Author: Frank Busch

Scientology Kirche erhält volle staatliche Anerkennung in Portugal

Das portugiesische Justizministerium hat der Scientology Kirche in Portugal volle staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft nach portugiesischem Recht gewährt. Dies beinhaltet die vollständige Steuerbefreiung wie auch die Anerkennung ihrer Geistlichen und der Gleichstellung der vor ihnen geschlossenen Ehe mit der Zivilehe. Darüber hinaus erhält die Kirche die Möglichkeit, ähnlich wie die katholische Kirche mit dem portugiesischen Staat einen Staatsvertrag einzugehen.

Die Scientology Kirche Portugal wurde 1984 gegründet und war ursprünglich am 7. April 1988 mit Genehmigung des Justizministeriums als religiöse Vereinigung eingetragen worden. Im Jahre 2001 wurde durch das Gesetz für Religionsfreiheit ein neues Zeitalter für jene Religionsgemeinschaften geschaffen, die bereits mehr als 30 Jahre im Land bestehen oder deren Bestand auf internationaler Ebene älter ist als 30 Jahre.

Das portugiesische Justizministerium gewährte nun der Scientology Kirche Portugal den besonderen Status einer „religious collective society“, in etwa vergleichbar mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland, nachdem die Scientology Kirche Portugal über mehr als ein Vierteljahrhundert ihr Wirken als gesetzestreue Gemeinschaft unter Beweis gestellt hatte. Unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen, moralischen und religiösen Gesichtspunkte und der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 05. April 2007 (in dem Verfahren Scientology Kirche Moskau gegen Russland) erhielt die Scientology Kirche nunmehr ihre volle staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Portugal.

Diese Entscheidung resultiert in einer Reihe von Privilegien, die zuvor nur der katholischen Kirche zu Teil geworden waren. Darunter die vollständige Steuerbefreiung, die Gleichstellung der vor Scientology-Geistlichen geschlossenen Ehen mit der Zivilehe, das Recht von Geistlichen zur Krankenhausseelsorge, die staatliche Beachtung der Scientology-Feiertage in Bezug auf ihre Mitglieder als auch das Recht, mit dem Staat über besondere kirchliche Anliegen einen Kirchenstaatsvertrag einzugehen.

Im Jahre 2003 setzte die portugiesische Regierung eine Kommission ein, um die angemessene Umsetzung des Religionsfreiheitsgesetzes aus dem Jahre 2001 zu garantieren. Allerdings wurde erst im Jahre 2004 das exakte Verfahren veröffentlicht, nach dem vorzugehen ist, um die staatliche Anerkennung zu erhalten.

Die portugiesische Regierung setzte auch eine Arbeitsgruppe für den interreligiösen Dialog ein, der den multi-kulturellen und multi-religiösen Dialog zwischen den staatlichen Instanzen und der Gesellschaft fördern soll.

Diese Entscheidung des portugiesischen Justizministeriums unterstreicht die Position der Scientology Kirche und zeigt auf, wie absurd die Diskussion um Scientology in Deutschland geworden ist. „Wir freuen uns für die Gemeinde in Portugal, die bereits die nötigen Schritte unternimmt, um ihre kirchlichen Aktivitäten in ein größeres und repräsentativeres Gebäude zu verlagern“, sagte Maja Nüesch von der Scientology Kirche Deutschland.

Bahnbrechende Entscheidung für die Scientology Kirche vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Meilenstein für die Religionsfreiheit in ganz Europa

Oberstes Gericht in Europa erkennt die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft an

Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt den Schutz der Religions- und Vereinigungsfreiheit für die Scientology Kirche

(Strassburg) Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat heute in einem Grundsatzurteil (Az. 18147/02) einstimmig den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Menschenrechtsgarantien als religiöse Vereinigung (Art. 9 und 11 Europäische Menschenrechtskonvention – EMRK) in einem Verfahren der Scientology Kirche Moskau gegen Russland bestätigt. Das Urteil wirkt sich auch auf alle 46 Mitgliedsländer des Europarates aus und schützt die Menschenrechte von Anhängern aller Glaubensrichtungen.

Das Gericht hob die Entscheidung Moskauer Behörden auf, die sich geweigert hatten die Scientology Kirche Moskau als Religionsgemeinschaft einzutragen.

