Gericht: Scientology Kirche Bayern verfolgt religiöse Zielsetzung

In einem seit 1993 offenen Verwaltungsverfahren, bei Gericht anhängig seit 1996, ging es um die Frage, ob die Scientology Kirche Bayern (Sitz Fürth) zu Recht als Verein im Vereinsregister eingetragen ist, weil sie religiös-ideelle Ziele verfolgt. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten dies durch Bescheide im Jahre 1995 bzw.1996 wegen der angeblichen Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke in Frage gestellt und den Vereinstatus entzogen. Hiergegen richtete sich die Klage der Kirche.

Seit dieser Zeit hat es mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben, die allesamt sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997 wie auch anschließend vom VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Jahre 2003 und dem Bayer. VGH in München im Jahre 2005 rechtskräftig zu Gunsten anderer Scientology Gemeinden entschieden worden sind. Dennoch war die Stadt Fürth nicht bereit gewesen, diese Sache außergerichtlich zu bereinigen, so dass der letzte zu dieser Frage anhängige Prozess Deutschlands notwendig wurde. Das Urteil des VG Ansbach reiht sich ein in diese Liste von positiven Urteilen.

Die Scientology Kirche Bayern ist und bleibt damit zu Recht ein Idealverein mit rein religiöser Zielsetzung, wie bereits von ca. 50 deutschen Gerichten in der Vergangenheit unter Verweis auf Art. 4 GG (Religionsfreiheit) bestätigt wurde.

Der Pressesprecher der Scientology Kirche Deutschland, Jürg Stettler, hierzu: “Wir sind über den Gerichtsentscheid erfreut. Das Urteil zieht einen Schlussstrich unter die seit 25 Jahren geführte Debatte über unsere Religion und sorgt damit für eine Versachlichung der Argumentation über Scientology. Unabhängige Theologen und Religionswissenschaftler aus aller Welt bestätigen seit Jahrzehnten die tief religiösen Inhalte der Scientology Religion und haben auch immer wieder den gesellschaftlichen Wert unserer sozialen Betätigungen gewürdigt. In den Bereichen Aufklärung über Drogenmissbrauch und Schutz der Menschenrechte gibt es weltweit viel zu tun, das Urteil trägt dazu bei auch in Bayern unsere sozialen Projekte zu intensivieren.”

Die erste Scientology Kirche wurde von Mitgliedern im Jahre 1954 in den USA gegründet. Heute umfasst die Scientology Religion weltweit mehr als 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Ländern mit ca. 10 Millionen Mitgliedern. In Deutschland ist die Scientology Kirche seit 1969 präsent und hat heute 19 Kirchen und Missionen.

International hatte zuletzt der Spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2007 die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft zur Eintragung in das staatliche Religionsregister anerkannt. Dieses Urteil nahm auch auf ein Grundsatzurteil des Europ. Gerichtshofes für Menschenrechte vom 5.4.2007 gegen Russland Bezug, in dem der Anspruch der Scientology Kirche auf die Menschenrechtsgarantie der religiösen Vereinigungsfreiheit im Sinne der Europ. Menschenrechtskonvention bestätigt wurde.

Verwaltungsgericht Hamburg verhängt 5000,- Euro Ordnungsgeld gegen „Arbeitsgruppe Scientology“

Gericht äußert Zweifel an Rechtstreue der AGS wegen fortwährenden rechtswidrigen Verhaltens und Missachtung gerichtlicher Anordnungen

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgelds die Maßgaben des Gerichtes nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat.

In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gegen die sogenannte „Technologie-Erklärung“ gerichtlich vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin auf ihrer Internetseite verbreitet wurde. Der AGS, deren Leiterin Frau Ursula Caberta ist, wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung vom Jahre 2006 verboten, ebenso wie den Hinweis auf Dritte, die die „Technologie-Erklärung“ verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts und entgegen den gegenteiligen Beteuerungen der AGS bis vor kurzem nicht von den Internetseiten der Stadt entfernt worden

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Arbeitsgruppe Scientology durch Vorspiegelung einer scheinbaren Umsetzung der Vorgaben des Gerichtes, diese jedoch bewusst umgangen hatte. „Die Verstöße erfolgten auch schuldhaft“, so das Gericht. „Um eine nachhaltige Einwirkung auf das künftige Verhalten der Antragsgegnerin (Arbeitsgruppe Scientology) zu erzielen (bzw. dienstaufsichtliche Maßnahmen anzuregen)“ erachtete es das Gericht als notwendig, ein Ordnungsgeld in dieser Höhe festzusetzen.

