Kategorie Archiv: National

Interesse an 40-minütigen Scientology Dokumentationsfilm riesengross

Der 40-minütige Dokumentationsfilm der Scientology Kirche zu dem ARD-Film “Bis nichts mehr bleibt” stösst auf großes Interesse in der Öffentlichkeit. Seit Mittwoch abend gab es beinahe 500.000 Zugriffe auf den Scientology Video-Kanal www.scientology-tv.de auf dem die Hintergründe zu dem tatsächlichen Sorgerechtsstreit aus dem Jahre 2002 / 2003 enthüllt werden.

Der ARD Film “Bis nichts mehr bleibt” zeigt ein Sorgerechtsdrama, dass an einer wahren Begebenheit angelehnt sein soll, jedoch in Wirklichkeit ganz anders abgelaufen ist. In der Dokumentation der Scientology Kirche wird in Interviews mit der Mutter und dem betroffenen Sohn in chronologischer Reihenfolge der tatsächliche Ablauf dieses Sorgerechtsdramas nachgezeichnet, so wie er sich tatsächlich zugetragen hat.

Spunghaft angestiegen ist das Interesse an mehr Informationen über die Scientology Kirche. Am Tag nach der Ausstrahlung des ARD Filmes berichteten die Kirchen und Missionen in Deutschland über Anrufe von Personen und E-mail-Anfragen zur Scientology Religion. Zahlreiche Menschen kamen auch direkt in die Kirchen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Auch Anfragen nach Führungen und Diskussionen mit Vertretern der Scientology Kirche zu dem ARD-Film sind bei der Scientology Kirche eingegangen.

Seit 40 Jahren ist die Scientology Religion nun schon in Deutschland vertreten und verfügt über 9 Kirchen in Berlin, Hamburg (2), Frankfurt, München (2), Stuttgart und Düsseldorf (2). Weltweit gibt es über 8.000 Kirchen, Missionen und Gruppen in 165 Ländern mit Millionen von Mitgliedern. Um dem wachsenden Interesse der Öffentlichkeit an Scientology nachzukommen, wurden in den vergangenen Jahren neuen Kirchengebäude in Berlin, Johannesburg, London, Madrid, New York, San Francisco, Washington D.C. und in zahlreichen anderen Städten eröffnet, alleine in 2009 kamen Kirchengebäude in Malmö (Schweden); Dallas, Texas; Nashville, Tennessee (USA) und erst am 24. Oktober 2009 in Rom (Italien) hinzu. Seit Beginn des Jahres würden neue Kirchengebäude in Las Vegas, Quebec und Brüssel eröffnet.

Scientology Kirche reagiert mit eigenem Film zu geplantem ARD Spielfilm

Auf eigenem Videokanal und mit neuen Webseiten sollen Fakten und Hintergründe aufgezeigt werden

An einer Pressekonferenz hat die Scientology Kirche am Donnerstag einen eigenen 40-minütigen Dokumentationsfilm vorgestellt, der Hintergründe zum geplanten Spielfilm der ARD zeigt.

Der ARD Film zeigt ein Sorgerechtsdrama, das aber tatsächlich ganz anders abgelaufen ist. In Interviews mit der Mutter und dem Sohn wird ersichtlich, dass die Kontakte zwischen Vater (Ex- Mitglied der Scientology Kirche) und dem Sohn gut geklappt hatten bis zu dem Zeitpunkt wo die Hamburger Senatsangestellte Ursula Caberta sich eingemischt hat.

Mit verschiedensten Intrigen und Einflussnahmen versuchte sie vergeblich den Kontakt von Mutter und Sohn ganz zu brechen. Gericht und Jugendamt stellten sich dem aber entgegen.

Scientology wirft den Autoren des ARD-Filmes vor, die Recherchen nur einseitig durchgeführt zu haben und von Caberta manipuliert worden zu sein. Zahlreiche Szenen im Film sind schlicht falsch. Die ARD verletzt damit verschiede Programmrichtlinien.

Der Film der Scientology Kirche wird in Kürze auf einem neuen Videokanal aufgeschaltet (www.scientology-tv.de). Die Scientology Kirche will damit der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, alle Fakten zu sehen und sich dann ein eigenes Bild zu machen. Weitere Filme mit Hintergrunddaten sind geplant.

Die Scientology Kirche hat in den letzten Tagen auch verschiedene Websites kreiert, die Fakten zu Scientology und zur Kontroverse in Deutschland präsentiert.(www.scientology-fakten.de und www.scientology-verfassungsschutz.de).

Scientology Kirchen bieten neues Dianetik Seminar an

Die Scientology Kirche hat auf einer Internationalen Veranstaltung ein brandneues Dianetik Seminar für die Öffentlichkeit vorgestellt. Damit einhergehend wurde erstmalig eine mehrstündige DVD in 16 Sprachen zur Verfügung gestellt, die die einzelnen Konzeptionen der Dianetik, als auch einzelne Kapitel des Buches „Dianetik: Ein Leitfaden für den menschlichen Verstand“ in visueller Form präsentieren.