Die Scientology Kirche Moskau war im Jahre 1994 gegründet worden und hatte als Religionsgemeinschaft Rechtsfähigkeit erlangt. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahre 1997 durch das so genannte Religionsgesetz verloren alle Religionsgemeinschaften ihre Rechtsfähigkeit, die noch keine 15 Jahre bestanden hatten. Alle diese Religionsgemeinschaften mussten sich erneut eintragen lassen. Der Antrag der Moskauer Scientology Kirche wurde durch diverse willkürliche Schikanen und Rechtsauslegungen der Stadt Moskau über einen Zeitraum von 7 Jahren verzögert, behindert und insgesamt 11mal abgelehnt. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs in Russland erhob die Kirche am 24. April 2002 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wegen Verletzung ihrer Rechte auf Religions- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 9 EMRK und auf Vereinigungsfreiheit nach Art. 11 EMRK.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm die Menschenrechtsbeschwerde am 28. Oktober 2004 als zulässig zur Entscheidung an (Beachte: Im Jahre 2006 wurden 55.510 Beschwerden abgelehnt und nur 253 Beschwerden, also 0,004 % aller eingegangenen Beschwerden, vom Gericht als zulässig angenommen). Nach Anhörung der umfangreichen Argumente beider Seiten, verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis der russischen Behörden einstimmig als rechtswidrige Verletzung der Rechte der Scientology Kirche auf Religions- und Vereinigungsfreiheit (Ziffer 98. des Urteils).

Das Gericht wies in seinem 18-seitigen Urteil u.a. auf folgendes hin: „Das Recht von Anhängern eines Glaubens auf Religionsfreiheit, was das Recht umfasst, den eigenen Glauben gemeinsam mit anderen auszuüben, umfasst die Erwartung der Glaubensanhänger, dass sie sich ohne willkürliche Intervention des Staates frei vereinigen dürfen. In der Tat ist die unabhängige Existenz religiöser Gemeinschaften für den Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft unabkömmlich. Dies stellt daher ein innerstes Anliegen des Schutzes dar, den Artikel 9 [Religionsfreiheit] gewährt. Die Pflicht des Staates zur Neutralität und Unparteilichkeit … ist mit jeglicher staatlichen Befugnis unvereinbar, die Rechtmäßigkeit von religiösen Überzeugungen zu bewerten.“ (Ziffer 72. des Urteils)

Mit diesem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kippte das Gericht die Weigerung der russischen Behörden, die Scientology Kirche als religiöse Vereinigung erneut einzutragen und verpflichtete den russischen Staat, die Wiedereintragung der Scientology Kirche als religiöse Vereinigung unter Beachtung der Vorgaben des Gerichts nach russischem Recht durchzuführen. Gleichzeitig wurde der russische Staat verurteilt, der Scientology Kirche Moskau immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 EURO plus Auslagenersatz von 15.000 EURO zu zahlen.

Die Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland, Frau Sabine Weber, zu dem Urteil: „Wir freuen uns über diese Grundsatzentscheidung des höchsten Europäischen Gerichts, die den Anspruch der Scientology Kirche auf Schutz als Religionsgemeinschaft anerkennt. Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass die Scientology Kirchen in Russland – und damit in ganz Europa – nicht anders behandelt werden dürfen als jede andere Religionsgemeinschaft auch. Jede Abweichung seitens einzelner Staatsregierungen stellt eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Und das gilt nun auch für Deutschland.“

Hamburger Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Caberta : Sie betreibt „Agitation statt Aufklärung“

Nach einem insgesamt fast 13 Jahre dauernden Rechtsstreit konnte die Scientology Kirche heute erneut einen endgültigen Erfolg gegen die AGS-Leiterin Ursula Caberta verbuchen. In Zusammenarbeit mit Caberta hatte die Landeszentrale für politische Bildung der Hansestadt
Hamburg im Jahr 1993 die Publikation „Scientology – Irrgarten der Illusionen“ veröffentlicht. Hiergegen hatte die Scientology Kirche Hamburg wegen vier unterschiedlicher krasser Behauptungen bereits im Jahre 1993 geklagt und im August 1994 vor dem OVG Hamburg vorläufig gewonnen. Im Hauptsacheverfahren hatte sie im Jahr 2004 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg ebenso Erfolg gehabt. Die AGS hatte hiergegen Berufung
eingelegt, die heute rechtskräftig abgewiesen wurde.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärte zu den Äußerungen der Publikation: Die Beklagte [die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, hier vertreten durch Cabertas AGS] hat „es damit deutlich an der notwendigen kritischen Distanz … fehlen lassen.“ Die Vorinstanzen haben zu Recht darauf abgestellt, dass die angegriffenen Textstellen als „Agitation nicht aber als Aufklärung zu verstehen“ sind.