In seiner weiteren Entscheidungsbegründung stellt das Gericht folgendes fest : „Der Umstand, dass die Antragsgegnerin (AGS) gleichwohl in vollem Bewusstsein um den Unrechtsgehalt ihres Verhaltens weiterhin gegen die vom Bundesverwaltungsgericht festgestellte Unterlassungspflicht verstoßen und sogar noch eine gesonderte Unterlassungsverfügung herausgefordert hat, ist bereits für sich genommen ein bedenklicher Vorgang, weil er die grundsätzlich geltende Vermutung, man könne von einer Behörde die Befolgung gerichtlicher Entscheidungen bzw. generell rechtstreues Verhalten auch ohne gesonderte Verpflichtung erwarten, widerlegt und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen generell zu untergraben geeignet ist“. Weiter heißt es : „Weiterhin stellt es eine ungewöhnliche Sorglosigkeit dar, wenn die Antragsgegnerin in mehreren Gerichtsverfahren über zwei Instanzen hinweg ebenso vollmundig wie letztlich unzutreffend behauptet hat, ihren Unterlassungspflichten nachgekommen zu sein.“

Die Verärgerung des Gerichtes, aber auch dessen Fassungslosigkeit über die Dreistigkeit einer Staatsbediensteten und ihrer Behördenstelle über die Nichtumsetzung gerichtlicher Entscheidungen, kommt an mehreren Stellen des Beschlusses deutlich zum Ausdruck.

Innerhalb von 4 Monaten muss die Hansestadt Hamburg damit ein weiteres Mal Steuergelder dazu ver(sch)wenden, um das rechtswidrige Verhalten von Frau Caberta und ihren Mitarbeitern in der Behörde für Inneres zu ahnden. Erst im März diesen Jahres wurde die Hansestadt Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az: 1 U 99/03) wegen rechtswidriger Äußerungen der Behördenangestellten Caberta. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte Frau Caberta in diesem Verfahren ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ attestiert, weil sie gegenüber den Medien unwahre Äußerungen über Scientology getätigt hatte.

Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie

Die Kirchenratsversammlung hat am 20.04.2008 einvernehmlich folgende Erklärung als für alle deutschen Scientology Kirchen und Missionen verbindlich beschlossen:

Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie

Das Ziel der Scientology Kirche ist die spirituelle Befreiung des Einzelnen. Scientology wendet sich daher in ihrer Missionierung und der Verbreitung ihrer Lehre nur an den einzelnen Menschen mit dem alleinigen Ziel seiner spirituellen Erlösung und Vervollkommnung verbunden mit der Befreiung aus dem endlosen Kreislauf von Geburt und Tod. Dieses Bestreben um das spirituelle Überleben der Menschheit beginnt bei dem einzelnen Menschen und beinhaltet als notwendigen Bestandteil auch karitative Tätigkeiten, die wiederum dem Einzelnen helfen. Denn die erste Menschenpflicht ist die Pflicht, seinem Nächsten zu helfen.

Das Glaubensbekenntnis der Kirche geht von dem Glaubensgrundsatz aus, dass der Mensch ein unsterbliches geistiges Wesen ist und dass deshalb alle Menschen unabhängig von ihrer Rasse, Hautfarbe und Überzeugung mit gleichen unveräußerlichen Rechten geschaffen sind. Die Erreichung spiritueller Freiheit ist nur möglich in einer Welt, wo die Menschenrechte vollständig beachtet und gelebt werden.

In Übereinstimmung mit dem Obigen hat der Stifter der Scientology Religion, L. Ron Hubbard, das Motto herausgegeben: „Menschenrechte müssen zu einer gelebten Tatsache gemacht werden, nicht zu einem idealistischen Traum.“

Angesichts des 60-jährigen Jubiläums der Internationalen Erklärung für Menschenrechte bekräftigt die Scientology Kirche ihre Verpflichtung gegenüber dem Schutz der Menschenrechte als einem notwendigen Bestandteil und einer Voraussetzung für jegliche menschliche Gemeinschaft aufbauend auf dem Pluralismus religiöser Überzeugungen, Ideen und Kulturen. Gleichzeitig sollen mit dieser Grundsatzerklärung jegliche Missverständnisse verbindlich für alle Zukunft ausgeräumt werden.

Bei dem folgenden handelt es sich um feste und unabänderliche Grundsätze und Richtlinien der Scientology Kirche und ihrer Mitglieder:

Die Scientology Kirche bekräftigt ihre Verpflichtung gegenüber den Grundsätzen, die in der „Proklamation über Religion, Menschenrechte und Gesellschaft“ („Proclamation on Religion, Human Rights and Society“), herausgegeben vom Menschenrechtsbüro der Church of Scientology International im September 2003, niedergelegt sind.

Die 22 Punkte umfassende Proklamation ist ebenfalls Bestandteil dieser Grundsatzerklärung und eine Anlage von ihr. Sie bringt die Verpflichtung der Kirche gegenüber den Menschenrechten für alle zum Ausdruck. Sie umfasst die bestimmenden Erklärungen der Kirche zu wesentlichen Fragen des menschlichen Zusammenlebens einschließlich der Rolle von Religion in der Gesellschaft; dass Recht auf Freiheit des Glaubens; das Recht auf Meinungsfreiheit; das Recht auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung; das Recht auf Freiheit von unmenschlicher Behandlung; die Rechte von Kindern; das Recht auf Informationsfreiheit; die Verantwortung des Staates und aller seiner Bürger die Menschenrechte zu schützen und zum Besten aller voranzubringen; die Förderung von Demokratie, Frieden und staatlicher Transparenz, die Beachtung der Rechtsstaatlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit für alle; das Verhältnis von Religion und Staat und viele andere Freiheiten.

Das Wesen der Menschenrechte besteht aus der Achtung der Vielfalt des menschlichen Zusammenlebens, was Menschen jeglichen rassischen, ethnischen und kulturellen Hintergrundes ebenso wie das breite Spektrum persönlicher Meinungen, Glaubensüberzeugungen und vieles mehr umfaßt.

