Kategorie Archiv: Gerichtsurteile

Hamburg: Scientology Lehre erneut als religiös bestätigt

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2007 eine Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2006 gegen die Innenbehörde der Stadt Hamburg bestätigt und damit der Verbreitung der so genannten Technologie Erklärung durch die AGS Leiterin Ursula Caberta wohl endgültig einen Riegel vorgeschoben (Az. 1 Bs 192/06).Ein Scientologe hatte gegen die Verbreitung der Technologie Erklärung im Jahre 2006 eine Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt, da ihm durch die Verbreitung dieser Erklärung durch die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology, Frau Ursula Caberta, wirtschaftliche Nachteile entstanden sind und die Verbreitung einen rechtswidrigen Eingriff in sein religiöses Bekenntnis als Scientologe darstellte.

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 20.04) die Verbreitung der Erklärung durch die Innenbehörde bereits als rechtswidrig gebrandmarkt hatte, ignorierte Frau Caberta diese Entscheidung und fuhr mit ihrem rechtswidrigen Verhalten weiter fort. Mit Beschluss vom 15. Juni 2006 untersagte das Verwaltungsgericht in Hamburg der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg den Einsatz der Technologie Erklärung nunmehr vollständig (Az. 9 E 962/06)., Gegen diesen Beschluss legte die Innenbehörde Rechtsmittel ein. Das OVG Hamburg hat nun in seinem vorweihnachtlichen Beschluss die Entscheidung des VGs voll inhaltlich bestätigt und dargelegt, dass der antragstellende Scientologe den Schutz der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG in Anspruch nehmen kann. Das OVG verwies zur Begründung dafür, dass es sich bei den Lehren der Scientology nach Auffassung des Gerichts tatsächlich um eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis im Sinne des Art. 4 GG handelt, auf die Feststellungen in einem früheren Urteil des Senats vom 17. Juni 2004 (1 Bf 198/00). Diese Auffassung war von dem BVerwG in der erwähnten Entscheidung bestätigt worden. Hieran hielt der Senat trotz der dagegen gerichteten Angriffe der Arbeitsgruppe Scientology ausdrücklich fest. Die Verbreitung der Technologie Erklärung im Internet und anderen Bezugsquellen durch die Behörde für Inneres beurteilte das Gericht als einen rechtswidrigen Eingriff in das durch Art. 4

Abs. 1 GG geschützte Recht des Antragstellers auf Religionsfreiheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte seinerseits in der in Bezug genommenen Begründung ausgeführt:

„Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen.

Das Oberverwaltungsgericht [Hamburg 1 Bf 198/00] hat der Sache nach festgestellt, die Lehren von L. Ron Hubbard bestimmten die Ziele des Menschen, sprächen ihn im Kern seiner Persönlichkeit an und erklärten auf eine umfassende Weise den Sinn der Welt und des menschlichen Lebens. Es hat hierfür beispielhaft verwiesen auf die Lehren von L. Ron Hubbard über die unsterbliche Seele als Träger einer Lebensenergie, die sich durch unzählige Leben wandele, sowie über den an Erlösungsstufen erinnernden Weg zu höheren Daseinsstufen als Ziel des menschlichen Daseins.

Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, derartige Aussagen der scientologischen Lehre seien „geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen. Unbegründet ist deshalb die Rüge der Beklagten, dem angefochtenen Urteil liege ein fehlerhaftes rechtliches Verständnis dieser Begriffe zugrunde, weil den Lehren von L. Ron Hubbard Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens im Sinne transzendenter oder immanenter Bezüge fehlten.“

Anerkennung der Scientology Kirche Spanien jetzt rechtskräftig


Die vom Spanischen Verwaltungsgerichtshof letzten Monat bekannt gegebene Entscheidung, dass die Scientology Kirche Spanien (IGLESIA DE SCIENTOLOGY DE ESPANA) vom Justizministerium als Religionsgemeinschaft in das Register für Religionen eingetragen werden muss, ist nun rechtskräftig.

„Diese Anerkennung beendet eine Ära, in der spanische Scientologen gezwungen waren, für ihr Recht auf Religionsfreiheit zu kämpfen. Es klärt die Position der Scientology Kirche in Spanien und ist der Beginn einer neuen Zeit für alle spanischen Scientologen“, so Ivan Arjona, Sprecher der Scientology Kirche Spanien.

