Unter dem Motto „MAN KANN IMMER ETWAS TUN“ wollen die „Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen“ ihre Arbeit am kommenden Samstag in 2 Zelten auf dem Münchner Odeonsplatz vorstellen
In dem seit etwa einem Jahr andauernden Streit zwischen der Church of Scientology International und der Landeshauptstadt München (unter Einflußnahme des Bayerischen Innenministeriums) entschied gestern das Bayerische Verwaltungsgericht München erneut zugunsten der Scientology Kirche und stellte die Gemeinschaft ausdrücklich unter den Schutz des Artikel 4 Grundgesetz, Religionsfreiheit, unter Hinweis auf einen Beschluss des Bayerischen VGH vom 14. Februar 2003. Laut Gerichtsbeschluss (Az: M 2 E 03.1266) wurde die Landeshauptstadt München aufgefordert, den Scientologen für die Aufstellung zweier Zelte auf dem Odeonsplatz eine Genehmigung zu erteilen.
Die Church of Scientology International wird heute einen entsprechenden Antrag für den kommenden Samstag einreichen.
In der Begründung des Gerichts heißt es wörtlich: „Die streitgegenständliche Informationsveranstaltung ist somit in Abschichtung zu den seit Alters her in Bayern ansässigen großen Religionsgemeinschaften als Veranstaltung einer anderen religiösen Gemeinschaft zu sehen .“ (Seite 11 der Entscheidung)
Das Ermessen der Behörde wird auf Null reduziert, denn, so das Gericht, „[b]ei Religions- und Weltanschauungs- gemeinschaften, die sich auf Art. 4 GG berufen können, besteht in aller Regel ein Anspruch auf Erlaubniserteilung, …“. Das Gericht kommt weiters zu dem Ergebnis, „dass sich die Antragstellerin [Scientology] mit der geplanten Informationsveranstaltung im konkreten Fall weder gewerblich betätigt noch eine unzulässige gewerbliche Werbung vornimmt.“
Bei der geplanten Veranstaltung handelt es sich um eine Informationsausstellung der „Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen“, bei der sie ihre Sozial- und Gemeindeprojekte der Öffentlichkeit vorstellen. Die „Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen“ helfen seit über 20 Jahren in Katastrophengebieten.