Die Beklagte hat „mithin ihrer Neutralitätspflicht nicht mehr genügt“ … und ließ „Sachlichkeit“ sowie „das Gebot staatlicher Zurückhaltung deutlich missen“.

„Dem ist nichts hinzuzufügen“ schließen die Richter ihren Beschluss. Da können die Scientologen nur zustimmen.

Erst vor wenigen Wochen hatte Ursula Caberta ihrer Behörde eine wichtige Niederlage beschert. Auf höchstrichterlicher Ebene wurde die Verbreitung des menschenverachtenden Sektenfilters zur Aussonderung von Scientologen aus Vertrags- und Arbeitsverhältnissen wegen ihrer Überzeugung endgültig verboten worden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die religiöse Überzeugung der Scientologen eindeutig unter den Schutz des Artikels 4 Grundgesetz gestellt.

Im Zusammenhang mit den vorangegangenen Entscheidungen anderer Gerichte in den Jahren 2003 und 2005 zur Frage des ideellen Zwecks der Vereine der Scientology Kirchen und Missionen, die allesamt zu Gunsten der Scientology Kirchen entschieden wurden, war gerichtlich festgestellt worden, dass die religiöse Überzeugung und Lehre der Scientologen ernsthaft geglaubt wird und ihren tatsächlichen Zielen entspricht und nicht, wie über Jahrzehnte von Vertretern der Amtskirchen und Caberta behauptet, vorgeschoben ist.

Heute ist die Scientology Kirche in nahezu 50 Gerichtsurteilen in Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt.

Caberta ist damit endgültig gescheitert. Für die korrupte Behördenangestellte – sie hatte sich 75.000 Dollar von einem Scientology-Gegner zahlen lassen – hat die Hansestadt bereits Millionen an Steuergeldern verschwendet. Caberta verließ die SPD nach langjähriger Mitgliedschaft und bezeichnete sogar ihre frühere Partei als Sekte. Sie wird als WASG-Mitglied der „Neuen Linken“ mittlerweile selbst vom Verfassungsschutz beobachtet.

Scientology Kirche Düsseldorf erhält nach 23 Jahren den Status des Idealvereins und ist ab sofort e.V.

Mit Datum vom 23. März 2004 bestätigte das Amtsgericht Düsseldorf der Scientology Kirche Düsseldorf e.V. mit Registerblatt VR 9371 (PDF) , dass ihr Verein nach 23 Jahren rechtmäßig eingetragen ist. Nach 23 Jahren bösartiger Unterstellungen erhält die Düsseldorfer Kirche endlich den Status des Idealvereins und trägt ab sofort das so lang verwehrte „e.V“. im Namen. Ab sofort darf sie Bankkonten eröffnen, Grundstücke und Häuser erwerben, kann sich generell als juristische Person freier bewegen und ihre Interessen leichter und unkomplizierter wahrnehmen.

Den Weg ins Vereinsregister ebnete eine am 12. Dezember 2003 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in  Mannheim. Der VGH bestätigte ein höchstrichterliches Urteil des  Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1997 und entschied, dass Scientology ein Idealverein und nicht wirtschaftlich tätig ist. Das Gericht erklärte ebenfalls eindeutig, dass der religiöse Charakter in Scientology keinesfalls vorgeschoben sei.

Die unrechtmäßige Unterstellung der Wirtschaftlichkeit – lanciert von den Weltanschauungsbeauftragten der Amtskirchen und verschiedenen psychiatrischen Lobbyvereinen wie der AGPF in Bonn – hatte über Jahrzehnte hinweg zu einer Reihe übelster Anschuldigungen und Diskriminierungen gegenüber der Gemeinschaft geführt.

Den Weg ins Vereinsregister ebnete eine am 12. Dezember 2003 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim. Der VGH bestätigte ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1997 und entschied, dass Scientology ein Idealverein und nicht wirtschaftlich tätig ist. Das Gericht erklärte ebenfalls eindeutig, dass der religiöse Charakter in Scientology keinesfalls vorgeschoben sei.

