Landgericht Köln verurteilte Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Behörde verletzte seine Amtspflichten gegenüber eines Unternehmers und Scientology-Mitglieds und wurde zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 15.1.2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07). Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10), das nun bekannt geworden ist, stellte das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Verfassungsschutzbehörden versucht haben, Mitglieder der Scientology Gemeinschaft zu diskriminieren und in ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz zu schädigen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Entschlossenheit die befassten Gerichte diesen rechtswidrigen Treiben entgegengetreten sind.
Erst vor kurzem hat der Jahresbericht des US-Außenministeriums zu Religionsfreiheit in der Welt verschiedene Diskriminierungen in Deutschland gegen Scientologen angeprangert.
In Deutschland gibt es etwa 12000 Scientologen, die von 10 Kirchen und zahlreichen Missionen betreut werden. Daneben gibt es zahlreiche humanitäre Vereinigungen, die von Scientologen unterstützt, respektive gegründet wurden, so u.a. auf dem Gebiet der Drogenprävention, Drogenrehabilitation, in der Bekanntmachung der Menschenrechte, bei der Bekämpfung von Missbräuchen in der Psychiatrie und anderswo.