Der Spanische Verwaltungsgerichtshof prüfte die Gründungsurkunden und umfangreichen sonstigen Unterlagen über Lehre und Praxis der Scientology Kirche und entschied unmissverständlich, dass die Scientology Kirche Spanien gemäß spanischem Verfassungsrecht einen Anspruch hat, als Religionsgemeinschaft anerkannt und eingetragen zu werden.

Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom April 2007, in welcher der EGMR klar zum Ausdruck brachte, dass die Scientology Kirche den Schutz von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention beanspruchen kann. Die in diesem Urteil aufgezeigten Grundsätze bekräftigten den Anspruch aller Scientologen und ihrer Gemeinschaften auf Achtung ihrer Religionsfreiheit verbindlich für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, die die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben.

„Dies ist ein weiterer Höhepunkt in einer Reihe bahnbrechender rechtlicher Anerkennungen für die Scientology Kirche in Europa. Dank dieses Urteils sind wir nun in der Lage, alle unsere Aufmerksamkeit und Anstrengungen auf unsere gemeinnützigen Ziele und Projekte im Interesse und zum Wohle aller Bürger Spaniens zu konzentrieren. Die Entscheidung des Spanischen Verwaltungsgerichtshofs ist sehr bedeutend, weil es die jüngste offizielle religiöse Anerkennung von Scientology in Europa darstellt und die Entscheidung des EGMR vom April untermauert, dass Scientologen und ihren Scientology Kirchen dieselben religiösen Rechte in ganz Europa zustehen, wie sie den Mitgliedern und Gemeinschaften anderer Religionen überall in der Europäischen Union gewährt werden“, sagte Arjona.

Im September 2004 hatte die Scientology Kirche Spanien ihre wundervollen neuen Räumlichkeiten im Herzen von Madrid eröffnet. Dieses neue Gebäude ist  nicht nur ein wichtiger Ort für die gemeinschaftliche Ausübung für Tausende von  Scientologen in Spanien, sondern auch eine Quelle des Friedens und des sozialen Engagements für die ganze Gemeinde und die ganze spanische Nation. Die Sozialprogramme der Kirche erreichen jedes Jahr Millionen von Menschen.

Der Spanische Verwaltungsgerichtshof hat Scientology als Religionsgemeinschaft anerkannt

Der Spanische Verwaltungsgerichtshof gab gestern in einer bahnbrechenden Entscheidung bekannt, dass die Scientology Kirche Spanien (IGLESIA DE SCIENTOLOGY DE ESPANA) vom Justizministerium als Religionsgemeinschaft in das Register für Religionen eingetragen werden muss.

Der Spanische Verwaltungsgerichtshof prüfte die Gründungsurkunden und umfangreichen sonstigen Unterlagen über Lehre und Praxis der Scientology Kirche und entschied unmissverständlich, dass die Scientology Kirche Spanien gemäß spanischem Verfassungsrecht einen Anspruch hat, als Religionsgemeinschaft anerkannt und eingetragen zu werden.

Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom April 2007, in welcher der EGMR klar zum Ausdruck brachte, dass die Scientology Kirche den Schutz von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention beanspruchen kann.

Die in diesem Urteil aufgezeigten Grundsätze bekräftigten den Anspruch aller Scientologen und ihrer Gemeinschaften auf Achtung ihrer Religionsfreiheit verbindlich für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, die die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben.

Dies ist ein weiterer Höhepunkt in einer Reihe von rechtlichen Anerkennungen für die Scientology Kirche in Europa. Dank dieses Urteils sind wir nun in der Lage, alle unsere Aufmerksamkeit und Anstrengungen auf unsere gemeinnützigen Ziele und Projekte im Interesse und zum Wohle aller Bürger Spaniens zu konzentrieren. Die Entscheidung des Spanischen Verwaltungsgerichtshofs ist sehr bedeutend, weil es die jüngste offizielle religiöse Anerkennung von Scientology in Europa darstellt und die Entscheidung des EGMR vom April untermauert, dass Scientologen und ihren Scientology Kirchen dieselben religiösen Rechte in ganz Europa zustehen, wie sie den Mitgliedern und Gemeinschaften anderer Religionen überall in der Europäischen Union gewährt werden?, sagte Ivan Arjona von der Scientology Kirche in Spanien.