Die unrechtmäßige Unterstellung der Wirtschaftlichkeit – lanciert von den Weltanschauungsbeauftragten der Amtskirchen und verschiedenen psychiatrischen Lobbyvereinen wie der AGPF in Bonn – hatte über Jahrzehnte hinweg zu einer Reihe übelster Anschuldigungen und Diskriminierungen gegenüber der Gemeinschaft geführt.

Im Gegensatz dazu stellten die Richter des VGH jetzt endgültig fest: „Nach den für die Scientology-Organisation verbindlichen Vorgaben des Gründers Hubbard [sind die] verschiedenen scientologischen Organisationen […] darauf ausgerichtet, möglichst viele Menschen auf die sog. ´Brücke zur totalen Freiheit´ und damit zum Zustand als unsterbliches geistiges Wesen zu bringen.“

„Lediglich ergänzend weist der Senat [des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg] darauf hin, dass der ´Mutterkirche´ und den ihr nachgeordneten Organisationen in den USA nach langjährigen Verfahren von der dortigen Steuerbehörde Steuerbefreiung wegen religiöser bzw. karitativer Betätigung zuerkannt worden ist.“

Scientology-Erfolg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Gemeinschaft verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele

(MANNHEIM) Die „Scientology-Gemeinde Baden-Württemberg e.V.“ (Sitz Stuttgart) ist nicht wirtschaftlich tätig und behält ihren Vereinsstatus. Dies entschied in einem am Freitag verkündeten Urteil (Az.: 1 s 1972/00 der Verwaltungsgerichtsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Damit setzten sich die Scientologen erneut gegen das Regierungspräsidium Stuttgart durch. Bereits 1999 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart aufgrund einer positiven Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1997 in Berlin in dieser Frage zugunsten der Glaubensgemeinschaft entschieden.

Maja Nüesch, Präsidentin der „Scientology-Gemeinde Baden-Württemberg e.V.“ sagte nach der Urteilsverkündung in Mannheim: „Das Urteil der Mannheimer Richter war nach der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts folgerichtig. Es ist ein wichtiges Fundament für das weitere Wachstum unserer Gemeinschaft in Baden-Württemberg und schiebt behördlicher Religionsdiskriminierung einen Riegel vor. In Zeiten, wo die öffentliche Hand zunehmend bei wichtigen sozialen Aufgaben den Rotstift ansetzen muß, ist es ein Zynismus, wenn behördliche Religionsinquisitoren mit unsinnigen Schikanen ungestraft Hundertausende von Euro Steuergelder verpulvern. Im nächsten Jahr werden wir in Dutzenden von Städten in ganz Baden-Württemberg verstärkt unsere sozialen Projekte vorstellen, insbesondere im Kampf gegen das Drogenelend und in der Drogenprävention. Unsere Gemeinschaft verfolgt ausschließlich religiöse Ziele, deshalb ist Scientology in fast allen englischsprachigen und europäischen Ländern als Religion und gemeinnützig anerkannt.“

Zur originalen Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (PDF, 2 Seiten)

Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht in Berlin vom 6.11.1997

Proklamation der Church of Scientology in Brüssel

Erklärt und erlassen am 17. Sept. 2003 zur Feier der Eröffnung des Europäischen Büros für Öffentlichkeitsarbeit und Menschenrechte der Church of Scientology International in Brüssel.

Die Rechte des Einzelnen

1. Jeder Mensch ist ein geistiges Wesen, ungeachtet seiner Rasse, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner ethnischen Herkunft. Er verdient Achtung und hat ein Anrecht auf Würde.

2. Jeder Mensch trägt im Interesse des Allgemeinwohls die Verantwortung, auf eine Verbesserung seiner Familie, seiner Umgebung und der ganzen Gesellschaft hinzuwirken. Wie L. Ron Hubbard schrieb: „Ein Wesen wird nur in dem Maße hoch-/wertgeschätzt, wie es anderen dienen kann.“

3. Jeder Mensch hat das Recht, seine Glaubensüberzeugung und sein Glaubensbekenntnis selbst zu bestimmen. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung freiwillig zu wechseln. Weder Staaten noch Religionsgemeinschaften sind berechtigt, die religiösen Überzeugungen eines Menschen entweder direkt oder indirekt zu kontrollieren. Noch darf der Staat die Freiheit eines Menschen beschränken, Religionsgemeinschaften beizutreten oder zu verlassen.

