„Strafgesetz“ von L. Ron Hubbard

Aufgrund der Ergebnisse von etwa 50jähriger Forschung in Fragen über Ethik, Recht und über den idealen Gesellschaftsvertrag schrieb Ron Ende der sechziger Jahre dieses extrem bedeutungsvolle Dokument, um damit eine Grundlage für ein vorbildliches Strafgesetz zu schaffen. Zuvor hatte er für zwei afrikanische Nationen ideale Verfassungen geschrieben und ausführlich Vorträge über Themen der Freiheit und der Erhaltung von politischer Unabhängigkeit gehalten. Jene, die diese Vorträge oder den umfassenderen Teil seiner Werke über Ethik kennen, werden die markanten Punkte erkennen: Bestrafung löst nichts; rachsüchtiges Recht ist überhaupt kein Recht, und kein Staat hat ein moralisches Recht darauf, menschliches Leben zu nehmen.

Strafgesetz

Dieses verfassungsmäßige Strafgesetz basiert auf dem Prinzip, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, ohne Rücksicht auf Vorrechte, Reichtum, Abstammung, Vorgeschichte, Ruf oder Armut, und darauf, daß Kosten, Umstände, Gerüchte oder Publizität den Verlauf der Rechtsprechung oder das Recht hierauf weder günstig noch nachteilig beeinflussen dürfen.

Jede Person, Bürger oder Ausländer, gleich welchen Alters, Glaubens, welcher Farbe oder welchen Ansehens, hat:

1. Eine faire Anhörung vor einem unparteiischen Friedensrichter, für Vergehen, die Geldstrafen oder Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.

2. Eine faire Gerichtsverhandlung vor einem unparteiischen Richter und Geschworenen mit angemessener Verteidigung, für Verbrechen oder Kapitalverbrechen.

3. Das Recht auf die Habeaskorpusakte ohne Verzögerung, gleichgültig, wie die Anklage lautet und welcher Grund für die Festnahme vorliegt oder auf welche Weise sie geschah.

4. Geistige Gesundheit und ebenso Geisteskrankheit, ganz gleich, wie ausgeprägt sie sind, dürfen keinerlei Einfluß auf das Ausstellen von Befehlen, Festnahme, Beschlagnahme, Haft, Verteidigung, Entlastung oder Urteil haben; und Geisteskrankheit an sich darf nicht als Anlaß für Vollziehungsbefehle, Festnahme oder Haft genommen werden. Die Handlungen einer Person sollen einzig und alleine als Handlungen in der Bedeutung von Vergehen, Verbrechen oder Schwerverbrechen beurteilt werden, und ohne Unterschied, wie zum Beispiel in Fähigkeit, geistiger Gesundheit, Jugend oder Alter, zu berücksichtigen, vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Die geistige Einstellung oder Verfassung, egal wie behauptet wird, sollen keinen Einfluß und keinen Platz in dem Recht haben.

5. Kein öffentlicher Beamter, der gewählt, angestellt oder ernannt wurde, kein Handlungsbevollmächtigter, Teil, Abteilung oder Ministerium einer Regierung, wie auch die Regierung selbst, darf so handeln, daß ein Teil dieser Verfassung überschritten, außer Kraft gesetzt oder ignoriert wird. Im Falle einer individuellen oder kollektiven Verletzung, soll die Angelegenheit vor einer niedrigen oder einer höheren Gerichtsinstanz straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden, je nach Schwere der Konsequenzen. Und kein Gericht darf sich weigern, Vorladungen auszustellen, um Gerechtigkeit abzuwenden, da solche Abweichungen durch Beamte oder die Regierung in sich selbst die Aufhebung aller Bürgerrechte und darauffolgende Tyrannei bedeuten.

6. Bemühungen des Parlaments und/oder des Kongresses, die Verfassung oder den Zweck und die Rechte ihres Strafgesetzes zu vereiteln, zu verleugnen oder zu vernichten, unterwirft die einzelnen Mitglieder den disziplinarischen Maßnahmen innerhalb dieses Strafgesetzes, und ihre Handlungen werden aufgehoben.

7. Es wird als Verbrechen angesehen, diese Verfassung zu unterminieren, zu ignorieren oder zu verändern.

8. Diebstahl, Schaden oder Verlust von persönlichem Besitz, Zinsen oder Kapital, aufgrund von Tat oder Unterlassung, soll als Vergehen angesehen werden, falls der Schaden nicht den monatlichen Durchschnittslohn eines Bürgers übersteigt. Das Vergehen ist mit einer Buße an die geschädigten Parteien belegt, sowie der Erstattung aller Kosten und Gebühren des Verfahrens.

