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Proklamation der Church of Scientology in Brüssel

Erklärt und erlassen am 17. Sept. 2003 zur Feier der Eröffnung des Europäischen Büros für Öffentlichkeitsarbeit und Menschenrechte der Church of Scientology International in Brüssel.

Die Rechte des Einzelnen

1. Jeder Mensch ist ein geistiges Wesen, ungeachtet seiner Rasse, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner ethnischen Herkunft. Er verdient Achtung und hat ein Anrecht auf Würde.

2. Jeder Mensch trägt im Interesse des Allgemeinwohls die Verantwortung, auf eine Verbesserung seiner Familie, seiner Umgebung und der ganzen Gesellschaft hinzuwirken. Wie L. Ron Hubbard schrieb: „Ein Wesen wird nur in dem Maße hoch-/wertgeschätzt, wie es anderen dienen kann.“

3. Jeder Mensch hat das Recht, seine Glaubensüberzeugung und sein Glaubensbekenntnis selbst zu bestimmen. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung freiwillig zu wechseln. Weder Staaten noch Religionsgemeinschaften sind berechtigt, die religiösen Überzeugungen eines Menschen entweder direkt oder indirekt zu kontrollieren. Noch darf der Staat die Freiheit eines Menschen beschränken, Religionsgemeinschaften beizutreten oder zu verlassen.

4. Jeder Mensch hat das Recht sich mit anderen zusammenzuschließen, sich mit ihnen zu religiösen Zwecken zu organisieren und die gemeinsamen religiösen Überzeugungen auszudrücken, auszuüben und öffentlich zu verbreiten. Religions- und Weltanschauungsfreiheit muss das Recht einschließen, die Schriften und Texte der gewählten Religion zu besitzen, privat oder öffentlich Gottesdienste abzuhalten und seine Kinder in der Tradition der eigenen Religion aufzuziehen – ohne deren eigenes Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die Ausübung dieses Rechts zu beeinträchtigen, sobald sie religionsmündig sind.

Verantwortung für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte

5. Die einzelnen Staaten müssen das Recht auf Religionsfreiheit für alle Bürger, Bürgergruppierungen, Eltern und jugendliche Mitglieder der Gemeinschaft schützen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sich ihre Politik gegenüber religiösen Minderheiten sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich am Gleichheitsgrundsatz und am Prinzip der Nicht- Diskriminierung ausrichtet. Der Staat darf sich nicht die Verantwortung für das Gewissen des Einzelnen anmaßen, indem er einen bestimmten Glauben oder eine bestimmte Weltanschauung bevorzugt oder aufzwingt oder zensiert oder indem er aus Gründen der Religion oder Weltanschauung diskriminiert. Alle Staaten müssen ein Klima der Toleranz gegenüber Minderheitsreligionen fördern. Wenn es zwischen einzelnen Staaten und einer Religionsgemeinschaft zu Auseinandersetzungen kommt, dann sollten die Vertreter des Staates mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft in den Dialog treten und Maßnahmen zur Konfliktverhütung ergreifen, sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene, um die jeweiligen Auseinandersetzungen beizulegen.

6. Jegliche Beschränkung der Freiheit, seinen Glauben oder seine Weltanschauung zu bekunden, darf nur erlaubt sein, wenn sie a) gesetzlich vorgeschrieben ist, b) zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder der öffentlichen Moral erforderlich ist und c) im Rahmen der Verhältnismäßigkeit das geringste der möglichen restriktiven Mittel darstellt, damit garantiert ist, dass das Recht des Einzelnen und das Recht aller auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht aufgehoben wird. Der Staat darf die für den Vollzug von Gesetzen zuständigen Behörden oder Kontrollorgane nicht zur Rechtfertigung von Aktionen missbrauchen, die direkt oder indirekt religiöse Überzeugungen oder das Recht auf deren Ausübung verletzen. Die Strafverfolgung der Religionsausübung Einzelner und von Gruppen unter dem Vorwand des Gesetzesvollzugs kommt regelmäßig einem Ketzerprozess gleich und verletzt fundamentale Freiheiten.

7. Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Sexismus, Ungleichbehandlung aus ethnischen oder weltanschaulichen Gründen und alle Formen der Diskriminierung aus religiösen Gründen sind eine Geißel der Gesellschaft und müssen verurteilt werden.

