Kategorie Archiv: Lokal

Scientology Kirche reagiert mit eigenem Film zu geplantem ARD Spielfilm

Auf eigenem Videokanal und mit neuen Webseiten sollen Fakten und Hintergründe aufgezeigt werden

An einer Pressekonferenz hat die Scientology Kirche am Donnerstag einen eigenen 40-minütigen Dokumentationsfilm vorgestellt, der Hintergründe zum geplanten Spielfilm der ARD zeigt.

Der ARD Film zeigt ein Sorgerechtsdrama, das aber tatsächlich ganz anders abgelaufen ist. In Interviews mit der Mutter und dem Sohn wird ersichtlich, dass die Kontakte zwischen Vater (Ex- Mitglied der Scientology Kirche) und dem Sohn gut geklappt hatten bis zu dem Zeitpunkt wo die Hamburger Senatsangestellte Ursula Caberta sich eingemischt hat.

Mit verschiedensten Intrigen und Einflussnahmen versuchte sie vergeblich den Kontakt von Mutter und Sohn ganz zu brechen. Gericht und Jugendamt stellten sich dem aber entgegen.

Scientology wirft den Autoren des ARD-Filmes vor, die Recherchen nur einseitig durchgeführt zu haben und von Caberta manipuliert worden zu sein. Zahlreiche Szenen im Film sind schlicht falsch. Die ARD verletzt damit verschiede Programmrichtlinien.

Der Film der Scientology Kirche wird in Kürze auf einem neuen Videokanal aufgeschaltet (www.scientology-tv.de). Die Scientology Kirche will damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, alle Fakten zu sehen und sich dann ein eigenes Bild zu machen. Weitere Filme mit Hintergrunddaten sind geplant.

Die Scientology Kirche hat in den letzten Tagen auch verschiedene Websites kreiert, die Fakten zu Scientology und zur Kontroverse in Deutschland präsentiert.(www.scientology-fakten.de und www.scientology-verfassungsschutz.de).

Scientology Kirchen bieten neues Dianetik Seminar an

Die Scientology Kirche hat auf einer Internationalen Veranstaltung ein brandneues Dianetik Seminar für die Öffentlichkeit vorgestellt. Damit einhergehend wurde erstmalig eine mehrstündige DVD in 16 Sprachen zur Verfügung gestellt, die die einzelnen Konzeptionen der Dianetik, als auch einzelne Kapitel des Buches „Dianetik: Ein Leitfaden für den menschlichen Verstand“ in visueller Form präsentieren.

Dianetik bedeutet „was die Seele dem Körper antut“. Das Wort stammt ab vom griechischen dia „durch“ und nous die „Seele“. Tradionell besteht ein Dianetik Seminar aus einem Wochenendseminar an dessen Ende die Teilnehmer selbst erfahren können, auf welche Weise Dianetik ihnen helfen kann ihr Leben zu verbessern.

Das Dianetik Verfahren wird „Auditing“ genannt, vom lateinischen Wort „audire“ was zuhören bedeutet. Dianetik Seminare finden im sogenannten Ko-Auditing statt, d.h. die Teilnehmer des Seminars werden in Gruppen von jeweils 2 Leuten aufgeteilt, die dann lernen wie man Dianetik verwendet und die beiden Partner auditieren sich dann abwechselnd über das ganze Wochenende.

Mit Hilfe der neuesten audio-visuellen Techniken und Spezialeffekten werden im ersten Teil der DVD unter dem Titel : „Wie man die Dianetik verwendet“ 14 Kapitel des Buches visuell dargestellt. Die einzelnen Beiträge, die insgesamt 1,5 Stunden umfassen, erklären die Theorie und Verfahren der Dianetik und man erlangt ein vollständiges Verstehen der Grundlagen und kann dann unmittelbar damit beginnen die Dianetik anzuwenden. Der zweite 3-stündige Teil behandelt einzelne Aspekte des Auditings und in 18 weiteren Kapiteln wird jeweils ausführlich ein bestimmtes Prinzip oder Verfahren der Dianetik beschrieben.