Dianetik bedeutet „was die Seele dem Körper antut“. Das Wort stammt ab vom griechischen dia „durch“ und nous die „Seele“. Tradionell besteht ein Dianetik Seminar aus einem Wochenendseminar an dessen Ende die Teilnehmer selbst erfahren können, auf welche Weise Dianetik ihnen helfen kann ihr Leben zu verbessern.

Das Dianetik Verfahren wird „Auditing“ genannt, vom lateinischen Wort „audire“ was zuhören bedeutet. Dianetik Seminare finden im sogenannten Ko-Auditing statt, d.h. die Teilnehmer des Seminars werden in Gruppen von jeweils 2 Leuten aufgeteilt, die dann lernen wie man Dianetik verwendet und die beiden Partner auditieren sich dann abwechselnd über das ganze Wochenende.

Mit Hilfe der neuesten audio-visuellen Techniken und Spezialeffekten werden im ersten Teil der DVD unter dem Titel : „Wie man die Dianetik verwendet“ 14 Kapitel des Buches visuell dargestellt. Die einzelnen Beiträge, die insgesamt 1,5 Stunden umfassen, erklären die Theorie und Verfahren der Dianetik und man erlangt ein vollständiges Verstehen der Grundlagen und kann dann unmittelbar damit beginnen die Dianetik anzuwenden. Der zweite 3-stündige Teil behandelt einzelne Aspekte des Auditings und in 18 weiteren Kapiteln wird jeweils ausführlich ein bestimmtes Prinzip oder Verfahren der Dianetik beschrieben.

Dianetik ist ein Bestseller seit nun fast 60 Jahren und mit über 20 Millionen gedruckten Exemplaren erzeugt das Buch eine Bewegung die über 100 Nationen umspannt. In dem Buch findet man den Aufbau und die vollständige Beschreibung des Reaktiven Verstandes, der bislang unekannten Quelle von Albträumen, übertriebener Furcht, Verstimmungen und Unsicherheiten, die den Menschen versklaven. Mit Hilfe der visuellen Darstellungen auf der nun erstmals zur Verfügung stehenden DVD beginnt eine neue Ära die Dianetik allgemein verständlich allen Interessierten vorzustellen.

L. Ron Hubbard sagte über die Dianetik einst folgendes : Dianetik ist ein Abenteuer. Sie ist eine Entdeckumgsreise in eine Terra Incognita, das weite und bisher unbekannte Reich, das sich einen Zentimeter hinter unserer Stirn befindet: den menschlichen Verstand.

OVG Berlin gibt Scientology Kirche recht: Plakataktion gegen Scientology war rechtswidrig

Im Januar diesen Jahres hatte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Berlin) eine Litfass-Säule mit einem Warnungsposter vor der Scientology Religion in der Nähe des Haupteingangs des Berliner Scientology-Zentrums aufgestellt. Nach vergeblicher Abmahnung beantragte die Scientology Kirche Berlin eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Berlin, um die Säule samt Warnhinweis als Eingriff in ihr Grundrecht auf Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG entfernt zu bekommen.

Am 27. Februar 2009 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Säule mit einem Warnungsposter vor der Scientology Religion sofort entfernt werden muss. Es bestätigte, dass das Bezirksamt Charlottenburg mit dieser Aktion in das Grundrecht der Scientology Kirche auf freie Religionsausübung gemäß Artikel 4 Grundgesetz eingriff. Die Säule wurde daraufhin noch am gleichen Tage abgebaut. Das Bezirksamt erhob Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin.

Mit Entscheidung vom Juli 2009 hat nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde abgewiesen und die Entscheidung der ersten Instanz voll bestätigt.

In der Entscheidung vom (OVG 5 S 5.09) heißt es u.a.: „Die Beschwerde hat keinen Erfolg. … Es besteht kein Anlass, den angefochtenen Beschluss zu ändern. … Der Einwand des Antragsgegners, der Antragsteller verfolge rein wirtschaftliche Zwecke, ist nicht hinreichend belegt.“

Weiter ist in der Entscheidung nachzulesen, „…dass das streitgegenständliche Plakat in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 4 Abs. 1 GG eingreift. … Entsprechende öffentliche Äußerungen des Staates können … für die Ausbreitung der angesprochenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft und ihre Rolle in der religiös-weltanschaulichen Auseinandersetzung schwerwiegende Folgen haben.“ Diese gab es in der Tat in Form von anonymen Drohanrufen und Bombendrohungen.

Das OVG bemängelt auch, dass das Bezirksamt nicht zu einer derartigen Aktion berechtigt gewesen war: „…weil die sachliche Zuständigkeit für Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausdrücklich anderweitig zugewiesen ist“.
Dem Bezirksamt wurden darauf hin die vollen Kosten beider Gerichtsinstanzen aufgebürdet.