9. Diebstahl, böswillige Zerstörung oder Verlust aufgrund von Tat oder Unterlassung, der den monatlichen Durchschnittslohn eines Bürgers übersteigt, soll als Verbrechen bestraft werden und – falls über jeden vernünftigen Zweifel hinaus bewiesen – es dem Beklagten Restriktionen auferlegt, bis der volle Schaden zuzüglich aller Kosten und Gebühren bezahlt ist.

10. Körperverletzung, im Affekt oder böswillig, soll als Straftat angesehen und – falls Behinderung daraus resultiert – eine Geldstrafe in doppelter Höhe des normalen Gehalts des Opfers für die Dauer der Behinderung nach sich ziehen, gleichgültig, ob die Bezahlung von anderer Seite fortgesetzt wird oder nicht, oder in solch einer Höhe, wie sie der Richter für angemessen hält, um den Schaden auszugleichen.

11. Verlust des Lebens, durch Nachlässigkeit oder unbeabsichtigt, soll als Verbrechen angesehen werden, oder es können nach Ermessen des Richters entsprechende mildernde Umstände gewährt werden.

12. Verlust des Lebens durch vorsätzliche Handlung soll als Kapitalverbrechen angesehen werden und soll so geahndet werden, daß allen finanziell betroffenen Personen vom Täter eine volle Entschädigung für den Verlust von ihren Zinsen und, soweit möglich, Schadenersatz gezahlt wird, und wenn er letzteres unterläßt, soll es weitere Disziplinarmaßnahmen geben, je nachdem, wie es der Richter nach angemessenem und einstimmigem Befund der Geschworenen entscheidet.

13. Die Todesstrafe soll in keinem Strafgesetz des Landes vorkommen. –

14. Verrat soll definiert werden als jede bewußte Anstrengung, die Verfassung umzustürzen als Subversion des Staates im Interesse einer ausländischen Macht; als gewollter und böswilliger Verrat an den nationalen Interessen zum Wohle von Kräften, die versuchen, die Verfassung zu stürzen; als geheime Anstellung bei einem ausländischen Feind; als Verrat an der Nation oder an einem Arbeitgeber gegen Geld oder aus Rache. Es soll als Kapitalverbrechen angesehen werden und soll strafbar sein – falls vor Geschworenen über jeden vernünftigen Zweifel hinaus bewiesen – mit der Aberkennung aller Besitztümer, der Staatsbürgerschaft und Ausweisung, oder wie es der Richter entscheidet.

15. Verleumdung oder unwahre Reden in der Öffentlichkeit mit der Absicht, eine Person ihrer verfassungsmäßigen Rechte oder ihres Lebensunterhalts oder ihres öffentlichen Ansehens zu berauben, soll als Verbrechen angesehen werden.

16. Verleumdung, unwahre Aussagen oder Überredung einzusetzen, um eine Person ihres rechtlichen Ehepartners oder ihrer Familienmitglieder oder Familie zu berauben, soll als Verbrechen angesehen werden.

17. Das gewaltsame Entfernen einer Person von ihrem Wohnsitz oder die gewaltsame Freiheitsberaubung einer Person, getrennt von ihrer Familie oder ihren Freunden, durch private Personen oder Gruppen, die außerhalb der Legalität arbeiten, soll als Verbrechen angesehen werden, und Entführung für Lösegeld oder Gefälligkeiten soll als Kapitalverbrechen angesehen werden.

18. Gewaltsame körperliche Behandlung, die nicht zu einer gesunden, wiederhergestellten Person führt, soll als Verbrechen angesehen werden.

19. Körperliche Behandlung, die eine Persönlichkeit schädigt oder verletzt, soll als Verbrechen angesehen werden.

20. Das Anraten oder Überreden zu oder Einführen von psychotropischen oder halluzinatorischen Drogen, Pflanzen oder chemischen Präparaten soll als Verbrechen angesehen werden und die Lieferung derselben als Kapitalverbrechen.

21. Die Jugend entgegen nationaler Interessen und der Verfassung zu erziehen, soll als Verbrechen angesehen werden.

22. Niemand darf festgehalten oder eingesperrt werden aufgrund der Möglichkeit, daß die Person ein Verbrechen begangen hat, wenn dies nicht tatsächlich geschehen ist.

23. Das Begehen von Völkermord soll als Kapitalverbrechen angesehen werden.

L. Ron Hubbard