Dianetik ist ein Bestseller seit nun fast 60 Jahren und mit über 20 Millionen gedruckten Exemplaren erzeugt das Buch eine Bewegung die über 100 Nationen umspannt. In dem Buch findet man den Aufbau und die vollständige Beschreibung des Reaktiven Verstandes, der bislang unekannten Quelle von Albträumen, übertriebener Furcht, Verstimmungen und Unsicherheiten, die den Menschen versklaven. Mit Hilfe der visuellen Darstellungen auf der nun erstmals zur Verfügung stehenden DVD beginnt eine neue Ära die Dianetik allgemein verständlich allen Interessierten vorzustellen.

L. Ron Hubbard sagte über die Dianetik einst folgendes : Dianetik ist ein Abenteuer. Sie ist eine Entdeckumgsreise in eine Terra Incognita, das weite und bisher unbekannte Reich, das sich einen Zentimeter hinter unserer Stirn befindet: den menschlichen Verstand.

Junge Scientologen engagieren sich für Drogenaufklärung

Zu Pfingsten nicht nur das schöne Wetter genießen, sondern sich gesellschaftlich engagieren. Dies machten 20 junge Scientologen der Initiative “Sag Nein zu Drogen, Sag Ja zum Leben” als sie kürzester Zeit 2000 Hefte “Fakten über Drogen” in Lüneburg und Umgebung verteilten. Mit ihrer Aktion wollen sie dazu beitragen, dass insbesondere Jugendliche über die verheerenden Auswirkungen des Drogenkonsums aufgeklärt werden.

Der Fachverband Drogen und Rauschmittel gab auf dem Bundes-Drogen-Kongress in Erfurt kürzlich bekannt, dass in Deutschland 10 Millionen Menschen Alkohol in gesundheitlich riskanter Form konsumieren. Darunter 1,3 Millionen Menschen, die als abhängig gelten. Besorgniserregend dabei auch, dass 450.000 Jugendliche im Alter von 12- bis 17-Jahren bereits einen gefährlichen Alkoholkonsum zeigen. Der Fachverband geht auch davon aus, dass ca. 380.000 Personen in Deutschland im Alter zwischen 18 und 64 Jahren Cannabis missbrauchen und davon sollen 220.000 abhängig sein.

Das 35-seitige Heft “Fakten über Drogen” gibt einen kurzen und prägnanten Überblick darüber wie Drogen funktionieren, sie sich auf den Verstand auswirken und grundlegende Fakten über die am meisten missbrauchten Drogen wie Cannabis, Ecstasy, Kokain, Crack, Heroin, LSD und auch Alkohol.

Alkohol lähmt das zentrale Nervensystem, setzt Hemmschwellen herab und beeinträchtigt das Urteilsvermögen. Das Trinken von großen Mengen Alkohol kann zum Koma und auch zum Tod führen. Der Mischkonsum von Alkohol zusammen mit Medikamenten oder illegalen Drogen ist äußerst gefährlich und kann ebenfalls tötliche Folgen haben. Alkohol wirkt sich direkt auf das Gehirn aus und führt zu mangelhaften Koordinationsvermögen, verlangsamten Reflexen, zu verzerrten visueller Wahrnehmung, Gedächtnislücken und zu Bewusstlosigkeit. Bei Jugendlichen, die sich noch im Wachstum befinden, hat Alkohol stärkere Auswirkungen auf Geist und Körper als bei Erwachsenen.