Menschenrechte können nur auf dem Fundament eines starken gegenseitigen Respekts zwischen dem Staat und seinen Bürgern, Religionsgemeinschaften und anderen Gruppierungen bestehen. Menschenrechte verlangen den gegenseitigen Respekt zwischen den verschiedenen Religionen und anderen Gruppierungen – Glaubensanhängern und Atheisten gleichermaßen. In der Tat verlangen sie den gegenseitigen Respekt zwischen allen Menschen

Die Scientology Kirche ist unpolitisch. Sie ist dem Grundsatz verpflichtet, dass Religion und Staat getrennt sein sollen. Sie hat sich deshalb immer von einer direkten oder indirekten Einflussnahme auf Machtpositionen der Politik oder politischer Parteien oder anderer politischer Gruppierungen enthalten.

Die Scientology Kirche strebt grundsätzlich nicht nach Teilhabe an weltlicher Macht. Ihr Reich ist das Reich des immateriellen Geistes mit dem Ziel der Befreiung des Menschen aus dem endlosen Kreislauf von Geburt und Tod. Sie fühlt sich wie alle Religionsgemeinschaften gleichfalls dem Grundsatz verpflichtet, dass sie ein Recht und eine Verantwortung hat gute Werke zu tun, die der menschlichen Gemeinschaft nützen und sie verbessern.

Die Scientology Kirche achtet die Menschenrechte ihrer Mitglieder und aller anderen Menschen als unverletzlich und unabdingbar. Sie engagiert sich deshalb in umfangreichen Menschenrechtsprogrammen und Aktivitäten, um die Menschenrechte für alle Menschen zu schützen.

Die Menschenwürde jedes einzelnen Menschen ist gleich wertvoll und verdient Achtung und Schutz. Dies umfasst den Schutz von Ehe und Familie ebenso wie den Zugang zu Beruf oder öffentlichen Ämtern. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit im Privatbereich und in der Gemeinschaft. Für Menschen, die wegen strafrechtlicher Vergehen beschuldigt oder verurteilt wurden, müssen rechtsstaatliche Garantien gewährleistet sein.

Diktaturen und Gewaltherrschaft haben nur Krieg und Unheil über die Menschheit gebracht. Deshalb anerkennt die Scientology Kirche, dass eine freiheitliche Demokratie aufbauend auf der Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit die beste Staatsform ist. Dies beinhaltet neben der Bildung politischer Parteien insbesondere die Teilung der staatlichen Gewalt in eine Legislative, Exekutive und Judikative. Gleichzeitig umfasst dies das Recht aller Bürger zur Teilhabe an staatlicher Macht mittels Wahlen und Abstimmungen, und diese Teilhabe durch besondere staatliche Organe der drei Gewalten auszuüben, und die Parlamente in freien, allgemeinen, unmittelbaren, geheimen und gleichen Wahlen auf der Grundlage der Chancengleichheit für alle zu wählen, sowie das Recht, Regierungen in wiederkehrenden Wahlen neu zu bestimmen oder abzuwählen, verbunden mit dem Recht der Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition..

Die Scientology Kirche erachtet die Unabhängigkeit und Neutralität der Gerichte als eine absolut notwendige Voraussetzung für die Rechtsprechung einschließlich der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz.

Im Verhältnis zwischen Staat und Bürger achtet die Scientology Kirche das Gewaltmonopol des Staates. Gleichfalls erachtet sie es als unabdingbar und notwendig, dass die staatlichen Gewalten die Menschenrechte achten und an Recht und Gesetz gebunden sind. Nur so kann die Gemeinschaft aller Bürger vor Willkür und diskriminierenden Entscheidungen geschützt werden, so dass die Grundsätze der Gleichheit und Nicht-Diskriminierung auf der Grundlage des „gleichen Rechts für alle Bürger“ überhaupt verwirklicht werden können.

Die Scientology Kirche lehnt jede Form von Gewalt ab. Unberechtigter Kritik wird angemessen publizistisch begegnet und ihr kann im Falle falscher Tatsachenbehauptungen als letzter Schritt auch rechtlich begegnet werden. Berechtigter Kritik wird durch die Abstellung von Missständen auf folgender Grundlage begegnet: „Glatte Lügen und falsche Anschuldigungen erlauben es einem nicht, etwas zu korrigieren. Aber ehrliche und berechtigte Kritik ist immer willkommen, da sie einer Menge guter Leute hilft, ihre Aufgaben besser zu erfüllen.“ – LRH

Die Scientology Kirche ist fest von der Notwendigkeit der Trennung von Staat und Religion überzeugt und setzt sich daher für die Neutralität des Staates in Sachen der Religion oder Weltanschauung ein. Das kirchliche Ethik- und Disziplinarwesen gilt für das innerkirchliche Leben im Verhältnis der Kirche zu ihren Mitgliedern und steht den Mitgliedern zu ihrer Verwendung als Teil des kirchlichen Lebens zur Verfügung. Entscheidungen staatlicher Gerichte werden ohne Einschränkung anerkannt und gehen im Konfliktfall der Entscheidung kirchlicher Schiedsgerichte vor.