Ein weiteres Mal hat somit ein deutsches Gericht den Anspruch der Scientology Kirche auf den grundrechtlichen Schutz der Religionsfreiheit aus Art. 4 Grundgesetz bestätigt und somit auch diskriminierenden Menschenrechtsverletzungen einen erneuten Riegel vorgeschoben.

Gericht: Scientology Kirche Bayern verfolgt religiöse Zielsetzung

In einem seit 1993 offenen Verwaltungsverfahren, bei Gericht anhängig seit 1996, ging es um die Frage, ob die Scientology Kirche Bayern (Sitz Fürth) zu Recht als Verein im Vereinsregister eingetragen ist, weil sie religiös-ideelle Ziele verfolgt. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten dies durch Bescheide im Jahre 1995 bzw.1996 wegen der angeblichen Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke in Frage gestellt und den Vereinstatus entzogen. Hiergegen richtete sich die Klage der Kirche.

Seit dieser Zeit hat es mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben, die allesamt sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997 wie auch anschließend vom VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Jahre 2003 und dem Bayer. VGH in München im Jahre 2005 rechtskräftig zu Gunsten anderer Scientology Gemeinden entschieden worden sind. Dennoch war die Stadt Fürth nicht bereit gewesen, diese Sache außergerichtlich zu bereinigen, so dass der letzte zu dieser Frage anhängige Prozess Deutschlands notwendig wurde. Das Urteil des VG Ansbach reiht sich ein in diese Liste von positiven Urteilen.

Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt damit zu Recht ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung, wie bereits von ca. 50 deutschen Gerichten in der Vergangenheit unter Verweis auf Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bestätigt wurde.

Der Pressesprecher der Scientology Kirche Deutschland, Jürg Stettler, hierzu: “Wir sind über den Gerichtsentscheid erfreut. Das Urteil zieht einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren geführte Debatte über unsere Religion und sorgt damit für eine Versachlichung der Argumentation über Scientology. Unabhängige Theologen und Religionswissenschaftler aus aller Welt bestätigen seit Jahrzehnten die tief religiösen Inhalte der Scientology Religion und haben auch immer wieder den gesellschaftlichen Wert unserer sozialen Betätigungen gewürdigt. In den Bereichen Aufklärung über Drogenmissbrauch und Schutz der Menschenrechte gibt es weltweit viel zu tun, das Urteil trägt dazu bei auch in Bayern unsere sozialen Projekte zu intensivieren.”

Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.

International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur Eintragung in das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil nahm auch auf ein Grundsatzurteil des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte vom 5.4.2007 gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology Kirche auf die Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit im Sinne der Europ. Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.

Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie

Die Kirchenratsversammlung hat am 20.04.2008 einvernehmlich folgende Erklärung als für alle deutschen Scientology Kirchen und Missionen verbindlich beschlossen:

Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie

Das Ziel der Scientology Kirche ist die spirituelle Befreiung des Einzelnen. Scientology wendet sich daher in ihrer Missionierung und der Verbreitung ihrer Lehre nur an den einzelnen Menschen mit dem alleinigen Ziel seiner spirituellen Erlösung und Vervollkommnung verbunden mit der Befreiung aus dem endlosen Kreislauf von Geburt und Tod. Dieses Bestreben um das spirituelle Überleben der Menschheit beginnt bei dem einzelnen Menschen und beinhaltet als notwendigen Bestandteil auch karitative Tätigkeiten, die wiederum dem Einzelnen helfen. Denn die erste Menschenpflicht ist die Pflicht, seinem Nächsten zu helfen.

Das Glaubensbekenntnis der Kirche geht von dem Glaubensgrundsatz aus, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist und dass deshalb alle Menschen unabhängig von ihrer Rasse, Hautfarbe und Überzeugung mit gleichen unveräußerlichen Rechten geschaffen sind. Die Erreichung spiritueller Freiheit ist nur möglich in einer Welt, wo die Menschenrechte vollständig beachtet und gelebt werden.

In Übereinstimmung mit dem Obigen hat der Stifter der Scientology Religion, L. Ron Hubbard, das Motto herausgegeben: „Menschenrechte müssen zu einer gelebten Tatsache gemacht werden, nicht zu einem idealistischen Traum.“

Angesichts des 60-jährigen Jubiläums der Internationalen Erklärung für Menschenrechte bekräftigt die Scientology Kirche ihre Verpflichtung gegenüber dem Schutz der Menschenrechte als einem notwendigen Bestandteil und einer Voraussetzung für jegliche menschliche Gemeinschaft aufbauend auf dem Pluralismus religiöser Überzeugungen, Ideen und Kulturen. Gleichzeitig sollen mit dieser Grundsatzerklärung jegliche Missverständnisse verbindlich für alle Zukunft ausgeräumt werden.

