Stellungnahme zur ARD Sendung am 26.06.2012 „Das Office of Special Affairs OSA – Der Scientology-Geheimdienst“

Die ARD hat zu später Nachtstunde eine zweite Version des Filmes über OSA ausgestrahlt. Darin hat sie Falschinformationen aus der ersten (Arte)-Version zum Teil korrigiert, dafür aber zwei neue Teile zu Griechenland und Russland eingesetzt, die schon fast im Minutentakt Falschinformationen beinhaltete.
Wir haben uns die Mühe gemacht, die Fakten zusammenzustellen.
Lesen Sie selbst!:

Zu GRIECHENLAND

1) Hubbard habe sich in den 60er Jahren während seines Aufenthalts in Korfu dort auch in die Politik eingemischt. Deshalb sei Scientology in Griechenland unbeliebt.
Hubbard hatte sich nie in die griechische Politik eingemischt. Dies ist frei erfunden ebenso wie die Behauptung, Scientology sei deshalb in Griechenland unbeliebt.
Tatsache ist, dass die Pan-Hellenistische Elternvereinigung, genannt PEG, deren Sprachrohr der orthodoxe Priester Alevizopoulos – gleichzeitig Leiter der „Anti-Ketzerei Sektion“ der griech.-orthodoxen Staatskirche – ab Anfang der 90er Jahre eine Hetzkampagne gegen die örtliche Scientology Sektion (genannt KEFE – Zentrum für Angewandte Philosophie) organisiert hatte. Ähnlich wie dies in Deutschland in den 80er Jahren durch hiesige Sektenbeauftragten praktiziert wurde. Diese mit unwahren Behauptungen geführte Kampagne führte zu diversen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass bis Ende der 90er Jahre Griechenland keine Religionsfreiheit kannte und jede Missionierung durch andere Religionen gesetzlich verboten war und strafrechtlich verfolgt wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte dann in diversen Urteilen der 90er Jahre Griechenland zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention insbesondere der darin gewährten Religionsfreiheit verurteil. Aufgrund der hierdurch veranlassten notwendigen Gesetzesänderungen in Griechenland konnte sich die Scientology Kirche erstmals im Jahre 1999 frei als Religionsgemeinschaft inkorporieren und existiert seitdem unbehelligt und erfreut sich wachsender Beliebtheit.
2) Der Beitrag von Journalist Thöß behauptet, im Jahre 1995 hätten besorgte Eltern die Scientology-Zentrale in Athen gestürmt, aus Angst um ihre Kinder, die dort rekrutiert würden.
Die Behauptung ist unwahr. Richtig ist, dass der oben genannte Anti-Ketzer-Verein PEG der griech.-orthod. Staatskirche eine Demonstration gegen den Verein KEFE mit Übergabe einer Petition zur zivilrechtlichen Auflösung des Vereins beim Bürgermeisteramt organisiert hatte. Das KEFE-Zentrum wurde weder gestürmt noch ging es überhaupt um die Kinder der Anti-Ketzer-Mitglieder, die auch nie in dem KEFE-Zentrum rekrutiert worden sind. In seiner gesamten Existenz seit Gründung im Jahre 1983 bis zum Zeitpunkt dieser Kampagne im Jahre 1995/96 wurden weniger als 20 Minderjährige als Mitglied bei KEFE aufgenommen, deren Eltern allesamt Scientologen waren und ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt hatten.
3) Der Beitrag von Journalist Thöß behauptet, bei Durchsuchungen scientologischer Einrichtungen in Athen hätte die Staatsanwaltschaft Pläne für ein scientologisches Projekt „Bulgravia“ gefunden, um nach dem Fall des Kommunismus in den 90er Jahren Einfluss auf die Regierungen der Balkan-länder Bulgarien, Griechenland, Albanien und
Jugoslawien zu gewinnen.
Ein derartiges Scientology-Projekt gab es zu keinen Zeiten. Es handelte sich um die bloße Erfindung einer griech. Zeitung namens „Schatz“ (deutsche Übersetzung) vom 2.9.1996 mit einer entsprechenden Landkarte abgedruckt in dieser Zeitung. Eine Kopie dieses Zeitungsartikels hatte der Staatsanwalt während seiner Hausdurchsuchung in den KEFE-Akten mit Presseausschnitten über den KEFE-Verein gefunden – mehr nicht. Jede gegenteilige Behauptung ist eine grobe Verfälschung der Wahrheit.