Alle Scientology Kirchen und Missionen in Deutschland schulden dem souveränen Staat und seinen Organen Loyalität und Achtung der staatlichen Ordnung verbunden mit der Einhaltung des für alle geltenden Rechts und Gesetzes.

Alle obigen Erklärungen entsprechen den grundlegenden Regeln der Kirche und folgen direkt aus dem Glaubensbekenntnis und übergeordneten kirchlichen Richtlinien, wie vom Gründer der Scientology Religion L. Ron Hubbard verfasst. Sie reflektieren die Verpflichtung der Scientology Religion gegenüber den universellen Menschenrechten, wie sich u.a. aus folgenden Zitaten ergibt:

„Wir von der Kirche glauben: dass alle Menschen, welcher Rasse, Hautfarbe oder welchen Bekenntnisses sie auch sein mögen, mit gleichen Rechten geschaffen wurden“. [Das Glaubensbekenntnis der Scientology Kirche, 1954]

„Als Scientologe gelobe ich, mich zum Wohle aller an den Kodex der Scientology zu halten. Ich verspreche: … (8) Wahrhaft humanitäre Bestrebungen auf dem Gebiet der Menschenrechte zu unterstützen. (9) Den Grundsatz des gleichen Rechts für alle anzunehmen. (10) Für freie Meinungsäußerung in der Welt zu arbeiten. (12) Die Religionsfreiheit zu unterstützen.“ [Der Kodex eines Scientologen, 1969R]

„Halten Sie an dem Grundsatz fest, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Dieser Grundsatz war zur Zeit der Tyrannei der Aristokratie einer der größten sozialen Fortschritte in der Geschichte der Menschheit, und man sollte ihn nicht aus den Augen verliegen.“ [Der Weg zum Glücklichsein, 1981]

Die Grundsätze dieser Erklärung sind für alle deutschen Scientology Kirchen, Missionen und Mitglieder in Deutschland verbindlich. Jedwede gegenteilige Interpretation und Anwendung kirchlicher Schriften muss als Irrlehre verworfen werden und ist nicht Bestandteil der Lehre der Scientology Kirche.

Alle Scientology Kirchen und Missionen in Deutschland verpflichten sich, diese Grundsatzerklärung uneingeschränkt anzuerkennen und werden sie als Ausdruck dieser Verpflichtung zum Bestandteil ihrer Satzung erheben.

Zur Einhaltung dieser Grundsatzerklärung im Innen- wie im Außenverhältnis wird jede Scientology Kirche einen Menschenrechtsbeauftragten einsetzen. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:

1. die Überwachung der Umsetzung dieser Grundsatzerklärung auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Kirchen und Missionen des Landes,

2. die Einrichtung einer Beschwerdestelle zur Untersuchung behaupteter Verstöße,

3. die Information der Mitglieder.

Verabschiedet von der Kirchenratsversammlung der Scientology Kirche Deutschland am 20.04.2008 in München

Oberlandesgericht Hamburg bescheinigt Innensenatsangestellte Ursula Caberta die Verletzung ihrer Amtspflichten gegenüber der Scientology Kirche

Die Hansestadt Hamburg wurde verurteilt, der Scientology Kirche Deutschland e.V. und die Scientology Kirche Hamburg e.V. wegen rechtswidriger Äußerungen von Caberta Schadensersatz zu zahlen (AZ: 1 U 99/03).

Im Jahre 2002 hatte Caberta mehrere unwahre Äußerungen gegenüber den Medien abgegeben. Diese wurde daraufhin von den Anwälten der Kirche abgemahnt und auf die Unwahrheit der Äußerungen hingewiesen. Die für diese Abmahnungen entstandenen Anwaltskosten forderten die Scientology Kirchen von der Stadt Hamburg als Schadensersatz zurück.

In seinem 23 Seiten umfassenden Urteil vom 7.3.2008 wirft der 1. Zivilsenat des OLG Hamburg Ursula Caberta vor, dass sie „bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte voraussehen können und müssen, dass ihre kritischen Aussagen das Maß des Zulässigen überschreiten“. Diese hätten sich möglicherweise darauf berufen können, dass es sich um Äußerungen einer Behörde gehandelt habe und sie sich auf eine derartige Informationsquelle hätten verlassen dürfen. Das Gericht teilte die Auffassung der Kläger, dass sie nicht verpflichtet waren, diese Ansprüche gegenüber den Medien durchzusetzen.

Das Gericht stellte weiterhin fest, dass es sich bei Cabertas Äußerungen „um rechtswidrige Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger (Scientology Kirche) als Weltanschauungsgemeinschaft“ handelt und sie damit ein „amtspflichtwidriges Verhalten“ an den Tag gelegt hat.

Nach Auffassung des Senats waren die Kläger auch nicht verpflichtet, vor der Absendung der Abmahnschreiben im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde oder Gegenvorstellung an die Vorgesetzten von Caberta heranzutreten, um diese zu Maßnahmen gegen Frau Caberta zu veranlassen. Die Stadt habe nämlich deutlich zu erkennen gegeben, dass sie nicht bereit war, Frau Caberta die von den Klägern beanstandeten unwahren Äußerungen zu untersagen. Daher sei nicht zu erwarten gewesen, dass sie Frau Caberta entsprechend anweisen würde.

