERICHTSVOLLZIEHER BEI CABERTA

Doch damit nicht genug. In der Vergangenheit ist auch schon Mal der Gerichtsvollzieher im Büro von Cabertas Arbeitsgruppe aufgetaucht, um Gelder aus verlorenen Gerichtsprozessen von Frau Caberta einzutreiben. Aus einer Internet Mitteilung des Büro’s der Autorin Renate Hartwig war zu lesen, dass der Gerichtsvollzieher im Büro der AGS-Leiterin Frau Caberta Kosten aus einem privaten Rechtsstreit einziehen musste. Kostenfestsetzungsbeschluss AZ 12 0 219/00 LG Düsseldorf.

DAS 75.000 DOLLAR „PRIVATDARLEHEN“

Im Jahre 2000 nahm sie von einem damaligen Scientology-Gegner ein „Darlehen“ von 75.000 Dollar an. Ein zweijähriges Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde schließlich gegen eine Geldauflage von 7.500 Euro eingestellt.

Nachdem Frau Caberta in der Folgezeit immer weniger in der Öffentlichkeit präsent war gab sie im Herbst des Jahres 2002 wieder ein kurzes Gastspiel in der Öffentlichkeit und fiel hier besonders wieder einmal durch unqualifizierte Äußerungen auf. Gegen einige dieser Äußerungen hatte die Scientology Kirche eine Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Hamburg erwirkt (AZ. 6 VG 4953/2002).

In der Urteilsbegründung kritisierten die Richter die Untätigkeit der Innenbehörde in der Sache Ursula Caberta.

Die Richter schrieben wie folgt:

„Nach den Gesamtumständen hätte es zumindest nahegelegen, Frau Caberta, die nicht als Beamtin, sondern als Angestellte bei der Antragsgegnerin beschäftigt ist, arbeitsrechtlich abzumahnen und unter Fristsetzung aufzufordern, den empfangenen Geldbetrag unverzüglich zurückzuerstatten“

weiter heißt es

„…wäre es auf Seiten der Antragsgegnerin deshalb dringend erforderlich gewesen, die Bedienstete nach der bekannt gewordenen Darlehensgewährung, spätestens aber nach dem Ende des Strafverfahrens, mit Nachdruck auf ihre grundsätzliche Neutralitätsverpflichtung als Amtsträgerin hinzuweisen und dies auch ggf. arbeitsrechtlich durch entsprechende Erklärungen abzusichern.“

und auf der Seite 8 steht

„Jedenfalls in Hamburg gilt dies nicht nur für Beamte, sondern auch für Bedienstete der Antragsgegnerin im Angestelltenverhältnis. So bestimmt Art. 58 der Hamburgischen Verfassung ausdrücklich, dass die im Dienste der Antragsgegnerin stehenden Personen ihre Aufgabe unparteiisch und ohne Rücksicht auf die Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten wahrzunehmen haben. An diesen Vorraussetzungen dürfte es bei vorläufiger Prüfung im vorliegenden Eilverfahren im Falle von Frau Caberta fehlen, bei der nach dem Vorstehenden die Besorgnis naheliegt, sie werde sich in Sachen der Antragsteller nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen verhalten“.

VERBREITUNG DES „SEKTENFILTERS“ WAR VERFASSUNGSWIDRIG RICHTER AM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT EMPFIEHLT FRAU CABERTA DIE RECHTSPRECHUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUR RELIGIONS-FREIHEIT NACHZULESEN

Ein von Frau Caberta entworfener „Sektenfilter“ in Form einer Erklärung zur Ausgrenzung von Scientologen aus dem Geschäfts- und Berufsleben, den sie über mehr als ein Jahrzehnt als Diskriminierungsinstrument flächendeckend verbreitet hatte, ist gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig und verstößt gegen Art. 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit). Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in diesem Zusammenhang, dass es sich bei den Lehrinhalten von Scientology um eine Religion im Sinne unseres Grundgesetzes handelt und dass praktizierende Scientologen aufgrund ihres Glaubens durch Art. 4 GG geschützt sind. In der mündlichen Verhandlung am 15.12.2005 musste sich die AGS-Leiterin Caberta vom Senatsvorsitzenden belehren lassen, dass sie doch mal die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutze der Religionsfreiheit nachlesen möge, da sie ein unzutreffendes Verständnis der sich aus Art. 4 GG abzuleitenden Grenzen habe, die für einen Staatsdiener gelten.