Bei dem folgenden handelt es sich um feste und unabänderliche Grundsätze und Richtlinien der Scientology Kirche und ihrer Mitglieder:

Die Scientology Kirche bekräftigt ihre Verpflichtung gegenüber den Grundsätzen, die in der „Proklamation über Religion, Menschenrechte und Gesellschaft“ („Proclamation on Religion, Human Rights and Society“), herausgegeben vom Menschenrechtsbüro der Church of Scientology International im September 2003, niedergelegt sind.

Die 22 Punkte umfassende Proklamation ist ebenfalls Bestandteil dieser Grundsatzerklärung und eine Anlage von ihr. Sie bringt die Verpflichtung der Kirche gegenüber den Menschenrechten für alle zum Ausdruck. Sie umfasst die bestimmenden Erklärungen der Kirche zu wesentlichen Fragen des menschlichen Zusammenlebens einschließlich der Rolle von Religion in der Gesellschaft; dass Recht auf Freiheit des Glaubens; das Recht auf Meinungsfreiheit; das Recht auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung; das Recht auf Freiheit von unmenschlicher Behandlung; die Rechte von Kindern; das Recht auf Informationsfreiheit; die Verantwortung des Staates und aller seiner Bürger die Menschenrechte zu schützen und zum Besten aller voranzubringen; die Förderung von Demokratie, Frieden und staatlicher Transparenz, die Beachtung der Rechtsstaatlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit für alle; das Verhältnis von Religion und Staat und viele andere Freiheiten.

Das Wesen der Menschenrechte besteht aus der Achtung der Vielfalt des menschlichen Zusammenlebens, was Menschen jeglichen rassischen, ethnischen und kulturellen Hintergrundes ebenso wie das breite Spektrum persönlicher Meinungen, Glaubensüberzeugungen und vieles mehr umfaßt.

Menschenrechte können nur auf dem Fundament eines starken gegenseitigen Respekts zwischen dem Staat und seinen Bürgern, Religionsgemeinschaften und anderen Gruppierungen bestehen. Menschenrechte verlangen den gegenseitigen Respekt zwischen den verschiedenen Religionen und anderen Gruppierungen – Glaubensanhängern und Atheisten gleichermaßen. In der Tat verlangen sie den gegenseitigen Respekt zwischen allen Menschen

Die Scientology Kirche ist unpolitisch. Sie ist dem Grundsatz verpflichtet, dass Religion und Staat getrennt sein sollen. Sie hat sich deshalb immer von einer direkten oder indirekten Einflussnahme auf Machtpositionen der Politik oder politischer Parteien oder anderer politischer Gruppierungen enthalten.

Die Scientology Kirche strebt grundsätzlich nicht nach Teilhabe an weltlicher Macht. Ihr Reich ist das Reich des immateriellen Geistes mit dem Ziel der Befreiung des Menschen aus dem endlosen Kreislauf von Geburt und Tod. Sie fühlt sich wie alle Religionsgemeinschaften gleichfalls dem Grundsatz verpflichtet, dass sie ein Recht und eine Verantwortung hat gute Werke zu tun, die der menschlichen Gemeinschaft nützen und sie verbessern.

Die Scientology Kirche achtet die Menschenrechte ihrer Mitglieder und aller anderen Menschen als unverletzlich und unabdingbar. Sie engagiert sich deshalb in umfangreichen Menschenrechtsprogrammen und Aktivitäten, um die Menschenrechte für alle Menschen zu schützen.

Die Menschenwürde jedes einzelnen Menschen ist gleich wertvoll und verdient Achtung und Schutz. Dies umfasst den Schutz von Ehe und Familie ebenso wie den Zugang zu Beruf oder öffentlichen Ämtern. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit im Privatbereich und in der Gemeinschaft. Für Menschen, die wegen strafrechtlicher Vergehen beschuldigt oder verurteilt wurden, müssen rechtsstaatliche Garantien gewährleistet sein.

Diktaturen und Gewaltherrschaft haben nur Krieg und Unheil über die Menschheit gebracht. Deshalb anerkennt die Scientology Kirche, dass eine freiheitliche Demokratie aufbauend auf der Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit die beste Staatsform ist. Dies beinhaltet neben der Bildung politischer Parteien insbesondere die Teilung der staatlichen Gewalt in eine Legislative, Exekutive und Judikative. Gleichzeitig umfasst dies das Recht aller Bürger zur Teilhabe an staatlicher Macht mittels Wahlen und Abstimmungen, und diese Teilhabe durch besondere staatliche Organe der drei Gewalten auszuüben, und die Parlamente in freien, allgemeinen, unmittelbaren, geheimen und gleichen Wahlen auf der Grundlage der Chancengleichheit für alle zu wählen, sowie das Recht, Regierungen in wiederkehrenden Wahlen neu zu bestimmen oder abzuwählen, verbunden mit dem Recht der Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition..

Die Scientology Kirche erachtet die Unabhängigkeit und Neutralität der Gerichte als eine absolut notwendige Voraussetzung für die Rechtsprechung einschließlich der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz.