8. Nach den Ausführungen der Erklärung über die Prinzipien der Toleranz der UNESCO – der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen –, obliegt den Medien die Pflicht, keine Informationen zu verbreiten, die geeignet sind, Minderheiten zu verunglimpfen. Dieses Gebot umfasst den Glauben von Minderheiten und dessen Ausübung. Der Toleranzgedanke stützt die Menschenrechte und den Pluralismus, indem er Respekt, Akzeptanz und Verständnis für die Vielfalt der Religionen, Rassen, ethnischen Gruppierungen und Kulturen dieser Welt einfordert. Toleranz ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch ein rechtliches Erfordernis. Der Staat muss in Angelegenheiten der Religion eine strikt neutrale Haltung wahren. Staatliche Projekte mit Bildungs- und Unterrichtscharakter und Informationskampagnen über Minderheiten dürfen nicht diskriminierend oder diffamierend sein, noch dürfen sie durch ideologische oder parteiische Indoktrination negativ geprägt sein. In ähnlicher Weise sollten die Medien eine konstruktive Rolle übernehmen und es vermeiden, in irgendeiner Weise Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Ausgrenzung, Marginalisierung, Verunglimpfung und Diskriminierung gegen religiöse und andere Minderheiten Vorschub zu leisten.

9. Die einzelnen Staaten müssen Pluralismus und gesellschaftliche Vielfalt fördern, da ohne sie Gerechtigkeit nicht möglich ist. Der Einzelne sollte gleich behandelt werden, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Religion, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder anderen unterscheidenden Merkmalen.

10. In vielen Teilen der Welt ereignen sich ernste Vorfälle von Intoleranz und Diskriminierung, zum Schaden der Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Staaten ebenso wie nichtstaatliche Organisationen sollten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anwenden, ebenso die 1981 von den Vereinten Nationen proklamierte Erklärung über die Eliminierung aller Formen der Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), den Allgemeinen Kommentar des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zu Artikel 18 des IPbpR – der den Religions- und Weltanschauungsbegriff definiert und die Diskriminierung gegen einen neuen Glauben oder gegen einen Minderheitsglauben verbietet – und alle anderen internationalen und nationalen Menschenrechtsinstrumente, um auf diese Weise eine Kultur der Toleranz zu fördern und für jedermann das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu schützen.

Die Rechte von Kindern

11. Die Rechte jedes Kindes müssen ohne irgendwelche Diskriminierung garantiert und geschützt werden, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Überzeugung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Besitz, Behinderung sowie Abstammung oder sonstigen Status des Kindes oder seiner Eltern oder seines Vormunds.

12. Die Verantwortlichen für Bildungspolitik müssen an den Schulen eine Atmosphäre der Toleranz gegenüber Minderheiten und gegenüber anderen Meinungen aufrichtig und mit Nachdruck fördern. Sie sollten Lehrpläne und -materialien erstellen, die dem Pluralismus und der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragen und auf diese Weise dafür sorgen, dass religiöse, rassische und ethnische Minderheiten vorurteilsfrei dargestellt werden. Verhältnis Kirche und Staat

13. Die Trennung von Kirche und Staat sollte gewährleistet sein. Dennoch sollten religiöse Einrichtungen mit dem Staat bei der Lösung der dringlichsten gesellschaftlichen Probleme zusammenarbeiten, ohne aber jemandem ein bestimmtes Glaubenssystem aufzuzwingen. Religiöse Vereinigungen haben sowohl das Recht als auch die Verantwortung, sich in sozialen Aktivitäten zu engagieren, die der Gesellschaft nützen.

14. Im Zeitalter der schnellen Verkehrs- und Kommunikationswege sind multikulturelle Gesellschaften unausbleiblich. Unterschiedliche religiöse und ethnische Gruppen müssen lernen, sich gegenseitig zu respektieren und in Frieden und Freundschaft miteinander zu leben. Wo Uneinigkeiten im gemeinsamen Miteinander entstehen, sollten religiöse Gemeinschaften sich zusammenschließen und helfen, die Kluft zu überbrücken und den Konflikt zu lösen. Redefreiheit und Open Government

15. Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sind ein Wesenskern der Demokratie. Jeder hat das Recht, Meinungen ungehindert anzuhängen und frei zu äußern. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, mündlich oder über jede Art von Medien seiner Wahl und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Niemand darf wegen seiner Äußerungen, Meinungen oder Überzeugungen irgendeiner Beschränkung, Benachteiligung oder Strafe unterworfen werden.

16. Staaten sollten sich an die Johannesburg- Prinzipien über nationale Sicherheit, Meinungsfreiheit und Informationszugang halten. Öffentliche Einrichtungen sollten dem Bürger leicht zugänglich sein. Das Prinzip der gläsernen Regierung ist eine Abhilfe gegen übertriebene Geheimhaltung und ein Schutz gegen Korruption. Überlegungen zur nationalen Sicherheit dürfen nicht als Rechfertigung dafür missbraucht werden, dem Bürger die Möglichkeit zu verweigern, sich über das Handeln seiner Regierung zu informieren und es eingehend zu prüfen.

17. Rechtsstaatlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit werden durch falsche Informationen und Propaganda über Minderheitsgruppierungen und ihre Mitglieder untergraben. Staaten sollten sich darum bemühen, nur richtige, neutrale und notwendige Daten über einzelne Personen und Organisationen aufzubewahren. Jeder sollte angemessenen Zugang zu Daten haben, die staatliche Stellen über ihn aufbewahren. Wenn sich diese Daten als falsch erweisen, sollte jeder ein Recht auf Richtigstellung haben. Freiheit von unmenschlicher Behandlung.

18. Niemand sollte hingerichtet werden. Die Todesstrafe sollte abgeschafft werden. Ein einziger unschuldig zum Tode verurteilter Mensch ist einer zuviel.

19. Niemand sollte jemals dazu gezwungen werden, sich einer Elektroschockbehandlung oder einem psychochirurgischen Eingriff zu unterziehen oder bewusstseinsverändernde Psychopharmaka einzunehmen. Alle Staaten sollten derartige Missbräuche für ungesetzlich erklären.

Demokratie und Frieden

20. Totalitäre Regimes dürfen nicht toleriert werden, da sie die Menschenrechte systematisch verweigern und ihr Streben der Unterdrückung grundlegender Freiheiten gilt. Zwischenstaatliche Einrichtungen, demokratische Staaten, Religionsgemeinschaften und Menschenrechtsorganisationen sollten mit einzelnen Personen und mit Organisationen in den jeweiligen Ländern zusammenarbeiten, um dort mit friedlichen Mitteln demokratische Prinzipien und Werte wiederherzustellen.

21. Krieg ist keine Lösung. Im Atomzeitalter verbieten sich mit Waffengewalt ausgetragene Auseinandersetzungen zur vermeintlichen Lösung nationaler oder internationaler Konflikte von selbst. Um Auseinandersetzungen beizulegen, müssen an die Stelle von Krieg weit bessere Mittel treten, nämlich die Konfliktlösung durch ordnungsgemäß ernannte und anerkannte Einrichtungen sowie durch Diplomatie und Dialog. Sie sollten die Mittel der Wahl sein, die von den Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft eingesetzt werden, um bewaffnete Konflikte zu vermeiden. Religionsgemeinschaften müssen gemeinsam daran arbeiten, Frieden, Toleranz und Dialog zu fördern, und so eine Atmosphäre des Vertrauens und gegenseitigen Verstehens zu schaffen. Nur in ihr ist es möglich Differenzen beizulegen, deren historische Wurzeln den Nährboden für fortwährenden Krieg und Hass bilden.

22. Demokratie ist die bestmögliche Regierungsform. Sie ächtet die Tyrannei und verpflichtet die Regierung zum Dienst am Menschen und nicht umgekehrt. Die Bürger sollten ermutigt werden, sich für öffentliche Angelegenheiten zu engagieren und sich am Regierungsprozess zu beteiligen, indem sie an Wahlen teilnehmen sowie ihre Regierung um Reformen und um Abhilfe für Missstände ersuchen. Der wahre Wert einer Demokratie zeigt sich daran, inwieweit sie Minderheiten vollständige und gleiche Rechte gewährt.

Scientology Kirche eröffnet europäisches Büro in Brüssel

(BRÜSSEL) Die Scientology Kirche International gibt es nun auch offiziell im Europäischen Viertel in Brüssel. Ihr europäisches Büro für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte wurde mit einer zweitägigen Serie von Veranstaltungen im Gebäude an der Rue de la Loi 91 – gerade unten an der Strasse zum Europäischen Parlament und zur Europäischen Kommission – eröffnet; dieses wurde renoviert, hat aber seinen neoklassischen Regentenstil beibehalten. Bei der grossen Eröffnungsveranstaltung waren über 300 Repräsentanten der Europäischen Institutionen, religiösen Gruppen, der Menschenrechtsexperten wie auch Mitglieder des diplomatischen Korps anwesend.

Besonders wichtige Sprecher informierten im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung die Zuhörer von ihren Erfahrungen mit der Arbeit der Kirche in den Bereichen Menschenrechte und Religionsfreiheit. Sie wurden eingeführt von dem neu ernannten Direktor des neuen Brüsseler Hauptsitzes der Kirche, Fabio Amicarelli, dem früheren Koordinator für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte der Kirche in Italien. Diese Sprecher waren:

Bob van den Bos, niederländisches Mitglied des Europäischen Parlaments und Rapporteur zum   Menschenrechtsbericht des Parlamentes im Jahre 2002;

Bashi Quraishy, Präsident des Europäischen Netzwerks gegen Rassismus (ENAR) und Chefredakteur von MediaWatch;

J.L. Janssen Van Raay, der 22 Jahre im Europäischen wie auch im Niederländischen Parlament und im Europarat war; er ist Empfänger des Ordens Legion d´Honeur von Frankreich und des deutschen Bundesverdienstkreuzes;

Prof. Gerhard Besier vom Hannah-Ahrendt-Institut für Studien zum Totalitarismus an der Universität Dresden;

Chris Brightmore, Lektor an der Universität von Leicester, der als Polizeichef von Scotland Yard verantwortlich war für die Beschlagnahme der grössten Menge an Heroin in England.

