eingelegt, die heute rechtskräftig abgewiesen wurde.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärte zu den Äußerungen der Publikation: Die Beklagte [die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, hier vertreten durch Cabertas AGS] hat „es damit deutlich an der notwendigen kritischen Distanz … fehlen lassen.“ Die Vorinstanzen haben zu Recht darauf abgestellt, dass die angegriffenen Textstellen als „Agitation nicht aber als Aufklärung zu verstehen“ sind.
Die Beklagte hat „mithin ihrer Neutralitätspflicht nicht mehr genügt“ … und ließ „Sachlichkeit“ sowie „das Gebot staatlicher Zurückhaltung deutlich missen“.
„Dem ist nichts hinzuzufügen“ schließen die Richter ihren Beschluss. Da können die Scientologen nur zustimmen.
Erst vor wenigen Wochen hatte Ursula Caberta ihrer Behörde eine wichtige Niederlage beschert. Auf höchstrichterlicher Ebene wurde die Verbreitung des menschenverachtenden Sektenfilters zur Aussonderung von Scientologen aus Vertrags- und Arbeitsverhältnissen wegen ihrer Überzeugung endgültig verboten worden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die religiöse Überzeugung der Scientologen eindeutig unter den Schutz des Artikels 4 Grundgesetz gestellt.
Im Zusammenhang mit den vorangegangenen Entscheidungen anderer Gerichte in den Jahren 2003 und 2005 zur Frage des ideellen Zwecks der Vereine der Scientology Kirchen und Missionen, die allesamt zu Gunsten der Scientology Kirchen entschieden wurden, war gerichtlich festgestellt worden, dass die religiöse Überzeugung und Lehre der Scientologen ernsthaft geglaubt wird und ihren tatsächlichen Zielen entspricht und nicht, wie über Jahrzehnte von Vertretern der Amtskirchen und Caberta behauptet, vorgeschoben ist.
Heute ist die Scientology Kirche in nahezu 50 Gerichtsurteilen in Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt.
Caberta ist damit endgültig gescheitert. Für die korrupte Behördenangestellte – sie hatte sich 75.000 Dollar von einem Scientology-Gegner zahlen lassen – hat die Hansestadt bereits Millionen an Steuergeldern verschwendet. Caberta verließ die SPD nach langjähriger Mitgliedschaft und bezeichnete sogar ihre frühere Partei als Sekte. Sie wird als WASG-Mitglied der „Neuen Linken“ mittlerweile selbst vom Verfassungsschutz beobachtet.