Diese grundsätzliche Entscheidung zwingt zukünftig den Geschädigten nicht mehr, sich mit den zahlreichen Medien auseinander zu setzen, die im guten Glauben behördliche Äußerungen wiedergeben. Der Geschädigte kann vielmehr seinen gesamten Schaden unmittelbar gegenüber der Behörde als Verursacher geltend machen.

„Es bleibt zu hoffen, dass die Hamburger Innenbehörde aus diesem Grundsatzurteil die korrekten Schlüsse zieht und zukünftig leichtfertige Äußerungen seiner Angestellten unterbindet“, so Frank Busch von der Scientology Kirche Hamburg e.V.

Hamburg: Scientology Lehre erneut als religiös bestätigt

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2007 eine Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 15. Juni 2006 gegen die Innenbehörde der Stadt Hamburg bestätigt und damit der Verbreitung der so genannten Technologie Erklärung durch die AGS Leiterin Ursula Caberta wohl endgültig einen Riegel vorgeschoben (Az. 1 Bs 192/06).Ein Scientologe hatte gegen die Verbreitung der Technologie Erklärung im Jahre 2006 eine Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt, da ihm durch die Verbreitung dieser Erklärung durch die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology, Frau Ursula Caberta, wirtschaftliche Nachteile entstanden sind und die Verbreitung einen rechtswidrigen Eingriff in sein religiöses Bekenntnis als Scientologe darstellte.

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 20.04) die Verbreitung der Erklärung durch die Innenbehörde bereits als rechtswidrig gebrandmarkt hatte, ignorierte Frau Caberta diese Entscheidung und fuhr mit ihrem rechtswidrigen Verhalten weiter fort. Mit Beschluss vom 15. Juni 2006 untersagte das Verwaltungsgericht in Hamburg der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg den Einsatz der Technologie Erklärung nunmehr vollständig (Az. 9 E 962/06)., Gegen diesen Beschluss legte die Innenbehörde Rechtsmittel ein. Das OVG Hamburg hat nun in seinem vorweihnachtlichen Beschluss die Entscheidung des VGs voll inhaltlich bestätigt und dargelegt, dass der antragstellende Scientologe den Schutz der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 GG in Anspruch nehmen kann. Das OVG verwies zur Begründung dafür, dass es sich bei den Lehren der Scientology nach Auffassung des Gerichts tatsächlich um eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis im Sinne des Art. 4 GG handelt, auf die Feststellungen in einem früheren Urteil des Senats vom 17. Juni 2004 (1 Bf 198/00). Diese Auffassung war von dem BVerwG in der erwähnten Entscheidung bestätigt worden. Hieran hielt der Senat trotz der dagegen gerichteten Angriffe der Arbeitsgruppe Scientology ausdrücklich fest. Die Verbreitung der Technologie Erklärung im Internet und anderen Bezugsquellen durch die Behörde für Inneres beurteilte das Gericht als einen rechtswidrigen Eingriff in das durch Art. 4

Abs. 1 GG geschützte Recht des Antragstellers auf Religionsfreiheit.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte seinerseits in der in Bezug genommenen Begründung ausgeführt:

„Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen.

Das Oberverwaltungsgericht [Hamburg 1 Bf 198/00] hat der Sache nach festgestellt, die Lehren von L. Ron Hubbard bestimmten die Ziele des Menschen, sprächen ihn im Kern seiner Persönlichkeit an und erklärten auf eine umfassende Weise den Sinn der Welt und des menschlichen Lebens. Es hat hierfür beispielhaft verwiesen auf die Lehren von L. Ron Hubbard über die unsterbliche Seele als Träger einer Lebensenergie, die sich durch unzählige Leben wandele, sowie über den an Erlösungsstufen erinnernden Weg zu höheren Daseinsstufen als Ziel des menschlichen Daseins.

Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, derartige Aussagen der scientologischen Lehre seien „geeignet, den Begriff des Glaubens oder der Weltanschauung zu erfüllen. Unbegründet ist deshalb die Rüge der Beklagten, dem angefochtenen Urteil liege ein fehlerhaftes rechtliches Verständnis dieser Begriffe zugrunde, weil den Lehren von L. Ron Hubbard Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens im Sinne transzendenter oder immanenter Bezüge fehlten.“

Anerkennung der Scientology Kirche Spanien jetzt rechtskräftig


Die vom Spanischen Verwaltungsgerichtshof letzten Monat bekannt gegebene Entscheidung, dass die Scientology Kirche Spanien (IGLESIA DE SCIENTOLOGY DE ESPANA) vom Justizministerium als Religionsgemeinschaft in das Register für Religionen eingetragen werden muss, ist nun rechtskräftig.

„Diese Anerkennung beendet eine Ära, in der spanische Scientologen gezwungen waren, für ihr Recht auf Religionsfreiheit zu kämpfen. Es klärt die Position der Scientology Kirche in Spanien und ist der Beginn einer neuen Zeit für alle spanischen Scientologen“, so Ivan Arjona, Sprecher der Scientology Kirche Spanien.