Mitglieder der Scientology Kirche engagieren sich bereits seit den neunziger Jahren mit ihrer Kampagne “Sag Nein zu Drogen, Sag Ja zum Leben” in dem Bereich der Drogenprävention. Mit Informationsveranstaltungen auf der Straße, der Verteilung von Infoheften und Flyern sollen die Menschen über die Gefahren von Drogen informiert werden und motiviert werden aus eigener Überzeugung NEIN zu Drogen zu sagen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche keine Drogen nehmen, wenn sie deren destruktive Auswirkungen verstehen, wenn sie nachahmenswerte Vorbilder haben und wenn sie von ihren gleichaltrigen Freunden und Bekannten in ihrer Sicht gegenüber Drogen bestärkt werden. Mehr Informationen hierzu auf der Internetseite : www.sag-nein-zu-drogen.de

Verwaltungsgericht Hamburg verhängt 5000,- Euro Ordnungsgeld gegen „Arbeitsgruppe Scientology“

Gericht äußert Zweifel an Rechtstreue der AGS wegen fortwährenden rechtswidrigen Verhaltens und Missachtung gerichtlicher Anordnungen

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgelds die Maßgaben des Gerichtes nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat.

In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gegen die sogenannte „Technologie-Erklärung“ gerichtlich vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin auf ihrer Internetseite verbreitet wurde. Der AGS, deren Leiterin Frau Ursula Caberta ist, wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung vom Jahre 2006 verboten, ebenso wie den Hinweis auf Dritte, die die „Technologie-Erklärung“ verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und entgegen den gegenteiligen Beteuerungen der AGS bis vor kurzem nicht von den Internetseiten der Stadt entfernt worden

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology durch Vorspiegelung einer scheinbaren Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes, diese jedoch bewusst umgangen hatte. „Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen)“ erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.

In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“

Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer Staatsbediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen, kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.

Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu ver(sch)wenden, um das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über Scientology getätigt hatte.

Oberlandesgericht Hamburg bescheinigt Innensenatsangestellte Ursula Caberta die Verletzung ihrer Amtspflichten gegenüber der Scientology Kirche

Die Hansestadt Hamburg wurde verurteilt, der Scientology Kirche Deutschland e.V. und die Scientology Kirche Hamburg e.V. wegen rechtswidriger Äußerungen von Caberta Schadensersatz zu zahlen (AZ: 1 U 99/03).

Im Jahre 2002 hatte Caberta mehrere unwahre Äußerungen gegenüber den Medien abgegeben. Diese wurde daraufhin von den Anwälten der Kirche abgemahnt und auf die Unwahrheit der Äußerungen hingewiesen. Die für diese Abmahnungen entstandenen Anwaltskosten forderten die Scientology Kirchen von der Stadt Hamburg als Schadensersatz zurück.

In seinem 23 Seiten umfassenden Urteil vom 7.3.2008 wirft der 1. Zivilsenat des OLG Hamburg Ursula Caberta vor, dass sie „bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte voraussehen können und müssen, dass ihre kritischen Aussagen das Maß des Zulässigen überschreiten“. Diese hätten sich möglicherweise darauf berufen können, dass es sich um Äußerungen einer Behörde gehandelt habe und sie sich auf eine derartige Informationsquelle hätten verlassen dürfen. Das Gericht teilte die Auffassung der Kläger, dass sie nicht verpflichtet waren, diese Ansprüche gegenüber den Medien durchzusetzen.

Das Gericht stellte weiterhin fest, dass es sich bei Cabertas Äußerungen „um rechtswidrige Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger (Scientology Kirche) als Weltanschauungsgemeinschaft“ handelt und sie damit ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ an den Tag gelegt hat.

Nach Auffassung des Senats waren die Kläger auch nicht verpflichtet, vor der Absendung der Abmahnschreiben im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde oder Gegenvorstellung an die Vorgesetzten von Caberta heranzutreten, um diese zu Maßnahmen gegen Frau Caberta zu veranlassen. Die Stadt habe nämlich deutlich zu erkennen gegeben, dass sie nicht bereit war, Frau Caberta die von den Klägern beanstandeten unwahren Äußerungen zu untersagen. Daher sei nicht zu erwarten gewesen, dass sie Frau Caberta entsprechend anweisen würde.