Im September 2004 hatte die Scientology Kirche Spanien ihre wundervollen neuen Räumlichkeiten im Herzen von Madrid eröffnet. Dieses neue Gebäude ist nicht nur ein wichtiger Ort für die gemeinschaftliche Ausübung für Tausende von Scientologen in Spanien, sondern auch eine Quelle des Friedens und des sozialen Engagements für die ganze Gemeinde und die ganze spanische Nation. Die Sozialprogramme der Kirche erreichen jedes Jahr Millionen von Menschen.

Bahnbrechende Entscheidung für die Scientology Kirche vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Meilenstein für die Religionsfreiheit in ganz Europa

Oberstes Gericht in Europa erkennt die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft an

Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den Schutz der Religions- und Vereinigungsfreiheit für die Scientology Kirche

(Strassburg) Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute in einem Grundsatzurteil (Az. 18147/02) einstimmig den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Menschenrechtsgarantien als religiöse Vereinigung (Art. 9 und 11 Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) in einem Verfahren der Scientology Kirche Moskau gegen Russland bestätigt. Das Urteil wirkt sich auch auf alle 46 Mitgliedsländer des Europarates aus und schützt die Menschenrechte von Anhängern aller Glaubensrichtungen.

Das Gericht hob die Entscheidung Moskauer Behörden auf, die sich geweigert hatten die Scientology Kirche Moskau als Religionsgemeinschaft einzutragen.

Die Scientology Kirche Moskau war im Jahre 1994 gegründet worden und hatte als Religionsgemeinschaft Rechtsfähigkeit erlangt. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahre 1997 durch das so genannte Religionsgesetz verloren alle Religionsgemeinschaften ihre Rechtsfähigkeit, die noch keine 15 Jahre bestanden hatten. Alle diese Religionsgemeinschaften mussten sich erneut eintragen lassen. Der Antrag der Moskauer Scientology Kirche wurde durch diverse willkürliche Schikanen und Rechtsauslegungen der Stadt Moskau über einen Zeitraum von 7 Jahren verzögert, behindert und insgesamt 11mal abgelehnt. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs in Russland erhob die Kirche am 24. April 2002 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen Verletzung ihrer Rechte auf Religions- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 9 EMRK und auf Vereinigungsfreiheit nach Art. 11 EMRK.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm die Menschenrechtsbeschwerde am 28. Oktober 2004 als zulässig zur Entscheidung an (Beachte: Im Jahre 2006 wurden 55.510 Beschwerden abgelehnt und nur 253 Beschwerden, also 0,004 % aller eingegangenen Beschwerden, vom Gericht als zulässig angenommen). Nach Anhörung der umfangreichen Argumente beider Seiten, verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis der russischen Behörden einstimmig als rechtswidrige Verletzung der Rechte der Scientology Kirche auf Religions- und Vereinigungsfreiheit (Ziffer 98. des Urteils).

Das Gericht wies in seinem 18-seitigen Urteil u.a. auf folgendes hin: „Das Recht von Anhängern eines Glaubens auf Religionsfreiheit, was das Recht umfasst, den eigenen Glauben gemeinsam mit anderen auszuüben, umfasst die Erwartung der Glaubensanhänger, dass sie sich ohne willkürliche Intervention des Staates frei vereinigen dürfen. In der Tat ist die unabhängige Existenz religiöser Gemeinschaften für den Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft unabkömmlich. Dies stellt daher ein innerstes Anliegen des Schutzes dar, den Artikel 9 [Religionsfreiheit] gewährt. Die Pflicht des Staates zur Neutralität und Unparteilichkeit … ist mit jeglicher staatlichen Befugnis unvereinbar, die Rechtmäßigkeit von religiösen Überzeugungen zu bewerten.“ (Ziffer 72. des Urteils)

Mit diesem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kippte das Gericht die Weigerung der russischen Behörden, die Scientology Kirche als religiöse Vereinigung erneut einzutragen und verpflichtete den russischen Staat, die Wiedereintragung der Scientology Kirche als religiöse Vereinigung unter Beachtung der Vorgaben des Gerichts nach russischem Recht durchzuführen. Gleichzeitig wurde der russische Staat verurteilt, der Scientology Kirche Moskau immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 EURO plus Auslagenersatz von 15.000 EURO zu zahlen.