4) Bei der dritten Razzia (Ende 1995) im Athener Scientology-Zentrum hätten die Beamten dann hunderte belastende Dokumente gefunden, viele davon verschlüsselt. Die Aktenfunde hätten dann gezeigt, dass auch das Thema der nationalen Sicherheit betroffen gewesen sei.
Weder wurden hunderte von belastenden Dokumenten gefunden noch Akten, die das Thema der nationalen Sicherheit betrafen. Richtig ist, dass eine Rechtsanwältin, die auch Mitglied von KEFE ist, einen Vermerk in ihren privaten Unterlagen über ihren Bruder hatte, der damals beim griech. Militärflughafen Peripherie-Wache schob. Die Informationen beschränkten sich auf die öffentlich bekannten Angaben in seinem eigenen Personalausweis. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft haben das bestätigt und die gegenteiligen vom orthodoxen Anti-Ketzer-Verein PEG verbreiteten Gerüchte widerlegt.
5) Der Filmbeitrag von Thöß behauptet, der Journalist Bosnakoudis habe ihm Belege gezeigt, dass „OSA über rund 2000 Personen des öffentlichen Lebens in Griechenland Dossiers angelegt habe. OSA Informationen in Geheimdiensten, Militär und Medien würden dort aufgeführt“.
Die Behauptung über die Existenz solcher Belege ist unwahr. Derartige Unterlagen und Dossiers gab es nicht. Die einzigen Unterlagen bezogen sich auf die Sammlung von Presseausschnitten über die Kampagnen gegen den KEFE-Verein und die darin erwähnten öffentlich auftretenden Unterstützer. Von Informationen in Geheimdiensten, Militär und Medien keine Spur. Der Verein KEFE hat dasselbe Recht wie jeder andere Bürger und Verein auch, im Rahmen der eigenen Pressearbeit Presseausschnitte über sich zu sammeln, um öffentlich darauf erwidern zu können. Jede andere Unterstellung ist nur ein Versuch, der Scientology Kirche generell das Recht auf Meinungsfreiheit und eigene Pressearbeit abzusprechen.
6) Laut dem Filmbeitrag von Thöß gäbe es ein Dokument aus dem eindeutig hervorginge, dass der amerikanische Geheimdienst CIA Anfang 1995 eingegriffen habe, um die Abteilung der griechischen Polizei für Sektenüberwachung dichtzumachen. Es gäben eindeutige Beziehungen zwischen Scientology und der CIA Behörde in den USA.
Die Behauptung im Filmbeitrag ist eine konstruierte unwahre Unterstellung, da es derartige Kontakte zum US-Geheimdienst niemals gab. Die besagte griech. Abteilung wurde auch nicht aufgrund der Einflussnahme des CIAs aufgelöst, sondern weil Griechenland gezwungen war, sich an die Europ. Konvention für Menschenrechte und die Behörden sich an die griech. Verfassung zu halten haben. Das war bei der Einrichtung nicht der Fall. Deshalb wurde sie von Amts wegen im Jahre 1998 aufgelöst.
7) Der Filmbeitrag von Thöß behauptet, dass die Auswertung eines Dossiers ergeben habe, dass prominente Personen „im Visier von OSA“ gerieten, wie zum Beispiel der Minister für Öffentliche Ordnung Stelios Papathemelis. Überwachungs- und Verleumdungskampagnen wären in diesem Kontext angelaufen. Papthemelis selbst sei zur Zielscheibe geworden.
Die Behauptung ist unwahr. Weder prominente noch andere Personen waren in Griechenland jemals „im Visier von OSA“ oder Zielscheibe von Überwachungs- und Verleumdungskampagnen. Im Gegenteil – genau das geschah mit dem griech. KEFE-Verein, gegen den der orthodoxe Anti-Ketzer-Priester und sein Verein PEG mit allen Mitteln öffentlich agitierten. Der damalige Minister Papathemelis beteiligte sich seiner Zeit an den Kampagnen der griech.-orthod. Kirche gegen KEFE und war ausweislich der Presseberichte ihren Verunglimpfungen aufgesessen. Als man ihm in einem persönlichen Besuch im Jahre 2000 die wahren Fakten präsentierte, war das Thema für ihn erledigt. Das war die einzige Befassung mit seiner Person, die aufgrund seiner Bereitschaft zu einem offenen Gespräch möglich war.