Im Verhältnis zwischen Staat und Bürger achtet die Scientology Kirche das Gewaltmonopol des Staates. Gleichfalls erachtet sie es als unabdingbar und notwendig, dass die staatlichen Gewalten die Menschenrechte achten und an Recht und Gesetz gebunden sind. Nur so kann die Gemeinschaft aller Bürger vor Willkür und diskriminierenden Entscheidungen geschützt werden, so dass die Grundsätze der Gleichheit und Nicht-Diskriminierung auf der Grundlage des „gleichen Rechts für alle Bürger“ überhaupt verwirklicht werden können.

Die Scientology Kirche lehnt jede Form von Gewalt ab. Unberechtigter Kritik wird angemessen publizistisch begegnet und ihr kann im Falle falscher Tatsachenbehauptungen als letzter Schritt auch rechtlich begegnet werden. Berechtigter Kritik wird durch die Abstellung von Missständen auf folgender Grundlage begegnet: „Glatte Lügen und falsche Anschuldigungen erlauben es einem nicht, etwas zu korrigieren. Aber ehrliche und berechtigte Kritik ist immer willkommen, da sie einer Menge guter Leute hilft, ihre Aufgaben besser zu erfüllen.“ – LRH

Die Scientology Kirche ist fest von der Notwendigkeit der Trennung von Staat und Religion überzeugt und setzt sich daher für die Neutralität des Staates in Sachen der Religion oder Weltanschauung ein. Das kirchliche Ethik- und Disziplinarwesen gilt für das innerkirchliche Leben im Verhältnis der Kirche zu ihren Mitgliedern und steht den Mitgliedern zu ihrer Verwendung als Teil des kirchlichen Lebens zur Verfügung. Entscheidungen staatlicher Gerichte werden ohne Einschränkung anerkannt und gehen im Konfliktfall der Entscheidung kirchlicher Schiedsgerichte vor.

Alle Scientology Kirchen und Missionen in Deutschland schulden dem souveränen Staat und seinen Organen Loyalität und Achtung der staatlichen Ordnung verbunden mit der Einhaltung des für alle geltenden Rechts und Gesetzes.

Alle obigen Erklärungen entsprechen den grundlegenden Regeln der Kirche und folgen direkt aus dem Glaubensbekenntnis und übergeordneten kirchlichen Richtlinien, wie vom Gründer der Scientology Religion L. Ron Hubbard verfasst. Sie reflektieren die Verpflichtung der Scientology Religion gegenüber den universellen Menschenrechten, wie sich u.a. aus folgenden Zitaten ergibt:

„Wir von der Kirche glauben: dass alle Menschen, welcher Rasse, Hautfarbe oder welchen Bekenntnisses sie auch sein mögen, mit gleichen Rechten geschaffen wurden“. [Das Glaubensbekenntnis der Scientology Kirche, 1954]

„Als Scientologe gelobe ich, mich zum Wohle aller an den Kodex der Scientology zu halten. Ich verspreche: … (8) Wahrhaft humanitäre Bestrebungen auf dem Gebiet der Menschenrechte zu unterstützen. (9) Den Grundsatz des gleichen Rechts für alle anzunehmen. (10) Für freie Meinungsäußerung in der Welt zu arbeiten. (12) Die Religionsfreiheit zu unterstützen.“ [Der Kodex eines Scientologen, 1969R]

„Halten Sie an dem Grundsatz fest, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Dieser Grundsatz war zur Zeit der Tyrannei der Aristokratie einer der größten sozialen Fortschritte in der Geschichte der Menschheit, und man sollte ihn nicht aus den Augen verliegen.“ [Der Weg zum Glücklichsein, 1981]

Die Grundsätze dieser Erklärung sind für alle deutschen Scientology Kirchen, Missionen und Mitglieder in Deutschland verbindlich. Jedwede gegenteilige Interpretation und Anwendung kirchlicher Schriften muss als Irrlehre verworfen werden und ist nicht Bestandteil der Lehre der Scientology Kirche.

Alle Scientology Kirchen und Missionen in Deutschland verpflichten sich, diese Grundsatzerklärung uneingeschränkt anzuerkennen und werden sie als Ausdruck dieser Verpflichtung zum Bestandteil ihrer Satzung erheben.

Zur Einhaltung dieser Grundsatzerklärung im Innen- wie im Außenverhältnis wird jede Scientology Kirche einen Menschenrechtsbeauftragten einsetzen. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:

1. die Überwachung der Umsetzung dieser Grundsatzerklärung auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Kirchen und Missionen des Landes,

2. die Einrichtung einer Beschwerdestelle zur Untersuchung behaupteter Verstöße,

3. die Information der Mitglieder.

