Die Rufmordkampagne – Kirchen & Co. vor Gericht

Neuerscheinung 2002 :

Renate-Maria Besier
und Gerhard Besier Die Rufmordkampagne
Kirchen & Co. vor Gericht

ISBN 3-929351-17-X
ca. 380 Seiten, 2002
Preis: EURO 13,80

Editions La Colombe
Am Grünen Wäldchen 4
51427 Bergisch Gladbach

Fax: 02204-64294
Email: colombe@colombe.de

Infotext des Verlags :
„In diesem Buch wird beschrieben, wie Management- und Persönlichkeitstrainer, psychologische Weiterbildner und kleine Religionsgemeinschaften regelrecht fertiggemacht werden, aber auch wie sie kämpfen und vor Gerichten ihr Recht zu erstreiten suchen — zumeist vergeblich. Diese Darstellung will die wegen ihrer Religion oder Weltanschauung Diskriminierten zu einer effektiven Organisation und Verteidigung ihrer Interessen aufrufen, ein Gesetz gegen Diskriminierung fordern und ein neues Wettbewerbsrecht für den Helfermarkt anregen. Den Verfolgern aber sollte vor Augen geführt werden, dass ihre Tätigkeit so sehr gegen die eigene lehrmäßige Basis verstößt, dass es bei Fortsetzung solcher Aktivitäten nur noch einen „letzten Dienst“ an den Etablierten geben kann — den Austritt.

In Deutschland tobt ein heimlicher Grabenkrieg um die Herrschaft über Meinungen, Überzeugungen und Lebensführungen. Neben die großen »Volkskirchen“, die die Meinungsführerschaft längst verloren haben, sind verschiedene Lebensbewältigungshelfer getreten. Sie leisten den Menschen auf ihre Weise Beistand und vermitteln Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Leben besser „in den Griff‘ zu bekommen sowie Glück und Freude über Erreichtes empfinden zu können. Das Angebot reicht von klar eingegrenzten Bereichen wie Konfliktlösungen im Berufsfeld bis hin zu umfassenden
Sinndeutungen von Welt und Leben.

Verständlicherweise kommt es zu Spannungen zwischen den traditionellen, etablierten und den neu hinzugekommenen Helfern, die in offenen Gesellschaften eigentlich offen miteinander ausgetragen werden sollten, doch hier beginnt das Problem. Die
grundgesetzlich garantierte Freiheit und Gleichheit von Weltanschauungen und Religionen gilt nur in der Theorie.

Angesichts schwindender Popularität sagen traditionelle Anbieter (Kirchen) oder neu-privilegierte Gruppen (Psychotherapeuten bzw. deren Berufsverbände) den Konkurrenten nach, sie seien „gefährlich“ für die psychische Gesundheit oder sogar halbwegs
kriminell. Diese Strategie der meist dunkel andeutenden Warnung, die zuweilen in regelrechte „Kampagne(n) der üblen Nachrede“ übergeht, ist wirkungsvoller als das positive Werben mit eigenen Angeboten, deren Attraktivität sich verschlissen hat. Wurden durch das dunkle Raunen von angeblichen Gefahren die unliebsamen Konkurrenten erst einmal aus dem angestammten Markt verscheucht, dann – so ist die Hoffnung – werden die Hilfe- und Sinnsuchenden sich schon wieder einstellen. Also ist die Sektenhatz zum Volkssport avanciert.

Dabei muß es sich noch nicht einmal wirklich um eine religiöse Gemeinschaft handeln. Warum sollte man nicht einem erfolgreichen psychologischen Weiterbildner ohne jeden religiösen Bezug nachsagen, in Wahrheit propagiere er eine „Ersatzreligion“ und unterhalte überdies Kontakte zu Scientology? In diesem ungleichen Kampf heiligt der
Zweck die Mittel, und die Etablierten verfügen über alle materiellen und rechtlichen Ressourcen, um die meist kleinen, kaum organisierten Anbieter und Religionsgemeinschaften mit Verdächtigungen zu überziehen. Je skurriler und exotischer die Vorwürfe, um so größer sind die Aussichten, dass die Medien solche Skandalgeschichten verstärken.