Die Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland, Frau Sabine Weber, zu dem Urteil: „Wir freuen uns über diese Grundsatzentscheidung des höchsten Europäischen Gerichts, die den Anspruch der Scientology Kirche auf Schutz als Religionsgemeinschaft anerkennt. Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass die Scientology Kirchen in Russland – und damit in ganz Europa – nicht anders behandelt werden dürfen als jede andere Religionsgemeinschaft auch. Jede Abweichung seitens einzelner Staatsregierungen stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Und das gilt nun auch für Deutschland.“

Hamburger Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Caberta : Sie betreibt „Agitation statt Aufklärung“

Nach einem insgesamt fast 13 Jahre dauernden Rechtsstreit konnte die Scientology Kirche heute erneut einen endgültigen Erfolg gegen die AGS-Leiterin Ursula Caberta verbuchen. In Zusammenarbeit mit Caberta hatte die Landeszentrale für politische Bildung der Hansestadt
Hamburg im Jahr 1993 die Publikation „Scientology – Irrgarten der Illusionen“ veröffentlicht. Hiergegen hatte die Scientology Kirche Hamburg wegen vier unterschiedlicher krasser Behauptungen bereits im Jahre 1993 geklagt und im August 1994 vor dem OVG Hamburg vorläufig gewonnen. Im Hauptsacheverfahren hatte sie im Jahr 2004 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg ebenso Erfolg gehabt. Die AGS hatte hiergegen Berufung
eingelegt, die heute rechtskräftig abgewiesen wurde.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärte zu den Äußerungen der Publikation: Die Beklagte [die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, hier vertreten durch Cabertas AGS] hat „es damit deutlich an der notwendigen kritischen Distanz … fehlen lassen.“ Die Vorinstanzen haben zu Recht darauf abgestellt, dass die angegriffenen Textstellen als „Agitation nicht aber als Aufklärung zu verstehen“ sind.

Die Beklagte hat „mithin ihrer Neutralitätspflicht nicht mehr genügt“ … und ließ „Sachlichkeit“ sowie „das Gebot staatlicher Zurückhaltung deutlich missen“.

„Dem ist nichts hinzuzufügen“ schließen die Richter ihren Beschluss. Da können die Scientologen nur zustimmen.

Erst vor wenigen Wochen hatte Ursula Caberta ihrer Behörde eine wichtige Niederlage beschert. Auf höchstrichterlicher Ebene wurde die Verbreitung des menschenverachtenden Sektenfilters zur Aussonderung von Scientologen aus Vertrags- und Arbeitsverhältnissen wegen ihrer Überzeugung endgültig verboten worden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die religiöse Überzeugung der Scientologen eindeutig unter den Schutz des Artikels 4 Grundgesetz gestellt.

Im Zusammenhang mit den vorangegangenen Entscheidungen anderer Gerichte in den Jahren 2003 und 2005 zur Frage des ideellen Zwecks der Vereine der Scientology Kirchen und Missionen, die allesamt zu Gunsten der Scientology Kirchen entschieden wurden, war gerichtlich festgestellt worden, dass die religiöse Überzeugung und Lehre der Scientologen ernsthaft geglaubt wird und ihren tatsächlichen Zielen entspricht und nicht, wie über Jahrzehnte von Vertretern der Amtskirchen und Caberta behauptet, vorgeschoben ist.

Heute ist die Scientology Kirche in nahezu 50 Gerichtsurteilen in Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt.

Caberta ist damit endgültig gescheitert. Für die korrupte Behördenangestellte – sie hatte sich 75.000 Dollar von einem Scientology-Gegner zahlen lassen – hat die Hansestadt bereits Millionen an Steuergeldern verschwendet. Caberta verließ die SPD nach langjähriger Mitgliedschaft und bezeichnete sogar ihre frühere Partei als Sekte. Sie wird als WASG-Mitglied der „Neuen Linken“ mittlerweile selbst vom Verfassungsschutz beobachtet.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Scientology verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele

(MÜNCHEN) Die Scientology Kirche ist nicht wirtschaftlich tätig und zu Recht als Idealverein etabliert. Dies entschied in einem am Mittwoch verkündeten Urteil der Bayerische Verwaltungsge-richtshof (Az. 4 B 99. 2582) in Bezug auf eine Münchner Vereinigung der Scientology Kirche. Damit setzten sich die Scientologen gegen das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München durch. Das Gericht folgte damit der bereits gefestigten Rechtsprechung zugunsten der Glaubensgemeinschaft durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997, dem Verwaltungsgericht Stuttgart im Jahre 1999 sowie der ebenfalls richtungweisenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim aus dem Jahre 2003.