Diese grundsätzliche Entscheidung zwingt zukünftig den Geschädigten nicht mehr, sich mit den zahlreichen Medien auseinander zu setzen, die im guten Glauben behördliche Äußerungen wiedergeben. Der Geschädigte kann vielmehr seinen gesamten Schaden unmittelbar gegenüber der Behörde als Verursacher geltend machen.

„Es bleibt zu hoffen, dass die Hamburger Innenbehörde aus diesem Grundsatzurteil die korrekten Schlüsse zieht und zukünftig leichtfertige Äußerungen seiner Angestellten unterbindet“, so Frank Busch von der Scientology Kirche Hamburg e.V.

Hamburg: Scientology Lehre erneut als religiös bestätigt

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2007 eine Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2006 gegen die Innenbehörde der Stadt Hamburg bestätigt und damit der Verbreitung der so genannten Technologie Erklärung durch die AGS Leiterin Ursula Caberta wohl endgültig einen Riegel vorgeschoben (Az. 1 Bs 192/06).Ein Scientologe hatte gegen die Verbreitung der Technologie Erklärung im Jahre 2006 eine Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt, da ihm durch die Verbreitung dieser Erklärung durch die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology, Frau Ursula Caberta, wirtschaftliche Nachteile entstanden sind und die Verbreitung einen rechtswidrigen Eingriff in sein religiöses Bekenntnis als Scientologe darstellte.

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 20.04) die Verbreitung der Erklärung durch die Innenbehörde bereits als rechtswidrig gebrandmarkt hatte, ignorierte Frau Caberta diese Entscheidung und fuhr mit ihrem rechtswidrigen Verhalten weiter fort. Mit Beschluss vom 15. Juni 2006 untersagte das Verwaltungsgericht in Hamburg der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg den Einsatz der Technologie Erklärung nunmehr vollständig (Az. 9 E 962/06)., Gegen diesen Beschluss legte die Innenbehörde Rechtsmittel ein. Das OVG Hamburg hat nun in seinem vorweihnachtlichen Beschluss die Entscheidung des VGs voll inhaltlich bestätigt und dargelegt, dass der antragstellende Scientologe den Schutz der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG in Anspruch nehmen kann. Das OVG verwies zur Begründung dafür, dass es sich bei den Lehren der Scientology nach Auffassung des Gerichts tatsächlich um eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis im Sinne des Art. 4 GG handelt, auf die Feststellungen in einem früheren Urteil des Senats vom 17. Juni 2004 (1 Bf 198/00). Diese Auffassung war von dem BVerwG in der erwähnten Entscheidung bestätigt worden. Hieran hielt der Senat trotz der dagegen gerichteten Angriffe der Arbeitsgruppe Scientology ausdrücklich fest. Die Verbreitung der Technologie Erklärung im Internet und anderen Bezugsquellen durch die Behörde für Inneres beurteilte das Gericht als einen rechtswidrigen Eingriff in das durch Art. 4

Abs. 1 GG geschützte Recht des Antragstellers auf Religionsfreiheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte seinerseits in der in Bezug genommenen Begründung ausgeführt:

„Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen.

Das Oberverwaltungsgericht [Hamburg 1 Bf 198/00] hat der Sache nach festgestellt, die Lehren von L. Ron Hubbard bestimmten die Ziele des Menschen, sprächen ihn im Kern seiner Persönlichkeit an und erklärten auf eine umfassende Weise den Sinn der Welt und des menschlichen Lebens. Es hat hierfür beispielhaft verwiesen auf die Lehren von L. Ron Hubbard über die unsterbliche Seele als Träger einer Lebensenergie, die sich durch unzählige Leben wandele, sowie über den an Erlösungsstufen erinnernden Weg zu höheren Daseinsstufen als Ziel des menschlichen Daseins.

Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, derartige Aussagen der scientologischen Lehre seien „geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen. Unbegründet ist deshalb die Rüge der Beklagten, dem angefochtenen Urteil liege ein fehlerhaftes rechtliches Verständnis dieser Begriffe zugrunde, weil den Lehren von L. Ron Hubbard Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens im Sinne transzendenter oder immanenter Bezüge fehlten.“