Am Ende der formellen Zeremonie erläuterte Kurt Weiland, Mitglied des Vorstandes der Scientology Kirche International, dass die Entscheidung der Kirche, ein Menschenrechtsbüro in Brüssel zu schaffen, motiviert ist durch das Engagement, zu helfen, eine soziale Atmosphäre zu schaffen, in der die Rechte und Freiheiten, wie sie in der Universellen Erklärung zu den Menschenrechten festgehalten sind, verwirklicht werden können. „Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Bedrohung für die Freiheit eines Individuums eine Bedrohung für die Freiheit aller ist.“, erklärte er.

Auf einer Pressekonferenz gab Herr Weiland die Proklamation zu Religion, Menschenrechten und Gesellschaft bekannt; das ist die abschliessende Stellungnahme der Kirche zu wichtigen Themen wie die Rolle der Religion in der Gesellschaft, der Glaubensfreiheit, der Redefreiheit, der Demokratie, des Rechts, der Beziehungen von Kirche und Staat, der Informationsfreiheit, einer multikulturellen Gesellschaftt, der Rechte von Eltern und Kindern und vielen anderen Themen. Die zweiundzwanzig Punkte umfassende Deklaration umschreibt das Engangement der Kirche für Menschenrechte und erklärt, dass „weder Staaten noch religiöse Gruppen das Recht besitzen, die religiöse Überzeugung einer Person weder direkt noch indirekt zu kontrollieren. Auch dürfen Staaten das Recht einer Person, sich religiösen Gruppen anzuschliessen oder diese zu verlassen, nicht beschneiden.“

Direktor Amicarelli sagte, dass das neue Büro als zentraler Punkt für die Menschenrechtsaktivitäten der Kirche in Europa und als Ressource für diejenigen fungieren wird, die nach Hilfe suchen, um Drogenprobleme, Analphabetentum, Unmoral und Kriminalität zu lösen. „In Europa unterstützt unsere Kirche derzeit 169 Programme zur sozialen Verbesserung. Als Teil unseres Engagements zur Verbesserung der Gesellschaft versprechen wir, die Anzahl dieser in den oben genannten Kategorien jeweils zu verdreifachen.“ sagte er.

Das Gebäude beherbergt die erste ständige europäische Ausstellung zu Scientology; diese erstreckt sich über drei Etagen und besteht aus 750 Vorführungen. Es stellt die weltweit laufenden sozialen Verbesserungsprogramme vor, die auf den Entwicklungen des Stifters der Scientology Religion, L. Ron Hubbard beruhen. Die Ausstellung beschreibt ebenfalls die Initiativen der Kirche zu den Menschenrechten und erläutert die Grundlagen der Religion. Die Ausstellung steht offen für Besucher täglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr; Führungen werden durchgeführt. Weitere Informationen sind verfügbar auf www.scientology-europe.org.

„Unsere Kirche hat eine lange Tradition beim Aufspüren und Veröffentlichen von Menschenrechtsverletzungen, damit diese ausgemerzt werden können; diese Ausstellung dokumentiert einige dieser Untersuchungen.“ sagte   Reverend Weiland von der Scientology Kirche International. „Dieses neue Büro – in Kombination mit der gesammelten Mitarbeitererfahrung von mehr als fünfzig Jahren beim Eintreten für Menschenrechte – ist ein Beleg für das Engagement der Kirche, Menschenrechte für alle zu erhalten.“

In der Ausstellung wird eine Aktion gezeigt, die unternommen wurde, um Menschenrechte zu schützen, die in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts Schlagzeilen machte, als die Existenz und der Betrieb von schwarzen Sklavenarbeiterlagern während der Apartheid in Südafrika von Scientologen aufgedeckt wurde. Private Firmen und korrupte Beamte aus der Regierung wurden dabei erwischt, wie sie Schwarze für Millionen-Dollar-Gewinne unter Drogen setzten und einsperrten. Die Kirche war heftigen Übergriffen der Apartheid-Regierung ausgesetzt, nachdem sie sich geweigert hatte, nichts zu sagen und die Veröffentlichung der Fotos von den Lagern zu unterdrücken. Als internationale Gremien die Angelegenheit untersuchten und die Lager verurteilten, wurde die Kirche entlastet und erhielt später die offizielle Anerkennung als Religion in Südafrika.