Verabschiedet von der Kirchenratsversammlung der Scientology Kirche Deutschland am 20.04.2008 in München

Bayerisches Verwaltungsgericht München: Scientology ist eine Religion



Unter dem Motto „MAN KANN IMMER ETWAS TUN“ wollen die „Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen“ ihre Arbeit am kommenden Samstag in 2 Zelten auf dem Münchner Odeonsplatz vorstellen

In dem seit etwa einem Jahr andauernden Streit zwischen der Church of Scientology International und der Landeshauptstadt München (unter Einflußnahme des Bayerischen Innenministeriums) entschied gestern das Bayerische Verwaltungsgericht München erneut zugunsten der Scientology Kirche und stellte die Gemeinschaft ausdrücklich unter den Schutz des Artikel 4 Grundgesetz, Religionsfreiheit, unter Hinweis auf einen Beschluss des Bayerischen VGH vom 14. Februar 2003. Laut Gerichtsbeschluss (Az: M 2 E 03.1266)  wurde die Landeshauptstadt München aufgefordert, den Scientologen für die Aufstellung zweier Zelte auf dem Odeonsplatz eine Genehmigung zu erteilen.

Die Church of Scientology International wird heute einen entsprechenden Antrag für den kommenden Samstag einreichen.
In der Begründung des Gerichts heißt es wörtlich: „Die streitgegenständliche Informationsveranstaltung ist somit in Abschichtung zu den seit Alters her in Bayern ansässigen großen Religionsgemeinschaften als Veranstaltung einer anderen religiösen Gemeinschaft zu sehen .“ (Seite 11 der Entscheidung)

Das Ermessen der Behörde wird auf Null reduziert, denn, so das Gericht, „[b]ei Religions- und Weltanschauungs- gemeinschaften, die sich auf Art. 4 GG berufen können, besteht in aller Regel ein Anspruch auf Erlaubniserteilung, …“. Das Gericht kommt weiters zu dem Ergebnis, „dass sich die Antragstellerin [Scientology] mit der geplanten Informationsveranstaltung im konkreten Fall weder gewerblich betätigt noch eine unzulässige gewerbliche Werbung vornimmt.“

Bei der geplanten Veranstaltung handelt es sich um eine Informationsausstellung der „Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen“, bei der sie ihre Sozial- und Gemeindeprojekte der Öffentlichkeit vorstellen. Die „Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen“ helfen seit über 20 Jahren in Katastrophengebieten.

Steuerbefreiung durch das Bundesamt für Finanzen für die Church of Scientology International



(BONN) Das Bundesamt für Finanzen in Bonn, das deutsche Pendant zur amerikanischen Steuerbehörde IRS, hat jetzt Freistellungsbescheide an die Church of Scientology International (CSI), der Mutterkirche der Scientology-Religion, erlassen. Darin wird der CSI Steuerbefreiung für ihre Einnahmen in Deutschland gewährt. Die Entscheidung durch das Bundesamt für Finanzen bedeutet, dass die in Los Angeles beheimatete Mutterkirche der Scientology-Religion das erste Mal in Deutschland als steuerbefreit anerkannt wurde.

Die Befreiung betrifft Lizenzgebühren für Informations- und Ausbildungsfilme über die Scientology-Religion, die während der Ausbildung von Scientology-Geistlichen gezeigt werden und CSI an die deutschen Kirchen lizensiert. Bisher waren alle Scientology Kirchen in Deutschland gehalten, 25 % der Lizenzgebühren an das jeweils zuständige Finanzamt abzuführen. CSI hat jetzt die Steuerbefreiung für die Lizenzgebühren aller neun deutschen Scientology Kirchen in München, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg-Eppendorf und den Celebrity Centres in München und Düsseldorf erhalten. Die Freistellungsbescheide betreffen den Zeitraum 1994 bis 2005.

Die Entscheidung des Bundesamt für Finanzen, der CSI Steuerbefreiung zu gewähren, folgt einer Präzedenz-Entscheidung des Finanzgericht Köln (Az 2 K 6627/96) vom 24. Oktober 2002. Das Gericht hatte entschieden, dass Scientology Missions International (SMI) und die International Hubbard Ecclesiastical League of Pastors (I-HELP) nach dem Doppel- besteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland zur Steuerbefreiung qualifiziert sind, da sie in den USA als gemeinnützige religiöse Körperschaften anerkannt sind. SMI ist die Mutterkirche für alle Scientology Missionen. I-HELP gibt Scientology-Geistlichen ausserhalb der organisierten Kirchen die notwendige Anleitung in der Erfüllung ihrer Aufgaben als Geistliche. Beide Organisationen haben ihren Sitz ebenso wie CSI in Los Angeles/USA.

Nach der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung vom Oktober erliess das Bundesamt für Finanzen jetzt gleichlautende Freistellungsbescheide zugunsten von CSI, da auch sie in den USA als gemeinnützige religiöse Körperschaft anerkannt und dort von der Einkommensteuer befreit ist.