4. Jeder Mensch hat das Recht sich mit anderen zusammenzuschließen, sich mit ihnen zu religiösen Zwecken zu organisieren und die gemeinsamen religiösen Überzeugungen auszudrücken, auszuüben und öffentlich zu verbreiten. Religions- und Weltanschauungsfreiheit muss das Recht einschließen, die Schriften und Texte der gewählten Religion zu besitzen, privat oder öffentlich Gottesdienste abzuhalten und seine Kinder in der Tradition der eigenen Religion aufzuziehen – ohne deren eigenes Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die Ausübung dieses Rechts zu beeinträchtigen, sobald sie religionsmündig sind.

Verantwortung für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte

5. Die einzelnen Staaten müssen das Recht auf Religionsfreiheit für alle Bürger, Bürgergruppierungen, Eltern und jugendliche Mitglieder der Gemeinschaft schützen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sich ihre Politik gegenüber religiösen Minderheiten sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich am Gleichheitsgrundsatz und am Prinzip der Nicht- Diskriminierung ausrichtet. Der Staat darf sich nicht die Verantwortung für das Gewissen des Einzelnen anmaßen, indem er einen bestimmten Glauben oder eine bestimmte Weltanschauung bevorzugt oder aufzwingt oder zensiert oder indem er aus Gründen der Religion oder Weltanschauung diskriminiert. Alle Staaten müssen ein Klima der Toleranz gegenüber Minderheitsreligionen fördern. Wenn es zwischen einzelnen Staaten und einer Religionsgemeinschaft zu Auseinandersetzungen kommt, dann sollten die Vertreter des Staates mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft in den Dialog treten und Maßnahmen zur Konfliktverhütung ergreifen, sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene, um die jeweiligen Auseinandersetzungen beizulegen.

6. Jegliche Beschränkung der Freiheit, seinen Glauben oder seine Weltanschauung zu bekunden, darf nur erlaubt sein, wenn sie a) gesetzlich vorgeschrieben ist, b) zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder der öffentlichen Moral erforderlich ist und c) im Rahmen der Verhältnismäßigkeit das geringste der möglichen restriktiven Mittel darstellt, damit garantiert ist, dass das Recht des Einzelnen und das Recht aller auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht aufgehoben wird. Der Staat darf die für den Vollzug von Gesetzen zuständigen Behörden oder Kontrollorgane nicht zur Rechtfertigung von Aktionen missbrauchen, die direkt oder indirekt religiöse Überzeugungen oder das Recht auf deren Ausübung verletzen. Die Strafverfolgung der Religionsausübung Einzelner und von Gruppen unter dem Vorwand des Gesetzesvollzugs kommt regelmäßig einem Ketzerprozess gleich und verletzt fundamentale Freiheiten.

7. Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Sexismus, Ungleichbehandlung aus ethnischen oder weltanschaulichen Gründen und alle Formen der Diskriminierung aus religiösen Gründen sind eine Geißel der Gesellschaft und müssen verurteilt werden.

8. Nach den Ausführungen der Erklärung über die Prinzipien der Toleranz der UNESCO – der Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen –, obliegt den Medien die Pflicht, keine Informationen zu verbreiten, die geeignet sind, Minderheiten zu verunglimpfen. Dieses Gebot umfasst den Glauben von Minderheiten und dessen Ausübung. Der Toleranzgedanke stützt die Menschenrechte und den Pluralismus, indem er Respekt, Akzeptanz und Verständnis für die Vielfalt der Religionen, Rassen, ethnischen Gruppierungen und Kulturen dieser Welt einfordert. Toleranz ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch ein rechtliches Erfordernis. Der Staat muss in Angelegenheiten der Religion eine strikt neutrale Haltung wahren. Staatliche Projekte mit Bildungs- und Unterrichtscharakter und Informationskampagnen über Minderheiten dürfen nicht diskriminierend oder diffamierend sein, noch dürfen sie durch ideologische oder parteiische Indoktrination negativ geprägt sein. In ähnlicher Weise sollten die Medien eine konstruktive Rolle übernehmen und es vermeiden, in irgendeiner Weise Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Ausgrenzung, Marginalisierung, Verunglimpfung und Diskriminierung gegen religiöse und andere Minderheiten Vorschub zu leisten.