Im Australien der 80er Jahre wurden psychiatrische Greueltaten, die unter dem Deckmantel der „Tiefschlaftherapie“ begangen wurden, von Scientologen aufgedeckt, die nachwiesen, dass kriminelle Psychiater viele Patienten verstümmelt, vergewaltigt und getötet hatten. Aufgrund der Arbeit der Scientologen wurden die Psychiater vor Gericht gestellt und die Praktik wurde verboten.

Seit Jahrzehnten bezieht die Kirche massiv Stellung gegen die psychiatrische Abstempelung und das Unter-Drogen-Setzen von Kindern. Die Kinder vor solchen „Dealern in weissen Kitteln“ zu schützen wurde in der Europäischen Union ebenso wichtig wie in den Vereinigten Staaten, wo sich die Verschreibungsrate seit 1997 um 37% erhöht hat, so dass sich nunmehr etwa 6-8 Millionen Kinder und Erwachsene auf Drogen befinden, die für erfundene „Krankheiten“ verschrieben wurden. Einige Eltern wurden von Schulen gezwungen, als Vorbedingung für deren Ausbildung ihre Kinder auf verschriebene psychiatrische Drogen zu setzen. Den Kindern werden gefährliche Seelen-Stimulantia gegeben, die auch in der Strassendrogenszene bekannt sind und zu Dopingzwecken im Sport verwendet werden.

Als Antwort auf diese Bedenken erliess das Repräsentantenhaus im März diesen Jahres – unter überwältigender Mehrheit von 425 zu 1 Stimmen – das Gesetz zur Verschreibung von Medikamenten für Kinder. Nach dem Gesetz ist es den Schulbeamten verboten, von Studenten zu verlangen, Rezepte als Bedingung für die Teilnahme am Unterricht zu nehmen.

Martin Weightman, Direktor für Menschenrechte der Kirche in Europa, präsentierte die Einführung einer Kampagne zur Ausbildung in den Menschenrechten. Als ein erster Schritt wurden Zehntausende von Büchlein mit dem Titel „Ein Leitfaden für den Frieden durch Menschenrechte“ in verschiedenen Sprachen gedruckt; diese werden anlässlich von Veranstaltungen und Konferenzen in allen europäischen Ländern kostenlos ausgegeben, um die Ausbildung in den Menschenrechten zu unterstützen. Die Universelle Erklärung der Menschenrechte sowie die Europäische Konvention für Menschenrechte werden in diesem Buch beschrieben.

Er sagte, dass die Scientology Kirche viele Jahre erfolgreich für die Menschenrechte eingetreten ist und dass Religionsfreiheit für die Menschen aller Glaubensrichtungen eine besondere Rolle in den Anstrengungen der Kirche spielt. Er erläuterte, dass die Kirche nunmehr ihre Ausbildung in den Menschenrechten und den Kampagnen zur Verbesserung der Gesellschaft in Europa auf eine breitere Basis stellen wird. Das neue Büro in Brüssel verfügt über zwölf Mitarbeiter, die aus sechs europäischen Ländern stammen, um diese Programme in ganz Europa zu koordinieren.

Scientologen gewinnen vor Gericht in Frankreich

Nach einem 11 Jahre andauernden Rechtsstreit muss der französische Geheimdienst  nun seine Akten für die Scientologen offenlegen.

Seit 1992 verlangte der Vorsitzende des „Französischen Komitees von Scientologen gegen Diskriminierung“, Michel Raoust, Einsicht in seine Akten bei dem französischen Geheimdienst „Renseignements Generaux“ (kurz RG genannt). Trotz eindeutiger Rechtslage wurde dem Scientologen jene Akteneinsicht mit dem pauschalen Hinweis auf die Ausnahmeregelung „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ verweigert.

Michel Raoust klagte durch alle Instanzen und bekam jetzt vor dem „Conseil D´Etat“ – vergleichbar mit unserem Bundesverwaltungsgericht – nach 11 Jahren sein Recht. Michel Raoust ist nicht der einzige Scientologe, der daran interessiert ist zu erfahren, in welcher Art und Weise er von den französischen Behörden bespitzelt und in seinen Rechten beschnitten worden ist. Mindestens 24 weitere Scientologen haben den Ausgang des jetzigen Verfahrens freudig begrüßt, da sie ebenfalls Klagen auf Akteneinsicht gegen den RG anhängig haben.