Kontroversen zwischen Sektenbeauftragten und psychologischen Fortbildnern oder Motivationstrainern laufen stets nach einem ähnlichen Schema ab. Um die Bedeutung der eigenen Rolle zu rechtfertigen, müssen die Sektenbeauftragten immer wieder auf
„gefährliche“ gesellschaftliche Entwicklungen, auf „konfliktträchtige“ Gruppierungen hinweisen. Dabei geht es ihnen selbstverständlich nicht um die Abwehr konkurrierender Verständnisse über Gott, Mensch und Welt, sondern nur um den „Schutz“ der Menschen vor üblen Verführern. Die „Beschützten“ müssen sich dann nicht mehr selbstverantwortlich kundig machen.

Die Kirche wird in diesem Zusammenhang nicht als eine Religionsgemeinschaft unter vielen und ihre Sektenbeauftragten nicht als deren Interessenvertreter verstanden, sondern als „Experten“ schlechthin, die stellvertretend für die Gesellschaft agieren.
Obwohl die Gläubigen ihr in Scharen davonlaufen, besitzt die Kirche als „Warnerin“ vor dem Bösen in der Welt noch eine gewisse Glaubwürdigkeit. Ihre rechtliche Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und die ihr in den Landesgesetzen zugesicherte Wahrnehmung eines Öffentlichkeitsauftrages machen sie für Geschädigte nahezu unangreifbar Hinzu tritt die hohe Bewertung der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik. Obwohl die Kirche hoheitliche Funktionen ausübt, werden ihre Äußerungen vor Gericht nicht wie die einer staatlichen Behörde gewertet, sondern wie die einer Privatperson oder eines Vereins.

Um ihre gesellschaftliche Stellung abzusichern, haben sich kirchliche Sektenbeauftragte ein engmaschiges Netzwerk geschaffen, zu dem kooperierende Wissenschaftler, staatliche Sektenbeauftragte, Politiker, Journalisten, Psychologen, Rechtsanwälte und sog. „Betroffeneninitiativen“ gehören. Gemeinsam suggerieren sie gesellschaftlichen Meinungsführern, ja sogar den Parlamenten, eine dunkel heraufziehende Gefahr, die angeblich von „Sog. Sekten und Psychogruppen“ ausgehen soll. Es gelang sogar, eine
Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zu diesen Fragen einzusetzen.

Vor diesem Hintergrund wehren sich die Betroffenen vergeblich. Oft handelt es sich um Personen, die aus den Großkirchen ausgetreten sind. Sie werben für ihre Veranstaltungen und laden zu Versammlungen, Fortbildungsseminaren und Vorträgen ein.
Wie immer bei der Vermittlung solchen Wissens gibt es auch Besucher, die mit dem Angebotenen nicht einverstanden oder von den Inhalten enttäuscht sind. Das hohe emotionale Engagement der „Betroffenen“ und die sorgfältige Handlungsanleitung
durch die Sektenbeauftragten kann einen Flächenbrand verursachen, der in der Regel die Existenz des Motivationstrainers oder psychologischen Fortbildners völlig vernichtet.

Es gibt also nur eines: zu zeigen, dass sich hinter den Diffamierungen meist so viel oder so wenig Wahrheitsgehalt verbirgt wie im Blick auf wohlgelittene Anbieter auch. So trifft beispielsweise der Vorwurf der Sektenbeauftragten, dieser oder jener Fortbildner hätte keine angemessene Ausbildung, oftmals nicht nur sie selbst, sondern auch manche kirchlich-psychologischen Anbieter. Mißbrauch der psychotherapeutischen Situation gibt es natürlich auch in den Kirchen. Mit anderen Worten: Was die
Sektenbeauftragten Außenstehenden vorwerfen, geschieht auch in den eigenen Reihen.

Es scheint so, als ob es hierzulande besonders schwer wäre, eine offene Gesellschaft zu erhalten, die gegen Vorurteile jeglicher Provenienz Front macht. Gegenwärtig gibt es in Deutschland gesellschaftlich sanktionierte und geahndete Vorurteile. Solche Verhältnisse stehen einer Gesellschaft der Freien im Wege.“