Stellungnahme der Scientology Kirche Deutschland zur Auflösung der „Arbeitsgruppe Scientology“ in Hamburg

Auflösung der Arbeitsgruppe war verfassungsrechtliche Notwendigkeit Scientology fordert nach wie vor Entlassung von Caberta

Die Scientology Kirche Deutschland begrüßt die Auflösung der Arbeitsgruppe von Ursula Caberta, die sie schon seit Jahren gefordert hatte. Das rechtswidrige Agieren Caberta´s war wiederholt Anlass von Gerichtsprozessen gewesen. Die Scientology Kirche und ihre Mitglieder mussten diese anstrengen, um diskriminierende Handlungen wie Cabertas verfassungswidrigen Sektenfilter oder polemische und unwahre Behauptungen über Scientology zu unterbinden und generell Caberta`s Arbeitsgruppe in die Schranken des Rechts zu verweisen.

  • Bereits Ende der 90er Jahre hatte Caberta einen Prozess gegen die Scientology Kirche verloren, welche die folgenden Vorwürfe gegen sie erhoben hatte: „Missachtung des Grundgesetzes (Artikel 3,4 und 5), Verletzung der Menschenrechtskonventionen der KSZE und der Vereinten Nationen, Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes, widerrechtliche Boykottaufrufe“.
  • Sowohl das LG und OLG Hamburg (Az. 7 U 128/97) gaben der Scientology Kirche Recht, aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte diese Vorwürfe gegen Caberta erheben zu dürfen. Für diese Vorwürfe gibt es heute wesentlich mehr und massivere Anhaltspunkte als im Jahre 1997/98.
  • Aufgrund der Annahme eines zinslosen und tilgungsfreien „Darlehens“ von 75.000 USD von einem mittlerweile verstorbenen US-Millionär hatte die Scientology Kirche im Jahre 2000 Anzeige wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bei der Hamburger Staatsanwaltschaft erstattet. Das Strafverfahren endete jedoch mit einem Deal der beteiligten Parteien, wobei das Verfahren gegen Caberta wegen Vorteilsnahme unter Auflage einer Geldbusse von 7.500 Euro im Juni 2002 eingestellt wurde. Caberta hatte sich durch dieses Verhalten korrumpiert und gänzlich unglaubwürdig gemacht. Deshalb hatte die Scientology Kirche schon damals Caberta´s fristlose Entlassung als einzig richtige Maßnahme gefordert.
  • Ein Hamburger Gericht hat bereits im Jahre 2003 die verfassungsmäßig geforderte Neutralität im Falle von Caberta als nicht erfüllt angesehen. Ein weiteres Hamburger Gericht kritisierte den Senat im Jahre 2008 für das Fehlen disziplinarrechtlicher Schritte wegen der wiederholten Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch Caberta´s Arbeitsgruppe und der damit verbundenen politischen „Ladehemmung“.
  • Noch im April 2010 hatten die Anwälte der Scientology Kirche der Stadt Hamburg mit einer Schadensersatzklage gedroht, weil Caberta zum X-ten Male die erfundenen Stories vermeintlicher Aussteiger im Fernsehen mit dem Mantel der Glaubwürdigkeit versehen hatte. Der Senat hat offenbar auch hieraus die notwendigen Konsequenzen gezogen und Caberta generell die Zuständigkeit für solche Personen entzogen.
  • In letzter Zeit war Caberta wiederholt mit Mitgliedern der Terrorgruppe Anonymous in der Öffentlichkeit aufgetreten. Diese Gruppe ist international nicht nur für rechtswidriges Computer-Hacking bekannt geworden. Repräsentanten dieser Vereinigung sind wiederholt auch wegen sog. „hate crimes“ in den USA zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein Münchner Anführer dieser Gruppe wurde 2009 wegen Verbreitung von Nazisymbolen verurteilt. Auf den Blogs von Anonymous finden sich auch immer wieder Links zu Kinderpornographie-Seiten. Im Zusammenhang mit Anonymous ließ Caberta jegliche Distanzierung von diesen rechtswidrigen Auswüchsen vermissen.

Eine Gesamtschau und dieser Rückblick auf das vergangene Agieren von Caberta und ihrer Arbeitsgruppe machen deutlich, dass der Senat den einzig richtigen und längst überfälligen Beschluss gefasst hat, Caberta´s Arbeitsgruppe aufzulösen.

Denn schon längst konnte nicht mehr von einer „Gruppe“ gesprochen werden, saß doch Caberta zuletzt allein in den Räumlichkeiten.

Angesichts der genannten Fakten sollte man erwarten, dass jeder Bürger unseres Landes, dem die Grundsätze von Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Rechtsstaatlichkeit heilig sind, diesen Senats-Beschluss offen befürwortet.

„Die Scientology Kirche ist nach wie vor der Auffassung, dass Caberta als Staatsdienerin unhaltbar geworden ist. Die Summe der von ihr zu verantwortenden Missstände lasse nur ihre Entlassung zu. Dies ist auch heute noch unsere Forderung“, so der Presse-Sprecher der Scientology Kirche, Jürg Stettler.

Dass Caberta der unmittelbaren Aufsicht der Innenbehörde unterstellt wurde, wo ihr nun auf die Finger geschaut wird, wird sie nicht erfreuen. Dennoch: Solange sie im Amt verbleibt, sieht die Scientology Kirche keinen Anlass zur Freude. Denn sie wird weiterhin auf der Hut sein müssen, die Gefährdung der Freiheitsgarantien und des Gebotes der Rechtsstaatlichkeit unseres Grundgesetzes für sich und ihre Mitglieder abzuwenden.

Untenstehend ein Link zu einem Interview von Antonia Woitschefski (Mediathek Thüringen) mit Professor Jörg Rüpke von der Universität Erfurt. Professor Jörg Rüpke nimmt Stellung zur Auflösung der Arbeitsgruppe von Ursula Caberta. Darin sieht er die Scientology als Religionsgemeinschaft.

Ist Scientology gefährlich?

für weitere Informationen: Jürg Stettler, Scientology Kirche Deutschland e.V.

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