Der Spanische Verwaltungsgerichtshof prüfte die Gründungsurkunden und umfangreichen sonstigen Unterlagen über Lehre und Praxis der Scientology Kirche und entschied unmissverständlich, dass die Scientology Kirche Spanien gemäß spanischem Verfassungsrecht einen Anspruch hat, als Religionsgemeinschaft anerkannt und eingetragen zu werden.

Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom April 2007, in welcher der EGMR klar zum Ausdruck brachte, dass die Scientology Kirche den Schutz von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention beanspruchen kann. Die in diesem Urteil aufgezeigten Grundsätze bekräftigten den Anspruch aller Scientologen und ihrer Gemeinschaften auf Achtung ihrer Religionsfreiheit verbindlich für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, die die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben.

„Dies ist ein weiterer Höhepunkt in einer Reihe bahnbrechender rechtlicher Anerkennungen für die Scientology Kirche in Europa. Dank dieses Urteils sind wir nun in der Lage, alle unsere Aufmerksamkeit und Anstrengungen auf unsere gemeinnützigen Ziele und Projekte im Interesse und zum Wohle aller Bürger Spaniens zu konzentrieren. Die Entscheidung des Spanischen Verwaltungsgerichtshofs ist sehr bedeutend, weil es die jüngste offizielle religiöse Anerkennung von Scientology in Europa darstellt und die Entscheidung des EGMR vom April untermauert, dass Scientologen und ihren Scientology Kirchen dieselben religiösen Rechte in ganz Europa zustehen, wie sie den Mitgliedern und Gemeinschaften anderer Religionen überall in der Europäischen Union gewährt werden“, sagte Arjona.

Im September 2004 hatte die Scientology Kirche Spanien ihre wundervollen neuen Räumlichkeiten im Herzen von Madrid eröffnet. Dieses neue Gebäude ist  nicht nur ein wichtiger Ort für die gemeinschaftliche Ausübung für Tausende von  Scientologen in Spanien, sondern auch eine Quelle des Friedens und des sozialen Engagements für die ganze Gemeinde und die ganze spanische Nation. Die Sozialprogramme der Kirche erreichen jedes Jahr Millionen von Menschen.

Der Spanische Verwaltungsgerichtshof hat Scientology als Religionsgemeinschaft anerkannt

Der Spanische Verwaltungsgerichtshof gab gestern in einer bahnbrechenden Entscheidung bekannt, dass die Scientology Kirche Spanien (IGLESIA DE SCIENTOLOGY DE ESPANA) vom Justizministerium als Religionsgemeinschaft in das Register für Religionen eingetragen werden muss.

Der Spanische Verwaltungsgerichtshof prüfte die Gründungsurkunden und umfangreichen sonstigen Unterlagen über Lehre und Praxis der Scientology Kirche und entschied unmissverständlich, dass die Scientology Kirche Spanien gemäß spanischem Verfassungsrecht einen Anspruch hat, als Religionsgemeinschaft anerkannt und eingetragen zu werden.

Das Gericht bezog sich in seiner Entscheidung auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom April 2007, in welcher der EGMR klar zum Ausdruck brachte, dass die Scientology Kirche den Schutz von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention beanspruchen kann.

Die in diesem Urteil aufgezeigten Grundsätze bekräftigten den Anspruch aller Scientologen und ihrer Gemeinschaften auf Achtung ihrer Religionsfreiheit verbindlich für alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, die die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert haben.

Dies ist ein weiterer Höhepunkt in einer Reihe von rechtlichen Anerkennungen für die Scientology Kirche in Europa. Dank dieses Urteils sind wir nun in der Lage, alle unsere Aufmerksamkeit und Anstrengungen auf unsere gemeinnützigen Ziele und Projekte im Interesse und zum Wohle aller Bürger Spaniens zu konzentrieren. Die Entscheidung des Spanischen Verwaltungsgerichtshofs ist sehr bedeutend, weil es die jüngste offizielle religiöse Anerkennung von Scientology in Europa darstellt und die Entscheidung des EGMR vom April untermauert, dass Scientologen und ihren Scientology Kirchen dieselben religiösen Rechte in ganz Europa zustehen, wie sie den Mitgliedern und Gemeinschaften anderer Religionen überall in der Europäischen Union gewährt werden?, sagte Ivan Arjona von der Scientology Kirche in Spanien.

Im September 2004 hatte die Scientology Kirche Spanien ihre wundervollen neuen Räumlichkeiten im Herzen von Madrid eröffnet. Dieses neue Gebäude ist nicht nur ein wichtiger Ort für die gemeinschaftliche Ausübung für Tausende von Scientologen in Spanien, sondern auch eine Quelle des Friedens und des sozialen Engagements für die ganze Gemeinde und die ganze spanische Nation. Die Sozialprogramme der Kirche erreichen jedes Jahr Millionen von Menschen.

Scientology Kirche erhält volle staatliche Anerkennung in Portugal

Das portugiesische Justizministerium hat der Scientology Kirche in Portugal volle staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft nach portugiesischem Recht gewährt. Dies beinhaltet die vollständige Steuerbefreiung wie auch die Anerkennung ihrer Geistlichen und der Gleichstellung der vor ihnen geschlossenen Ehe mit der Zivilehe. Darüber hinaus erhält die Kirche die Möglichkeit, ähnlich wie die katholische Kirche mit dem portugiesischen Staat einen Staatsvertrag einzugehen.