9. Die einzelnen Staaten müssen Pluralismus und gesellschaftliche Vielfalt fördern, da ohne sie Gerechtigkeit nicht möglich ist. Der Einzelne sollte gleich behandelt werden, unabhängig von Hautfarbe, Rasse, Religion, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder anderen unterscheidenden Merkmalen.

10. In vielen Teilen der Welt ereignen sich ernste Vorfälle von Intoleranz und Diskriminierung, zum Schaden der Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Staaten ebenso wie nichtstaatliche Organisationen sollten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anwenden, ebenso die 1981 von den Vereinten Nationen proklamierte Erklärung über die Eliminierung aller Formen der Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), den Allgemeinen Kommentar des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen zu Artikel 18 des IPbpR – der den Religions- und Weltanschauungsbegriff definiert und die Diskriminierung gegen einen neuen Glauben oder gegen einen Minderheitsglauben verbietet – und alle anderen internationalen und nationalen Menschenrechtsinstrumente, um auf diese Weise eine Kultur der Toleranz zu fördern und für jedermann das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu schützen.

Die Rechte von Kindern

11. Die Rechte jedes Kindes müssen ohne irgendwelche Diskriminierung garantiert und geschützt werden, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder anderer Überzeugung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Besitz, Behinderung sowie Abstammung oder sonstigen Status des Kindes oder seiner Eltern oder seines Vormunds.

12. Die Verantwortlichen für Bildungspolitik müssen an den Schulen eine Atmosphäre der Toleranz gegenüber Minderheiten und gegenüber anderen Meinungen aufrichtig und mit Nachdruck fördern. Sie sollten Lehrpläne und -materialien erstellen, die dem Pluralismus und der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung tragen und auf diese Weise dafür sorgen, dass religiöse, rassische und ethnische Minderheiten vorurteilsfrei dargestellt werden. Verhältnis Kirche und Staat

13. Die Trennung von Kirche und Staat sollte gewährleistet sein. Dennoch sollten religiöse Einrichtungen mit dem Staat bei der Lösung der dringlichsten gesellschaftlichen Probleme zusammenarbeiten, ohne aber jemandem ein bestimmtes Glaubenssystem aufzuzwingen. Religiöse Vereinigungen haben sowohl das Recht als auch die Verantwortung, sich in sozialen Aktivitäten zu engagieren, die der Gesellschaft nützen.

14. Im Zeitalter der schnellen Verkehrs- und Kommunikationswege sind multikulturelle Gesellschaften unausbleiblich. Unterschiedliche religiöse und ethnische Gruppen müssen lernen, sich gegenseitig zu respektieren und in Frieden und Freundschaft miteinander zu leben. Wo Uneinigkeiten im gemeinsamen Miteinander entstehen, sollten religiöse Gemeinschaften sich zusammenschließen und helfen, die Kluft zu überbrücken und den Konflikt zu lösen. Redefreiheit und Open Government

15. Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sind ein Wesenskern der Demokratie. Jeder hat das Recht, Meinungen ungehindert anzuhängen und frei zu äußern. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, mündlich oder über jede Art von Medien seiner Wahl und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Niemand darf wegen seiner Äußerungen, Meinungen oder Überzeugungen irgendeiner Beschränkung, Benachteiligung oder Strafe unterworfen werden.

16. Staaten sollten sich an die Johannesburg- Prinzipien über nationale Sicherheit, Meinungsfreiheit und Informationszugang halten. Öffentliche Einrichtungen sollten dem Bürger leicht zugänglich sein. Das Prinzip der gläsernen Regierung ist eine Abhilfe gegen übertriebene Geheimhaltung und ein Schutz gegen Korruption. Überlegungen zur nationalen Sicherheit dürfen nicht als Rechfertigung dafür missbraucht werden, dem Bürger die Möglichkeit zu verweigern, sich über das Handeln seiner Regierung zu informieren und es eingehend zu prüfen.

17. Rechtsstaatlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit werden durch falsche Informationen und Propaganda über Minderheitsgruppierungen und ihre Mitglieder untergraben. Staaten sollten sich darum bemühen, nur richtige, neutrale und notwendige Daten über einzelne Personen und Organisationen aufzubewahren. Jeder sollte angemessenen Zugang zu Daten haben, die staatliche Stellen über ihn aufbewahren. Wenn sich diese Daten als falsch erweisen, sollte jeder ein Recht auf Richtigstellung haben. Freiheit von unmenschlicher Behandlung.