8) Die Athener Staatsanwaltschaft habe die „Umtriebe des Sektengeheimdienstes“ für staats-gefährdend gehalten und schliesslich Scientology unter anderem wegen Spionage angeklagt.
Unter den beschlagnahmten „OSA-Dokumenten“ befänden sich auch geheime Unterlagen der griechischen Streitkräfte, Bilder und Lagezeichnungen eines Militärflughafens bei
Athen.
Auch diese Tatsachenbehauptungen im Filmbeitrag von Thöß sind unwahr. Richtig ist, dass aufgrund der Kampagnen des genannten PEG-Vereins der griech.-orthodoxen Staatskirche es eine Anklage gegen 15 Vereinsmitglieder (allesamt frühere Vorstandsmitglieder) von KEFE Ende der 90er Jahre wegen des Vorwurfs der „unprovozierten faktischen Beleidigung“ gegeben hat. Ihre angebliche „Straftat“ bestand darin, dass sie Presseberichte über die öffentlichen Attacken des genannten Anti-Ketzer-Priesters Alevizopoulos und seines Vereins PEG gegen den von ihnen vertretenen Verein KEFE gesammelt hatten, um darauf erwidern zu können. Es ging nicht einmal um von ihnen verbreitete öffentliche Äusserungen, noch um „geheime Unterlagen der griech. Streitkräfte und Zeichnungen eines Militärflughafens bei Athen“, weil es die überhaupt nicht im Besitz der Vereinsmitglieder von KEFE gab und diese deshalb auch dort nicht hätten gefunden werden können.
Alle15 Vereinsmitglieder wurden jedoch vom Berufungsgericht in Athen auf Antrag der Staatsan-waltschaft am 13.5.1999 rechtskräftig FREIGESPROCHEN. Einen Spionage-Vorwurf gab es nie. Der Staatsanwalt stellte in seinem Schlussplädoyer ebenso wie auch das Berufungsgericht in seinem Urteil fest, dass es nie zu einer Anklage hätte kommen sollen und dass die Angeklagten allen Grund hatten, sich auch öffentlich gegen die Vorwürfe verteidigen zu können. Der Staatsanwalt äusserte zu Recht in seinem Plädoyer, dass auch neue religiöse Bewegungen sich in Griechenland auf das in der Verfassung gewährte Recht der Religionsfreiheit berufen könnten.
Journalist Thöß hat diese wesentliche Tatsache in seiner einseitigen Berichterstattung offenen Auges unterschlagen.
9) Der Filmbeitrag von Thöß behauptet, die Sekte [Scientology] sei 1997 verurteilt und ihre Lehre in Griechenland verboten worden. Während seines Aufenthalts in Athen seien die damaligen Scientology-Einrichtungen dort weiterhin verboten. Scientology sei einfach unter anderem Namen aktiv.
Die Behauptungen von Thöß sind unwahr. Weder die Scientology-Einrichtungen noch ihre Lehre wurden jemals aufgrund eines Urteils oder einer behördlichen Verfügung in Griechenland verboten.
Thöß verfälscht die Tatsachen. Richtig ist, dass es aufgrund der öffentlichen Agitation des genannten griech.-orthodoxen Vereins PEG gegen KEFE ein Zivilverfahren zum Zwecke des Entzugs der Rechtsfähigkeit des Vereins gegeben hatte. Der aus Deutschland von Anti-Ketzer-Priester Alevizopoulos importierte Vorwurf: KEFE verhalte sich nicht satzungs-konform, weil der Verein unter dem Deckmantel der Philosophie in Wirklichkeit die Scientology-Religion verbreite (in Griechenland Mitte der 90er Jahre eine Straftat) und ausserdem wirtschaftlich tätig sei. Dieses Verfahren wegen Entzugs der Rechtsfähigkeit hatte der Verein KEFE vor Gericht verloren und sich deshalb Ende der 90er Jahre aufgelöst. Da aufgrund der Rechtsprechung des EGMR auch in Griechenland von den Behörden die Europ. Menschenrechtskonvention seit Ende der 90er Jahre angewendet wird und diese nicht mehr nur ein Lippenbekenntnis zur Erhaltung des Religionsmonopols der griech.-orthod. Staatskirche war und sich seitdem auch neuere Religionsgemeinschaften auf die Religionsfreiheitsgarantien berufen können, gründete sich im Jahre 1999 eine neue Scientology-Mission in Athen, die satzungsgemäss die Scientology-Religion pflegt, praktiziert und verbreitet. Ihre Gemeinde erfreut sich daher ohne jegliche Verbote einer wachsenden Beliebtheit.