Die Entscheidung stellt einen Präzedenzfall im Bereich des Datenschutzes dar. Erstmals forderte ein Gericht den Geheimdienst und das französische Innenministerium auf, aufgrund objektiver Fakten zu belegen, worin die angebliche „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ tatsächlich zu sehen sei, die einer Akteneinsicht entgegenstehen könnte. Die Behörden hingegen argumentierten, dass die Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche bereits ausreiche, um sich auf die Ausnahmeregelung berufen zu können. Dem stimmte das Gericht nicht zu. Es stellte fest, dass sich in der Akte des betroffenen Scientologen nichts befände, was die Verweigerung der geforderten Akteneinsicht rechtfertigen würde.

Scientology-Religion in Taiwan anerkannt

In der buddhistischen Nation wird Scientology herzlich willkommen geheißen

Die taiwanesische Regierung hat die Scientology Kirche in die Liste der anerkannten Religionsgemeinschaften mit aufgenommen und ihr damit die volle Anerkennung gewährt. So verkündete es ein Regierungsvertreter des Innenministeriums von Taiwan am 12. März 2003. Die erste Scientology-Mission öffnete ihre Tore im Jahre 1988 in der Landeshauptstadt Taipeh. Dem folgten weitere neun Missionen, die in den folgenden Jahren aufgebaut wurden.

Die von L. Ron Hubbard begründete Scientology ist damit die 25ste im Land anerkannte Religionsgemeinschaft neben dem Buddhismus, Taoismus, Christentum und 21 weiteren religiösen Gemeinschaften.
Die Präsidentin der taiwanesischen Scientology Kirche Mei-Tsu Lee erklärte: „Wir freuen uns über die Entscheidung. Die Wurzeln der Scientology-Religion finden sich in den östlichen Religionen wie beispielsweise im Buddhismus. Daher haben wir das Gefühl, nach Hause zurückzukehren. Die Taiwanesen sind tief religiöse aber auch sehr praktische Menschen. Daher hat Scientology in diesem Land sehr schnell viele Anhänger gefunden und hat sich sehr schnell verbreitet.“

Sie fügte hinzu, dass die Scientology Kirche in Taiwan auch ihre sozialen Projekte noch verstärken möchte. Für ihre massiven Hilfsaktionen während des Erdbebens in Nan Tao im September 1999, bei denen 500 Ehrenamtliche Geistliche der Scientology Kirche vor Ort halfen, sind die Scientologen vom Präsidenten Taiwans Herrn Chen Shui-bian mit dem „Good Citizen, Good Deeds“-Preis („Gute Bürger, Gute Tat“) ausgezeichnet worden

Europaparlament kritisiert Bundesrepublik für Diskriminierung von religiösen Minderheiten

In einem jetzt veröffentlichten Bericht des Europaparlaments über die „Lage der Grundrechte in der Europäischen Union“ fängt sich Deutschland erneut eine Rüge für Intoleranz und Diskriminierung gegenüber „nicht anerkannten Religionsgemeinschaften“ ein.

Im Bericht namentlich genannt: Die Scientology Kirche und die Zeugen Jehovas.

Dieser Bericht ist der erste seiner Art aus den Reihen der Europa-Parlamentarier. Seit 1993 werden deutsche Behörden allerdings mit zunehmender Schärfe seitens der Vereinten Nationen und auch anderer Menschenrechtsgremien für die nicht weg zu redende Diskriminierung von Mitgliedern der Scientology Kirche kritisiert.

„Beweise für die teils haarsträubenden Rechtfertigungen für den diskriminierenden Umgang mit Scientologen fehlen von Seiten der Regierungsvertreter gänzlich. Um Tausende von dokumentierten Diskriminierungsfällen zu ignorieren, müssen die betroffenen staatlichen Vertreter allerdings mit zunehmender Kraftanstrengung aufwarten. Während einige Staatsdiener immer noch offene Ohren für geistige Brandstifter haben, wird vor allem neuen religiösen Minderheiten jeglicher Dialog verweigert.
Vielfache Versuche — nicht nur seitens der Scientology Kirche — einen demokratischen Konsens in der Diskussion um religiöse Minderheiten zu erreichen, scheiterten bislang an den teilweise Jahrzehnte alten Strukturen weltanschaulicher Gegner in oder nahe politischen Funktionen.“, so Ingo Lehmann vom Menschenrechtsbüro der Scientology Kirche Deutschland, die in München seit über 30 Jahren beheimatet ist.

Der Bericht führt weiterhin aus, dass die Scientology Kirche in vielen EU-Ländern, darunter Portugal und Schweden, als Religionsgemeinschaft anerkannt ist. In dem Bericht wird jedoch bemängelt, dass jene Gerichtsurteile, die Scientology als Religion anerkennen oder bestätigen, seitens der betroffenen Regierungen einfach mißachtet werden. „Eine weitere Folge amtskirchlicher Verflechtung mit dem Staat, für die sich Deutschland wieder und wieder eine Ohrfeige einfängt, anstatt auf Dialogangebote einzugehen.“, sagt Lehmann.