Die Scientology Kirche Portugal wurde 1984 gegründet und war ursprünglich am 7. April 1988 mit Genehmigung des Justizministeriums als religiöse Vereinigung eingetragen worden. Im Jahre 2001 wurde durch das Gesetz für Religionsfreiheit ein neues Zeitalter für jene Religionsgemeinschaften geschaffen, die bereits mehr als 30 Jahre im Land bestehen oder deren Bestand auf internationaler Ebene älter ist als 30 Jahre.

Das portugiesische Justizministerium gewährte nun der Scientology Kirche Portugal den besonderen Status einer „religious collective society“, in etwa vergleichbar mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland, nachdem die Scientology Kirche Portugal über mehr als ein Vierteljahrhundert ihr Wirken als gesetzestreue Gemeinschaft unter Beweis gestellt hatte. Unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen, moralischen und religiösen Gesichtspunkte und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 05. April 2007 (in dem Verfahren Scientology Kirche Moskau gegen Russland) erhielt die Scientology Kirche nunmehr ihre volle staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Portugal.

Diese Entscheidung resultiert in einer Reihe von Privilegien, die zuvor nur der katholischen Kirche zu Teil geworden waren. Darunter die vollständige Steuerbefreiung, die Gleichstellung der vor Scientology-Geistlichen geschlossenen Ehen mit der Zivilehe, das Recht von Geistlichen zur Krankenhausseelsorge, die staatliche Beachtung der Scientology-Feiertage in Bezug auf ihre Mitglieder als auch das Recht, mit dem Staat über besondere kirchliche Anliegen einen Kirchenstaatsvertrag einzugehen.

Im Jahre 2003 setzte die portugiesische Regierung eine Kommission ein, um die angemessene Umsetzung des Religionsfreiheitsgesetzes aus dem Jahre 2001 zu garantieren. Allerdings wurde erst im Jahre 2004 das exakte Verfahren veröffentlicht, nach dem vorzugehen ist, um die staatliche Anerkennung zu erhalten.

Die portugiesische Regierung setzte auch eine Arbeitsgruppe für den interreligiösen Dialog ein, der den multi-kulturellen und multi-religiösen Dialog zwischen den staatlichen Instanzen und der Gesellschaft fördern soll.

Diese Entscheidung des portugiesischen Justizministeriums unterstreicht die Position der Scientology Kirche und zeigt auf, wie absurd die Diskussion um Scientology in Deutschland geworden ist. „Wir freuen uns für die Gemeinde in Portugal, die bereits die nötigen Schritte unternimmt, um ihre kirchlichen Aktivitäten in ein größeres und repräsentativeres Gebäude zu verlagern“, sagte Maja Nüesch von der Scientology Kirche Deutschland.

Bahnbrechende Entscheidung für die Scientology Kirche vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Meilenstein für die Religionsfreiheit in ganz Europa

Oberstes Gericht in Europa erkennt die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft an

Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den Schutz der Religions- und Vereinigungsfreiheit für die Scientology Kirche

(Strassburg) Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute in einem Grundsatzurteil (Az. 18147/02) einstimmig den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Menschenrechtsgarantien als religiöse Vereinigung (Art. 9 und 11 Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) in einem Verfahren der Scientology Kirche Moskau gegen Russland bestätigt. Das Urteil wirkt sich auch auf alle 46 Mitgliedsländer des Europarates aus und schützt die Menschenrechte von Anhängern aller Glaubensrichtungen.

Das Gericht hob die Entscheidung Moskauer Behörden auf, die sich geweigert hatten die Scientology Kirche Moskau als Religionsgemeinschaft einzutragen.

Die Scientology Kirche Moskau war im Jahre 1994 gegründet worden und hatte als Religionsgemeinschaft Rechtsfähigkeit erlangt. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahre 1997 durch das so genannte Religionsgesetz verloren alle Religionsgemeinschaften ihre Rechtsfähigkeit, die noch keine 15 Jahre bestanden hatten. Alle diese Religionsgemeinschaften mussten sich erneut eintragen lassen. Der Antrag der Moskauer Scientology Kirche wurde durch diverse willkürliche Schikanen und Rechtsauslegungen der Stadt Moskau über einen Zeitraum von 7 Jahren verzögert, behindert und insgesamt 11mal abgelehnt. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs in Russland erhob die Kirche am 24. April 2002 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen Verletzung ihrer Rechte auf Religions- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 9 EMRK und auf Vereinigungsfreiheit nach Art. 11 EMRK.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm die Menschenrechtsbeschwerde am 28. Oktober 2004 als zulässig zur Entscheidung an (Beachte: Im Jahre 2006 wurden 55.510 Beschwerden abgelehnt und nur 253 Beschwerden, also 0,004 % aller eingegangenen Beschwerden, vom Gericht als zulässig angenommen). Nach Anhörung der umfangreichen Argumente beider Seiten, verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis der russischen Behörden einstimmig als rechtswidrige Verletzung der Rechte der Scientology Kirche auf Religions- und Vereinigungsfreiheit (Ziffer 98. des Urteils).