10) Laut dem Filmbeitrag von Thöß wurde der Journalist Bosnakoudis von Scientology wegen eines angeblichen Enthüllungsbuches verklagt. Dieser habe den Prozess gewonnen und Scientology habe an ihn eine Strafe zahlen müssen. Das Gericht habe befunden, der Journalist hätte sorgfältig und den Tatsachen entsprechend recherchiert.

Diese Behauptung ist ebenso eine Verfälschung der geschichtlichen Tatsachen und unwahr.
Richtig ist, dass es eine Klage gegen Bosnakoudis gegeben hat, die jedoch durch einen Vergleich erledigt wurde. Scientology hat auch keine „Strafe“ an den Journalisten zahlen müssen sondern hat als Teil des Vergleiches seine Kosten übernommen. Von „Strafe“ keine Spur.

zu RUSSLAND:

1) Es wird behauptet, dass an den Hubbard Verwaltung Colleges in Russland Auditing praktiziert würde.
Tatsache ist jedoch dass diese Colleges lediglich Kurse und Seminare zu Themen wie Administration etc. durchführen und nicht der Ausübung der Scientology Religion dienen, noch diese bezwecken.
In diesem Zusammenhang wird behauptet, dass die Resultate dieses Auditings in die USA weiter geleitet werden. Dies ist frei erfunden, da es dort keinerlei Auditing gibt.
2) Ein Herr Ch. wird als stellvertretender Chef des russischen Parlaments, der Duma präsentiert.
Der Film verschweigt, dass der besagte Herr seit 2007 nicht mehr Mitglied der Duma ist. Er war schon damals ein aktiver Lobbyist für die orthodoxe Kirche.
3) der Film behauptet, dass Hubbard Verwaltungs Colleges systematisch in „geheimen Atom-Städten“ etabliert wurden.
Tatsache ist, dass es in Russland seit Jahrzehnten keine geheimen Atom-Städte mehr gibt und auch dort nie ein Hubbard Verwaltungs College etabliert wurde. Die ersten Hubbard Verwaltungs Colleges wurden erst gegründet, als es gar keine geheimen Atomstädte mehr gab!!
4) Die Abteilung „OSA“ der russischen Scientology Kirche werde von russischen Behörden als „feindlicher ausländischer Geheimdienst“ angesehen.
Eine derartige Klassifizierung durch russische Behörden gibt es nicht.
Es sei in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass russische Behörden bis ca. 2006 noch davon ausgingen, dass die Heilsarmee keine Religionsgemeinschaft sei, wie ja bereits aus ihrem Namen erkennbar sei und dass es sich stattdessen um die Sicherheit des Staates gefährdende Gemeinschaft unter dem Deckmantel der Religion handele.
5) Völlig frei erfunden ist ein Bericht im Film, in der eine geheime Druckerei „gefunden“ wurde, die angeblich im Geheimen verbotene Bücher für Scientology druckt.
In Russland werden keinerlei Scientology-Bücher gedruckt. Die Scientology-Literatur wird von den kirchlichen Verlagshäusern in der Nähe von Kopenhagen/Dänemark und oder in Los Angeles/USA in allen Sprachen gedruckt und von dort in die jeweiligen Länder exportiert.
6) Es seien Bücher von L. Ron Hubbard auf einem Index verbotener Literatur, die trotz des Verbotes weiter hergestellt und weiterhin in der Scientology Kirche Moskau verkauft würden.
Tatsache ist, dass ein paar wenige Bücher von L. Ron Hubbard sich gegenwärtig auf einem Index befinden, ebenso wie Schriften der Zeugen Jehovas, Muslims u.a. Religionsgemeinschaften. Hiergegen sind jedoch Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anhängig, weil es sich um eine völlig unbegründete Beeinträchtigung der Verbreitung der religiösen Lehre handelt. Internationale Institutionen haben das Verhalten russischer Behörden bereits öffentlich an den Pranger gestellt und über den Europarat zur Abstellung dieser Massnahmen und zur Einhaltung der Menschenrechtskonvention aufgefordert. Mittlerweile verbreitet die russische Scientology Kirchen jedoch die auf dem Index stehenden einzelnen Werke nicht.