OBERLANDESGERICHT HAMBURG BESCHEINIGT INNENSENATSANGESTELLTE URSULA CABERTA DIE VERLETZUNG IHRER AMTSPFLICHTEN GEGENÜBER DER SCIENTOLOGY KIRCHE

Die Hansestadt Hamburg wurde verurteilt, der Scientology Kirche Deutschland e.V. und die Scientology Kirche Hamburg e.V. wegen rechtswidriger Äußerungen von Caberta Schadensersatz zu zahlen (AZ: 1 U 99/03). Im Jahre 2002 hatte Caberta mehrere unwahre Äußerungen gegenüber den Medien abgegeben. Diese wurde daraufhin von den Anwälten der Kirche abgemahnt und auf die Unwahrheit der Äußerungen hingewiesen. Die für diese Abmahnungen entstandenen Anwaltskosten forderten die Scientology Kirchen von der Stadt Hamburg als Schadensersatz zurück. In seinem 23 Seiten umfassenden Urteil vom 7.3.2008 wirft der 1. Zivilsenat des OLG Hamburg Ursula Caberta vor, dass sie „bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte voraussehen können und müssen, dass ihre kritischen Aussagen das Maß des Zulässigen überschreiten“. Diese hätten sich möglicherweise darauf berufen können, dass es sich um Äußerungen einer Behörde gehandelt habe und sie sich auf eine derartige Informationsquelle hätten verlassen dürfen. Das Gericht teilte die Auffassung der Kläger, dass sie nicht verpflichtet waren, diese Ansprüche gegenüber den Medien durchzusetzen.

Das Gericht stellte weiterhin fest, dass es sich bei Cabertas Äußerungen „um rechtswidrige Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger (Scientology Kirche) als Weltanschauungsgemeinschaft“ handelt und sie damit ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ an den Tag gelegt hat.

VERWALTUNGSGERICHT HAMBURG VERHÄNGT 5000,- EURO ORDNUNGSGELD GEGEN CABERTAS ABEITSGRUPPE

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen Cabertas Arbeitsgruppe ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgeldes die Maßgaben des Gerichtes zur Nichtverbreitung ihres Sektenfilters nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Cabertas Arbeitsgruppe durch Vorspiegelung einer scheinbaren Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes, diese jedoch bewusst umgangen hatte. „Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Cabertas AGS) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen)“ erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.

In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“

Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer Staatsbediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen, kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.

(Anlage : Entscheidung des VG Hamburg vom Juni 2008)

DESINFORMATION ÜBER DIE WEBSEITE VON CABERTAS ARBEITSGRUPPE

1. Die Internet Seite von Cabertas Arbeitsgruppe beginnt mit den einleitenden Worten: „Die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht umfasst eine Dokumentation der wichtigsten Entscheidungen deutscher Gerichte seit 1970 zur Scientology-Organisation“.

Diese Übersicht erschöpft sich dann aber nur auf ein paar zivilrechtliche Entscheidungen, die nicht einmal allesamt die Scientology Kirche betreffen und erst recht nicht die wichtigsten Entscheidungen deutscher Gerichte widerspiegeln.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist jedoch weitaus vielfältiger und gerade in den vergangenen 25 Jahren haben die unterschiedlichsten Gerichte in Deutschland der Scientology Kirche zugestanden, dass sie unter den Schutz des Artikels 4 Grundgesetz fällt. Dieses sind Entscheidungen aus dem Vereinsrecht, dem Strassen- und Wegerecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht und andere Fragen des öffentlichen Rechts. Eine Urteilssammlung hierzu ist als Anlage beigefügt. Keines dieser Urteile ist auf dieser Internet Seite zu finden. Insbesondere die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2005 zu Cabertas Sektenfilter fehlt komplett auf dieser Seite, obwohl sie von besonderer und grundsätzlicher Bedeutung ist.

Insbesondere ist noch auf die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden – Württemberg vom 12.12.2003 und des Bayer. VGH vom 2.11.2005 zu verweisen, die ganz klar mit dem Vorwurf aufräumen, dass die Scientology Kirche wirtschaftliche Ziele verfolge. Unmissverständlich haben die Gerichte die Verfolgung religiös-ideeller Ziele bestätigt und auch den Vorwurf widerlegt, diese seien nur Vorwand. Und erst im November 2008 hat das Verwaltungsgericht Ansbach unter Hinweis auf diese Urteile in dem letzten hierzu anhängigen Verfahren letztmalig bestätigt, dass die Scientology Kirche nur ideelle Ziele verfolgt.

2. Auf der Internet Seite von Cabertas Arbeitsgruppe werden weiterhin Literaturhinweise gegeben, die teilweise eigene Veröffentlichungen der AGS sind oder wo auf Veröffentlichungen von anderen Autoren hingewiesen wird. Zu den Veröffentlichungen gehört auch ein Bericht über das RPF (Rehabilitation Project Force). Die Scientology Kirche hat im Jahre 2000 eine Gegendarstellung hierzu herausgegeben. Weiterhin haben 3 Wissenschaftler eine eigene Studie über das RPF angefertigt. Unter den Wissenschaftlern befindet sich auch ein deutscher Wissenschaftler. Diese Studie ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Es ist müßig auf weitere Literaturhinweise von Cabertas Arbeitsgruppe einzugehen, die allesamt von ihrer Voreingenommenheit gegenüber Scientology bestimmt sind.