Sabine Weber, Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland, sagte nach der Urteilsverkündung in München: „Das Urteil war nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts folgerichtig. Wir freuen uns, dass wir uns jetzt verstärkt den wirklich wichtigen Aufgaben unserer Gemeinschaft und unseren Sozialprojekten zuwenden können. Mit der Entscheidung werden wichtige Fakten gerade gerückt und der behördlichen Religionsdiskriminierung wird ein weiterer Riegel vorgeschoben. Unsere Gemeinschaft verfolgt ausschließlich religiöse Ziele, deshalb ist Scientology in den englischsprachigen und vielen europäischen und außereuropäischen Ländern nicht nur als Religion, sondern auch als gemeinnützig anerkannt.“

Pressemitteilung des Gerichts unter: http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/20051102.htm


Oberverwaltungsgericht Saarland : „Nachrichtendienstliche Beobachtung von Scientology im Saarland muss eingestellt werden“

Das OVG Saarland hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung das Saarländische Landesamt für Verfassungsschutz verurteilt, die Beobachtung der Scientology Kirche mit nachrichtendienstlichen Mitteln unverzüglich zu beenden. Wie der Vorsitzende des 2. Senats des OVG in einer kurzen mündlichen Begründung darlegte, hat der Senat bei der Entscheidung maßgeblich berücksichtigt, dass die mehr als siebenjährige Beobachtung der Kirche mit nachrichtendiensltichen Mitteln im Saarland, wo sich weder eine Kirche noch eine Mission befindet, keine die Fortsetzung dieser Beobachtung rechtfertigenden Ergebnisse erbracht hat und dass deshalb der Beklagte Verfassungsschutz die Beobachtung aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unverzüglich einzustellen hat.

Pressemitteilung OVG
Diverse Presse
Urteil hier

Scientology Kirche Düsseldorf erhält nach 23 Jahren den Status des Idealvereins und ist ab sofort e.V.

Mit Datum vom 23. März 2004 bestätigte das Amtsgericht Düsseldorf der Scientology Kirche Düsseldorf e.V. mit Registerblatt VR 9371 (PDF) , dass ihr Verein nach 23 Jahren rechtmäßig eingetragen ist. Nach 23 Jahren bösartiger Unterstellungen erhält die Düsseldorfer Kirche endlich den Status des Idealvereins und trägt ab sofort das so lang verwehrte „e.V“. im Namen. Ab sofort darf sie Bankkonten eröffnen, Grundstücke und Häuser erwerben, kann sich generell als juristische Person freier bewegen und ihre Interessen leichter und unkomplizierter wahrnehmen.

Den Weg ins Vereinsregister ebnete eine am 12. Dezember 2003 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in  Mannheim. Der VGH bestätigte ein höchstrichterliches Urteil des  Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1997 und entschied, dass Scientology ein Idealverein und nicht wirtschaftlich tätig ist. Das Gericht erklärte ebenfalls eindeutig, dass der religiöse Charakter in Scientology keinesfalls vorgeschoben sei.

Die unrechtmäßige Unterstellung der Wirtschaftlichkeit – lanciert von den Weltanschauungsbeauftragten der Amtskirchen und verschiedenen psychiatrischen Lobbyvereinen wie der AGPF in Bonn – hatte über Jahrzehnte hinweg zu einer Reihe übelster Anschuldigungen und Diskriminierungen gegenüber der Gemeinschaft geführt.

Den Weg ins Vereinsregister ebnete eine am 12. Dezember 2003 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim. Der VGH bestätigte ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1997 und entschied, dass Scientology ein Idealverein und nicht wirtschaftlich tätig ist. Das Gericht erklärte ebenfalls eindeutig, dass der religiöse Charakter in Scientology keinesfalls vorgeschoben sei.

Die unrechtmäßige Unterstellung der Wirtschaftlichkeit – lanciert von den Weltanschauungsbeauftragten der Amtskirchen und verschiedenen psychiatrischen Lobbyvereinen wie der AGPF in Bonn – hatte über Jahrzehnte hinweg zu einer Reihe übelster Anschuldigungen und Diskriminierungen gegenüber der Gemeinschaft geführt.

