Scientologen gewinnen vor Gericht in Frankreich

Nach einem 11 Jahre andauernden Rechtsstreit muss der französische Geheimdienst  nun seine Akten für die Scientologen offenlegen.

Seit 1992 verlangte der Vorsitzende des „Französischen Komitees von Scientologen gegen Diskriminierung“, Michel Raoust, Einsicht in seine Akten bei dem französischen Geheimdienst „Renseignements Generaux“ (kurz RG genannt). Trotz eindeutiger Rechtslage wurde dem Scientologen jene Akteneinsicht mit dem pauschalen Hinweis auf die Ausnahmeregelung „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ verweigert.

Michel Raoust klagte durch alle Instanzen und bekam jetzt vor dem „Conseil D´Etat“ – vergleichbar mit unserem Bundesverwaltungsgericht – nach 11 Jahren sein Recht. Michel Raoust ist nicht der einzige Scientologe, der daran interessiert ist zu erfahren, in welcher Art und Weise er von den französischen Behörden bespitzelt und in seinen Rechten beschnitten worden ist. Mindestens 24 weitere Scientologen haben den Ausgang des jetzigen Verfahrens freudig begrüßt, da sie ebenfalls Klagen auf Akteneinsicht gegen den RG anhängig haben.

Die Entscheidung stellt einen Präzedenzfall im Bereich des Datenschutzes dar. Erstmals forderte ein Gericht den Geheimdienst und das französische Innenministerium auf, aufgrund objektiver Fakten zu belegen, worin die angebliche „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ tatsächlich zu sehen sei, die einer Akteneinsicht entgegenstehen könnte. Die Behörden hingegen argumentierten, dass die Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche bereits ausreiche, um sich auf die Ausnahmeregelung berufen zu können. Dem stimmte das Gericht nicht zu. Es stellte fest, dass sich in der Akte des betroffenen Scientologen nichts befände, was die Verweigerung der geforderten Akteneinsicht rechtfertigen würde.