Das Gericht wies in seinem 18-seitigen Urteil u.a. auf folgendes hin: „Das Recht von Anhängern eines Glaubens auf Religionsfreiheit, was das Recht umfasst, den eigenen Glauben gemeinsam mit anderen auszuüben, umfasst die Erwartung der Glaubensanhänger, dass sie sich ohne willkürliche Intervention des Staates frei vereinigen dürfen. In der Tat ist die unabhängige Existenz religiöser Gemeinschaften für den Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft unabkömmlich. Dies stellt daher ein innerstes Anliegen des Schutzes dar, den Artikel 9 [Religionsfreiheit] gewährt. Die Pflicht des Staates zur Neutralität und Unparteilichkeit … ist mit jeglicher staatlichen Befugnis unvereinbar, die Rechtmäßigkeit von religiösen Überzeugungen zu bewerten.“ (Ziffer 72. des Urteils)

Mit diesem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kippte das Gericht die Weigerung der russischen Behörden, die Scientology Kirche als religiöse Vereinigung erneut einzutragen und verpflichtete den russischen Staat, die Wiedereintragung der Scientology Kirche als religiöse Vereinigung unter Beachtung der Vorgaben des Gerichts nach russischem Recht durchzuführen. Gleichzeitig wurde der russische Staat verurteilt, der Scientology Kirche Moskau immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 EURO plus Auslagenersatz von 15.000 EURO zu zahlen.

Die Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland, Frau Sabine Weber, zu dem Urteil: „Wir freuen uns über diese Grundsatzentscheidung des höchsten Europäischen Gerichts, die den Anspruch der Scientology Kirche auf Schutz als Religionsgemeinschaft anerkennt. Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass die Scientology Kirchen in Russland – und damit in ganz Europa – nicht anders behandelt werden dürfen als jede andere Religionsgemeinschaft auch. Jede Abweichung seitens einzelner Staatsregierungen stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Und das gilt nun auch für Deutschland.“

Hamburger Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Caberta : Sie betreibt „Agitation statt Aufklärung“

Nach einem insgesamt fast 13 Jahre dauernden Rechtsstreit konnte die Scientology Kirche heute erneut einen endgültigen Erfolg gegen die AGS-Leiterin Ursula Caberta verbuchen. In Zusammenarbeit mit Caberta hatte die Landeszentrale für politische Bildung der Hansestadt
Hamburg im Jahr 1993 die Publikation „Scientology – Irrgarten der Illusionen“ veröffentlicht. Hiergegen hatte die Scientology Kirche Hamburg wegen vier unterschiedlicher krasser Behauptungen bereits im Jahre 1993 geklagt und im August 1994 vor dem OVG Hamburg vorläufig gewonnen. Im Hauptsacheverfahren hatte sie im Jahr 2004 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg ebenso Erfolg gehabt. Die AGS hatte hiergegen Berufung
eingelegt, die heute rechtskräftig abgewiesen wurde.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärte zu den Äußerungen der Publikation: Die Beklagte [die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, hier vertreten durch Cabertas AGS] hat „es damit deutlich an der notwendigen kritischen Distanz … fehlen lassen.“ Die Vorinstanzen haben zu Recht darauf abgestellt, dass die angegriffenen Textstellen als „Agitation nicht aber als Aufklärung zu verstehen“ sind.

Die Beklagte hat „mithin ihrer Neutralitätspflicht nicht mehr genügt“ … und ließ „Sachlichkeit“ sowie „das Gebot staatlicher Zurückhaltung deutlich missen“.

„Dem ist nichts hinzuzufügen“ schließen die Richter ihren Beschluss. Da können die Scientologen nur zustimmen.

Erst vor wenigen Wochen hatte Ursula Caberta ihrer Behörde eine wichtige Niederlage beschert. Auf höchstrichterlicher Ebene wurde die Verbreitung des menschenverachtenden Sektenfilters zur Aussonderung von Scientologen aus Vertrags- und Arbeitsverhältnissen wegen ihrer Überzeugung endgültig verboten worden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die religiöse Überzeugung der Scientologen eindeutig unter den Schutz des Artikels 4 Grundgesetz gestellt.

Im Zusammenhang mit den vorangegangenen Entscheidungen anderer Gerichte in den Jahren 2003 und 2005 zur Frage des ideellen Zwecks der Vereine der Scientology Kirchen und Missionen, die allesamt zu Gunsten der Scientology Kirchen entschieden wurden, war gerichtlich festgestellt worden, dass die religiöse Überzeugung und Lehre der Scientologen ernsthaft geglaubt wird und ihren tatsächlichen Zielen entspricht und nicht, wie über Jahrzehnte von Vertretern der Amtskirchen und Caberta behauptet, vorgeschoben ist.

Heute ist die Scientology Kirche in nahezu 50 Gerichtsurteilen in Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt.

Caberta ist damit endgültig gescheitert. Für die korrupte Behördenangestellte – sie hatte sich 75.000 Dollar von einem Scientology-Gegner zahlen lassen – hat die Hansestadt bereits Millionen an Steuergeldern verschwendet. Caberta verließ die SPD nach langjähriger Mitgliedschaft und bezeichnete sogar ihre frühere Partei als Sekte. Sie wird als WASG-Mitglied der „Neuen Linken“ mittlerweile selbst vom Verfassungsschutz beobachtet.