Im Gegensatz dazu stellten die Richter des VGH jetzt endgültig fest: „Nach den für die Scientology-Organisation verbindlichen Vorgaben des Gründers Hubbard [sind die] verschiedenen scientologischen Organisationen […] darauf ausgerichtet, möglichst viele Menschen auf die sog. ´Brücke zur totalen Freiheit´ und damit zum Zustand als unsterbliches geistiges Wesen zu bringen.“

„Lediglich ergänzend weist der Senat [des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg] darauf hin, dass der ´Mutterkirche´ und den ihr nachgeordneten Organisationen in den USA nach langjährigen Verfahren von der dortigen Steuerbehörde Steuerbefreiung wegen religiöser bzw. karitativer Betätigung zuerkannt worden ist.“

Scientology-Erfolg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Gemeinschaft verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele

(MANNHEIM) Die „Scientology-Gemeinde Baden-Württemberg e.V.“ (Sitz Stuttgart) ist nicht wirtschaftlich tätig und behält ihren Vereinsstatus. Dies entschied in einem am Freitag verkündeten Urteil (Az.: 1 s 1972/00 der Verwaltungsgerichtsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Damit setzten sich die Scientologen erneut gegen das Regierungspräsidium Stuttgart durch. Bereits 1999 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart aufgrund einer positiven Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1997 in Berlin in dieser Frage zugunsten der Glaubensgemeinschaft entschieden.

Maja Nüesch, Präsidentin der „Scientology-Gemeinde Baden-Württemberg e.V.“ sagte nach der Urteilsverkündung in Mannheim: „Das Urteil der Mannheimer Richter war nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts folgerichtig. Es ist ein wichtiges Fundament für das weitere Wachstum unserer Gemeinschaft in Baden-Württemberg und schiebt behördlicher Religionsdiskriminierung einen Riegel vor. In Zeiten, wo die öffentliche Hand zunehmend bei wichtigen sozialen Aufgaben den Rotstift ansetzen muß, ist es ein Zynismus, wenn behördliche Religionsinquisitoren mit unsinnigen Schikanen ungestraft Hundertausende von Euro Steuergelder verpulvern. Im nächsten Jahr werden wir in Dutzenden von Städten in ganz Baden-Württemberg verstärkt unsere sozialen Projekte vorstellen, insbesondere im Kampf gegen das Drogenelend und in der Drogenprävention. Unsere Gemeinschaft verfolgt ausschließlich religiöse Ziele, deshalb ist Scientology in fast allen englischsprachigen und europäischen Ländern als Religion und gemeinnützig anerkannt.“

Zur originalen Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (PDF, 2 Seiten)

Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht in Berlin vom 6.11.1997

Scientologen gewinnen vor Gericht in Frankreich

Nach einem 11 Jahre andauernden Rechtsstreit muss der französische Geheimdienst  nun seine Akten für die Scientologen offenlegen.

Seit 1992 verlangte der Vorsitzende des „Französischen Komitees von Scientologen gegen Diskriminierung“, Michel Raoust, Einsicht in seine Akten bei dem französischen Geheimdienst „Renseignements Generaux“ (kurz RG genannt). Trotz eindeutiger Rechtslage wurde dem Scientologen jene Akteneinsicht mit dem pauschalen Hinweis auf die Ausnahmeregelung „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ verweigert.

Michel Raoust klagte durch alle Instanzen und bekam jetzt vor dem „Conseil D´Etat“ – vergleichbar mit unserem Bundesverwaltungsgericht – nach 11 Jahren sein Recht. Michel Raoust ist nicht der einzige Scientologe, der daran interessiert ist zu erfahren, in welcher Art und Weise er von den französischen Behörden bespitzelt und in seinen Rechten beschnitten worden ist. Mindestens 24 weitere Scientologen haben den Ausgang des jetzigen Verfahrens freudig begrüßt, da sie ebenfalls Klagen auf Akteneinsicht gegen den RG anhängig haben.

Die Entscheidung stellt einen Präzedenzfall im Bereich des Datenschutzes dar. Erstmals forderte ein Gericht den Geheimdienst und das französische Innenministerium auf, aufgrund objektiver Fakten zu belegen, worin die angebliche „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ tatsächlich zu sehen sei, die einer Akteneinsicht entgegenstehen könnte. Die Behörden hingegen argumentierten, dass die Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche bereits ausreiche, um sich auf die Ausnahmeregelung berufen zu können. Dem stimmte das Gericht nicht zu. Es stellte fest, dass sich in der Akte des betroffenen Scientologen nichts befände, was die Verweigerung der geforderten Akteneinsicht rechtfertigen würde.