Die oben genannten Textstellen finden Sie hier zum Download (3 Seiten/PDF) . Der Bericht ist im Original im Internet unter  http://www.europarl.eu.int erhältlich oder hier (PDF/600 kB) .

Anerkennung der Scientology Kirche als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Neuseeland

(AUCKLAND) Die neuseeländische Inlands-Finanzbehörde – „Inland Revenue Department“ – hat die Scientology Kirche als gemeinnützige, ausschließlich zum Zwecke der Förderung der Religion tätige Vereinigung anerkannt und von der Einkommensteuer befreit. Die Steuerbehörde teilte der Kirche ihre Entscheidung in einem Schreiben im Dezember 2002 mit.

„Dies ist eine wichtige Bestätigung unserer Arbeit für das Gemeinwohl und für unsere Mit-glieder, die sich insbesondere in der Drogenprävention engagieren“, sagte Scientology-Sprecher Mike Ferris in Auckland.

Die Scientology Kirche ist seit langem in vielen Ländern eine anerkannte Religionsgemeinschaft und war auch in Neuseeland als solche bereits seit 28 Jahren anerkannt. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vervollständigt nun die staatliche Anerkennung. Bei ihrer Entscheidung orientierte sich die neuseeländische Steuerbehörde an einem Grundsatzurteil des australischen Obersten Gerichtshofs aus dem Jahre 1983, in dem die Gemeinnützigkeit der australischen Scientology Kirche bestätigt worden war. So sind die von Scientology-Geistlichen  geschlossenen Ehen in Neuseeland bereits seit 1974 den Zivilehen gleichgestellt, was in Neuseeland der vollständigen religiösen Anerkennung gleichkam.    ( Weiter zu den Original-Artikeln des New Zealand Herald )

Spanisches Gericht beendet 14 Jahre willkürlicher Strafverfolgung gegen den Präsidenten der Church of Scientology International

Nach der Einstellung des Verfahrens werden 1 Millionen Dollar Kaution an Church of Scientology International zurückerstattet.

Mit der Einstellung dieses Verfahrens gegen den Präsidenten der Church of Scientology International Reverend Heber Jentzsch durch das Landgericht in Madrid wurde jetzt der 14 Jahre anhaltende und zermürbende Kampf um Gerechtigkeit beendet. Das Gericht ließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft alle Anklagepunkte fallen und erklärte in seiner heutigen Entscheidung, dass Reverend Heber Jentzsch frei von jeder Schuld sei. Gleichzeitig hat das Gericht die Rückzahlung der damals festgelegten Kaution in Höhe von 1 Million Dollar an die Church of Scientology International angewiesen.

Die jetzige Entscheidung folgte einem 7 Monate langen Prozess, der mit dem rechtskräftigen Freispruch von etwa einem Dutzend Scientologen im Dezember letzten Jahres endete. Die Scientology-Mitglieder waren gemeinsam mit Reverend Heber Jentzsch unter anderem der Verschwörung beschuldigt worden.

„Die Demokratie in Spanien hat heute einen Sieg errungen“, erklärte Reverend Jentzsch in Los Angelas. „Nach 14 Jahren hat der religiöse Pluralismus über die alte Garde der Unterdrückung triumphiert. Diese Entscheidung ist nicht nur ein Gewinn für Scientology, sondern für alle Menschen in Spanien, die ihre Religion frei praktizieren möchten.“

Der Fall hat den spanischen Steuerzahler etwa 3,7 Millionen Dollar gekostet und hat im Laufe bei immer mehr US-Politikern und verschiedensten Religionsgemeinschaften Empörung und Besorgnis ausgelöst. So hatte bereits die US-Regierung die an Heber Jentzsch adressierte Vorladung des spanischen Gerichts wegen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Ermittlungsverfahrens nicht zugestellt.

Als das Ermittlungsverfahren im Jahre 1988 begann, erfreute sich Scientology einer stark wachsenden Popularität, die einigen Zeitgenossen scheinbar ein Dorn im Auge war. Nach Meinung der Scientologen war dieses völlig unfundierte Verfahren nur begonnen worden, um den Ruf dieser neuen Religion in Spanien nachhaltig zu schädigen.

Doch die Rechnung ging letztlich nicht auf. Die kürzlich auch in Madrid gezeigte Ausstellung über die Scientology-Religion zog in nur wenigen Tagen rund 20.000 Besucher an. Nachdem der Fall beendet ist, werden die Scientologen in Spanien wieder mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben finden, Menschen zu helfen, spirituelle Freiheit zu erreichen und sie werden ihre Sozialprogramme im Bereich der Bildung und Drogenrehabilitation verstärken.