Wir möchten jedoch noch auf eine Veröffentlichung aus dem Jahre 2004 hinweisen. Es handelt sich um das Buch „Religionsfreiheit und Konformismus“ aus der Serie „Zeitdiagnosen“. Dieses Buch enthält verschiedene Aufsätze und Essays von angesehenen Professoren aus Deutschland. Daneben gibt es zahlreiche Studien von Religionsprofessoren aus der ganzen Welt über die Scientology Religion, die Caberta natürlich aus ihrer voreingenommenen Sicht absichtlich weglässt und ignoriert, weil sie nicht in ihr voreingenommenes Bild passen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass Caberta es mit Akribie vermieden hat, auch nur eine einzige positive gerichtliche Entscheidung oder gutachterliche Veröffentlichung zugunsten der Scientology Kirche auf der Webseite ihrer Arbeitsgruppe zu erfassen.

Alleine aus der Gestaltung der Internetseite von Cabertas Arbeitsgruppe ist leicht ersichtlich, dass sie nur an einer einseitig negativen Berichterstattung interessiert ist und ein Informationssuchender nicht in der Lage ist, sich dort ein objektives Urteil zu bilden.

CABERTA VERSUCHT JUGENDLICHE AUS DEN ELTERLICHEN FAMILIEN ZU REISSEN, WENN SCIENTOLOGEN BETROFFEN SIND

Frau Caberta schreckt auch nicht davor zurück, Jugendliche von ihren Eltern zu trennen, nur weil die Eltern oder ein Elternteil Mitglied der Scientology Kirche sind. Solche Maßnahmen führen regelmäßig zur Zerstörung des Familienfriedens und sind auch nicht der Entwicklung des Minderjährigen förderlich. Solange hierdurch jedoch ein Scientologe geschädigt werden könnte, scheint dies selbst aus der einseitigen Sicht von Frau Caberta gerechtfertigt. Der Zweck heiligt aus ihrer Sicht offenbar auch hier die Mittel.

Trotzdem lässt sich glücklicherweise feststellen, dass alle bisherigen Versuche von Caberta in dieser Richtung gescheitert sind. Exemplarisch hierfür sei auf den Fall eines 16-jährigen hingewiesen.

(Anlage Pressemitteilung)

SOG. KRITIKER UND AUSSTEIGER

Caberta setzt zur Förderung ihrer PR Kampagnen gegen die Scientology Kirche gerne sog. „Kritiker“ bzw. „Aussteiger“ ein, wobei jeder „Aussteiger“ oder auch jede von der Kirche ausgeschlossene Person von ihr als „Kritiker“ bezeichnet wird und sie diese Begriffe gerne gleichsetzt.

Auffällig bei sog. „Aussteigern“ ist, dass diese selber Opfer von Cabertas Arbeitsgruppe geworden sind. Diese Leute benutzt sie lediglich für ihre eigenen manipulativen Zwecke . Aussteiger sind für sie nur so lange von Interesse, wie diese für Cabertas Kampagnen von Nutzen sind, indem sie ihre wilden Behauptungen unterstützen. Welcher der Aussteiger gibt sich denn heute noch mit Frau Caberta ab. Wenn diese erstmal das perfide Spiel durchschaut haben, dann haben sie sich abgewendet, weil die angebliche „Hilfe“ lediglich gewährt wurde mit dem Ziel, insbesondere Scientologen in ihren privaten, sozialen, beruflichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen zu schädigen wenn nicht sogar zu zerstören.

Ein abschließendes Beispiel für die persönliche Voreingenommenheit und die manipulative Vorgehensweise von Frau Caberta stellt ihr im Jahre 2007 im eigenen Namen herausgegebenes Buch „Schwarzbuch Scientology“ dar. Dieses kämpferische Pamphlet enthielt so viele Verdrehungen, Missinterpretationen und falsche Aussagen, dass die Scientology Kirche diesbezüglich eine umfangreiche Gegendarstellung erstellt hat, die als Anlage beigefügt ist.

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Diese Auflistung von Punkten konnte nicht einmal alle Verhaltensauffälligkeiten der Behördenangestellten Caberta aufgreifen und erhebt daher nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die aufgegriffenen Punkte spiegeln jedoch ein besonderes Ausmaß persönlicher Voreingenommenheit, ja sogar den persönlichen Hass von Caberta gegenüber Scientology wider, den sie in der Regel unter fadenscheinigen gleichmütigen Äußerungen zu verdecken bestrebt ist. Das Ausmaß an moralischer, rechtlicher und vor allem verfassungsrechtlicher Unverfrorenheit bei Frau Caberta ist einzigartig und sucht gemessen an den übereingestimmten Grundsätzen der Moral und rechtlicher Prinzipien unseres Landes wie Neutralität, Unparteilichkeit, Verhältnismäßigkeit, Objektivität, Sachlichkeit, religiöser Toleranz, Liberalität, etc. vergeblich seines Gleichen. Caberta repräsentiert das genaue Gegenteil dieser Grundsätze und demokratischen Prinzipien. Jeder demokratische Staat, dem diese Werte heilig sind, hätte sich längst von einem derartigen Staatsdiener distanziert.