Rev. Heber Jentzsch, Präsident der Church of Scientology International, hob die besondere Bedeutung dieser Steuerbefreiung hervor:

„Es ist das erste Mal, dass eine deutsche Behörde die Tatsache der Anerkennung von Scientology in den USA auch für Deutschland respektieren musste. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt bei unseren Bemühungen, genauso wie andere Religionsgemeinschaften in Deutschland behandelt zu werden, wie es die deutsche Verfassung und internationale Abkommen verlangen.“

Die Kopie eines Freistellungsbescheids des Bundesamts für Finanzen und die ersten beiden Seiten des Urteils des Finanzgerichts Köln finden Sie zu Ihrer Information beigefügt ( hier auch zum Download als PDF ).

Anlage Bild 1 Anlage Bild 2

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Bundesarbeitsgreicht entscheidet für Scientology: Die Tätigkeit in Scientology ist kein Arbeitsverhältnis

Mitglieder verfolgen keine wirtschaftlichen Ziele

(Erfurt) Über Jahre wurde die Bundes-Arbeitsgerichtsentscheidung aus dem Jahre 1995 von Scientology-Gegnern, wie Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm, als ultimativer Beweis für die angeblich wirtschaftliche Tätigkeit der Religionsgemeinschaft ins Feld geführt. Doch von der Aussagekraft dieser Entscheidung bleibt nicht mehr viel übrig. Jetzt stellte das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluß (Az 5 AZB 19/01) eindeutig fest, daß bei einem hauptamtlich tätigen Mitglied in Scientology kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Denn: Das aktiv tätige Mitglied kommt in der Scientology Kirche aufgrund vereinsrechtlicher Beziehungen einer vereinsrechtlichen Verpflichtung nach. Im Umkehrschluß sogar ein Indiz, dass die Scientology Kirche keine wirtschaftlichen Zwecke, sondern tatsächlich ideelle Ziele verfolgt.

Hintergrund war der Fall eines ehemaligen hauptamtlich tätigen Mitglieds in Berlin, der seiner Kirche den Rücken kehrte und nach dem Bundesarbeitsgerichtsbeschluss aus dem Jahre 1995 auf das große Geld hoffte. In seiner Klage forderte der ehemaliger Scientologe von seiner früheren Kirche rund 320.000 Euro Lohnnachzahlungen. Ein Arbeitsverhältnis wurde jetzt mit der Begründung verneint, dass jenes hauptamtliche Mitglied umfassende vereinsrechtliche Freiheiten genoß, z.B. Mitspracherecht besaß und ihm die Möglichkeit gegeben wurde, die Belange der Kirche mitzugestalten. In einem Arbeitsverhältnis wäre dies völlig unmöglich.

Das Gericht stellte in seiner Begründung fest: „Der Kläger verfolgte mit seiner Tätigkeit keine Erwerbsabsichten, sondern ideelle Ziele und strebte die eigene geistige Vervollkommnung im Sinne der Lehren von Scientology an.“ Das BAG verweist ebenfalls auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 6. Nov. 1997 zum Thema Scientology Vereine und ihre Tätigkeit, deren Rechtsprechung nunmehr mit dem BAG auf einer Linie liegt.

Dort heißt es nämlich, „dass ein Verein keinen Wirtschaftsbetrieb unterhält, soweit er seinen Mitgliedern Leistungen anbietet, in denen sich die Vereinsmitgliedschaft verwirklicht und die unabhängig von den mitgliedschaftlichen Beziehungen nicht von anderen Anbietern erbracht werden können. Dann liegt nämlich keine unternehmerische Tätigkeit vor. Dies ist beim Kläger der Fall, wenn das nach seiner Satzung als „geistliche Beratung“ zu verstehende sog. Auditing und die Seminare und Kurse „zur Erlangung einer höheren Daseinsstufe“ von gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen sind, von denen sie nicht gelöst werden können, ohne ihren Wert für den Empfänger zu verlieren.“ (Az. BVerwG 1 C 18.95)
Anlage: Bundesarbeitsgerichts-Beschluß, 12 Seiten/PDF

Scientology gewinnt vor Verwaltungsgericht Berlin



NACH VERFASSUNGSSCHUTZ-SKANDALEN STOPPEN RICHTER ANWERBUNG UND AUSSPÄHUNG DURCH BEZAHLTE SPITZEL

(BERLIN/MÜNCHEN) In der Auseinandersetzung um Praktiken des früheren Berliner Landesamts für Verfassungsschutz – die in den letzten Jahren wiederholt bundesweit für Schlagzeilen sorgten – hat die Scientology Kirche Berlin e.V. nach drei Jahren jetzt einen bedeutenden rechtlichen Erfolg errungen.  In einem am Donnerstag verkündeten Urteil untersagte das Verwaltungsgericht Berlin dem im Innensenat angesiedelten Verfassungsschutz weiter durch die Anwerbung und Ausspähung mit bezahlten Spitzeln gegen Scientology vorzugehen. Helmuth Blöbaum, Präsident der Scientology Kirche Deutschland e.V. (Sitz München) begrüßte das Urteil als „wichtigen Schritt zur Stärkung demokratischer Grundrechte in unserem Land. Unsere Mitglieder sind jetzt vor Ausspitzelung und `Judaslohn-Angeboten` sicher.  Die Verfassungsschutz-Beobachtung diente von Anfang nur Diskriminierungszwecken und das Urteil ist ein Meilenstein, um sie zu beenden. Der heutige Richterspruch sollte aber auch allen Beteiligten zeigen, wie wichtig ein Dialog ist, um Vorurteile und falsche Vorstellungen auszuräumen.“