Scientology in Holland als Kirche anerkannt


Gerichtshof: Scientology-Spenden von der Steuer abzugsfähig

(Amsterdam/München) Scientology ist als kirchliche Einrichtungen einzustufen, so entschied bereits Ende Januar der Gerichtshof in Amsterdam. In Augenschein genommen wurden die Satzung der Scientology Kirche, ihre Lehre und ihre tatsächlichen Aktivitäten. Nach Ansicht der drei Richter qualifiziert Scientology daher nach Artikel 47 des niederländischen Einkommensteuergesetzes als eine gemeinnützige Institution.

Spenden von Scientology-Mitgliedern an ihre Kirche in Holland sind daher von der Steuer absetzbar. Nach Ansicht des Gerichts wurde überzeugend dargelegt, dass die Scientology Kirche gemeinnützig tätig ist und dem Allgemeinwohl dient. In der
Förderung der Allgemeinheit seitens der Scientology Kirche im Vergleich zu den christlichen Kirchen sei kein wesentlicher Unterschied zu erkennen gewesen.

Erst kürzlich hat die Scientology Kirche auch in Deutschland einen rechtlichen Durchbruch vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die nachrichtendienstliche Überwachung durch den Verfassungsschutz erzielt, der keinerlei Fakten zur Rechtfertigung seiner Tätigkeit vorlegen konnte. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

In der Bundesrepublik selbst wurde die Scientology Kirche in mehr als 40 Gerichtsentscheidungen als Religion anerkannt, darunter auch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Im Jahre 1997 bestätigte das höchste Verwaltungsgericht in
Berlin erneut, dass Scientology nicht wirtschaftlich tätig ist und zu Recht als Verein besteht. Weitere Gerüchte zum Thema Scientology, die in erster Linie von Vertretern der beiden Amtskirchen in Umlauf gebracht worden waren, wurden von der Bundesregierung selbst in einer Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU vom Oktober 2000 eindrucksvoll widerlegt.

In Deutschland führt die Scientology Kirche seit Jahren eine Aufklärungskampagne unter dem Titel „Sag NEIN zu Drogen. Sag JA zum Leben“ durch. Im Rahmen dieser Kampagne wurden in den letzten Jahren rund 20.000 Veranstaltungen durchgeführt
und etwa 3 Millionen Flugblätter und Broschüren gegen Drogen verteilt.

Spanien: Scientology gewinnt entscheidendes Gerichtsverfahren

Richter verwerfen sämtliche Anklagepunkte als unbegründet

In einer historischen Entscheidung verwarf ein spanisches Gericht heute alle Anklagepunkte gegen sämtliche Angeklagten in einem Verfahren, das in erster Linie dazu dienen sollte, dem Ansehen von Scientology in Spanien massiv zu schaden. Das Gericht in Madrid beendete mit seiner heutigen Entscheidung eine sieben Monate andauernde Verhandlung in einem Verfahren, das vor mehr als 17 Jahren seinen Anfang nahm.

„Dies ist eine vollständige Rehabilitierung der Scientology Kirche, der Scientologen und unserer Geistlichen in Spanien, die sich ab sofort verstärkt ihren eigentlichen Aufgaben widmen können“, erklärte Luis Gonzales, Sprecher der Scientology Kirche in Spanien. „Nach einer erschöpfenden und umfangreichen Beweisaufnahme erklärte das Gericht den Fall der Staatsanwaltschaft für vollkommen unbegründet.“

Gonzales ist nach dem Abschluss des Gerichtsfalles besonders glücklich darüber, dass man sich jetzt umfasssender den verschiedenen Sozialprogrammen, insbesondere der Drogenbekämpfung widmen kann, da dieses Problem in Spanien ernsthaft zugenommen hat. Scientologen selbst kennen innerhalb ihrer Gemeinschaft kein Drogenproblem und sind international im Bereich der Drogenprävention äußerst erfolgreich.

In einer ersten Stellungnahme beschrieb Gonzales das Urteil als „richtungsweisend für ganz Europa“ und als einen „gewaltigen Schritt in Richtung auf einen religiösen Pluralismus“, der für ein friedliches Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen in Europa unverzichtbar ist.

Die Richter kamen nach der Einvernahme von mehr als 100 Zeugen zum einzig richtigen Ergebnis. Insbesondere die Zeugen und der Vortrag der Staatsanwaltschaft machten schließlich deutlich, dass der gesamte Fall ausschließlich der Manipulation von Polizei und Justiz diente.

Die Scientology Kirche wurde im Jahre 1993 in den USA vollumfänglich als gemeinnützige Religion anerkannt und von der Steuer befreit. Weitere Anerkennungen folgten in Kanada, Schweden, Südafrika und Italien, um nur einige zu nennen.