Die im Juli 1998 eingereichte Klage ist bisher in Deutschland einmalig in ihrer Art. Die Scientologen warfen in ihrer Klage den Verfassungsschützern eklatante Grundrechtsverletzungen vor.  Hintergrund des Verfahrens war die von einem Anonymus behauptete Scientology-Mitgliedschaft des leitenden Berliner Polizeibeamten Otto D., die vom Berliner Landesamt für Verfassungsschutz Ende März 98 unter Hinweis auf „geheimdienstliche Mittel“ in einem einzeiligen „Behördenzeugnis“ bestätigt wurde.

Quelle war nach Presseberichten ein geheimnisvoller V-Mann, der in die Berliner Scientology Kirche eingeschleust worden war und später als höchst dubioser Ex-Stasi-Spitzel enttarnt wurde. Weitere skandalöse Praktiken von Verfassungsschutzagenten kamen ans Licht, als sie versuchten, einen Teilzeitmitarbeiter der Berliner Scientology Kirche als informationellen Mitarbeiter anzuwerben und ihm 5.300 Mark in bar unter anderem für Beweise über eine Scientology-Mitgliedschaft des Polizeidirektors Otto D. übergaben. Letztlich führten die Skandale zur Auflösung des Berliner Landesamts für Verfassungsschutz als eigenständige Behörde.

In der Klage beantragten die Münchner Anwälte der Scientologen: „Das beklagte Land hat es zu unterlassen, Mitarbeiter oder Mitglieder des Klägers durch die Gewährung oder das Versprechen von Geldzahlungen oder sonstigen vermögenswerten Vorteilen zu bestimmen, Daten oder Informationen betreffend den Kläger und/ oder seine Mitglieder im Verfügungsbereich des Klägers auszuspähen und zu sammeln und dem beklagten Land zu übergeben oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.“

Mit der Klage wurde juristisches Neuland betreten. Die Verfassungsschützer gerieten damit unvermittelt selbst ins Visier einer richterlichen Überprüfung rechtsstaatlich bedenklicher Praktiken. In der Klagebegründung ging es den Scientology-Anwälten um ganz wesentliche Grundrechte, die durch das Anwerben von bezahlten Spitzeln gefährdet würden. Wie weit gehen hier die Befugnisse der Geheimdienstler in einem demokratischen Rechtsstaat?

Weiter argumentierten die Anwälte: Eine Beobachtung von Scientology falle nicht in den Aufgabenbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz, da das Landesverfassungsschutzgesetz grundsätzlich keine Möglichkeit einer Beobachtung religiöser Gemeinschaften eröffne und Scientology auch keine „politischen Bestrebungen“ verfolge.

Besonders eingehend wurde in der Klagebegründung die Anwerbung von bezahlten Spitzeln, sogenannten V-Männern, durch Verfassungsschutzbehörden aufs Korn genommen. „Nachrichtendienstliche Mittel dürfen nur im Rahmen der geltenden Rechtsordnung angewandt werden.“ Durch bezahlte Spitzel würden aber vielfach strafrechtliche Grenzen gesprengt, da V-Männer zum Hausfriedensbruch, Ausspähen von Daten, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug auf der Basis eines Erfolgshonorars animiert würden. Verfassungsschutzämter würden so ihnen gesetzlich strikt untersagte polizeiliche Aufgaben unkontrollierten Leuten übertragen. Diese würden dann sozusagen „private Hausdurchsuchungen“ durchführen und Menschen durch ungezügeltes Ausspähen persönlicher Daten ihrer informationellen Selbstbestimmung berauben und dann staatlichen Diskriminierungsmaßnahmen aussetzen.

„In der Klage“, so ein Scientology-Sprecher, „ging es nicht um graue Theorie und juristische Spiegelfechterei. Der Fall des Berliner Polizeidirektors Otto D. und die Verfassungsschutz-Anwerbeversuche und -Zahlungen an ein Scientology-Mitglied zur nachträglichen Beweisbeschaffung belegten mit geradezu erschreckender Realität, daß hier Grundrechte auf dem Spiel stehen. Diese Rechte konnten wir mit Hilfe des Gerichts und im Interesse demokratischer Grundsätze schützen. Hier ging es nicht um Terrorismusjagd, der Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit für staatliches Handeln wurde eklatant verletzt.“