18. Niemand sollte hingerichtet werden. Die Todesstrafe sollte abgeschafft werden. Ein einziger unschuldig zum Tode verurteilter Mensch ist einer zuviel.

19. Niemand sollte jemals dazu gezwungen werden, sich einer Elektroschockbehandlung oder einem psychochirurgischen Eingriff zu unterziehen oder bewusstseinsverändernde Psychopharmaka einzunehmen. Alle Staaten sollten derartige Missbräuche für ungesetzlich erklären.

Demokratie und Frieden

20. Totalitäre Regimes dürfen nicht toleriert werden, da sie die Menschenrechte systematisch verweigern und ihr Streben der Unterdrückung grundlegender Freiheiten gilt. Zwischenstaatliche Einrichtungen, demokratische Staaten, Religionsgemeinschaften und Menschenrechtsorganisationen sollten mit einzelnen Personen und mit Organisationen in den jeweiligen Ländern zusammenarbeiten, um dort mit friedlichen Mitteln demokratische Prinzipien und Werte wiederherzustellen.

21. Krieg ist keine Lösung. Im Atomzeitalter verbieten sich mit Waffengewalt ausgetragene Auseinandersetzungen zur vermeintlichen Lösung nationaler oder internationaler Konflikte von selbst. Um Auseinandersetzungen beizulegen, müssen an die Stelle von Krieg weit bessere Mittel treten, nämlich die Konfliktlösung durch ordnungsgemäß ernannte und anerkannte Einrichtungen sowie durch Diplomatie und Dialog. Sie sollten die Mittel der Wahl sein, die von den Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft eingesetzt werden, um bewaffnete Konflikte zu vermeiden. Religionsgemeinschaften müssen gemeinsam daran arbeiten, Frieden, Toleranz und Dialog zu fördern, und so eine Atmosphäre des Vertrauens und gegenseitigen Verstehens zu schaffen. Nur in ihr ist es möglich Differenzen beizulegen, deren historische Wurzeln den Nährboden für fortwährenden Krieg und Hass bilden.

22. Demokratie ist die bestmögliche Regierungsform. Sie ächtet die Tyrannei und verpflichtet die Regierung zum Dienst am Menschen und nicht umgekehrt. Die Bürger sollten ermutigt werden, sich für öffentliche Angelegenheiten zu engagieren und sich am Regierungsprozess zu beteiligen, indem sie an Wahlen teilnehmen sowie ihre Regierung um Reformen und um Abhilfe für Missstände ersuchen. Der wahre Wert einer Demokratie zeigt sich daran, inwieweit sie Minderheiten vollständige und gleiche Rechte gewährt.

Scientology Kirche eröffnet europäisches Büro in Brüssel

(BRÜSSEL) Die Scientology Kirche International gibt es nun auch offiziell im Europäischen Viertel in Brüssel. Ihr europäisches Büro für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte wurde mit einer zweitägigen Serie von Veranstaltungen im Gebäude an der Rue de la Loi 91 – gerade unten an der Strasse zum Europäischen Parlament und zur Europäischen Kommission – eröffnet; dieses wurde renoviert, hat aber seinen neoklassischen Regentenstil beibehalten. Bei der grossen Eröffnungsveranstaltung waren über 300 Repräsentanten der Europäischen Institutionen, religiösen Gruppen, der Menschenrechtsexperten wie auch Mitglieder des diplomatischen Korps anwesend.

Besonders wichtige Sprecher informierten im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung die Zuhörer von ihren Erfahrungen mit der Arbeit der Kirche in den Bereichen Menschenrechte und Religionsfreiheit. Sie wurden eingeführt von dem neu ernannten Direktor des neuen Brüsseler Hauptsitzes der Kirche, Fabio Amicarelli, dem früheren Koordinator für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte der Kirche in Italien. Diese Sprecher waren:

Bob van den Bos, niederländisches Mitglied des Europäischen Parlaments und Rapporteur zum   Menschenrechtsbericht des Parlamentes im Jahre 2002;

Bashi Quraishy, Präsident des Europäischen Netzwerks gegen Rassismus (ENAR) und Chefredakteur von MediaWatch;

J.L. Janssen Van Raay, der 22 Jahre im Europäischen wie auch im Niederländischen Parlament und im Europarat war; er ist Empfänger des Ordens Legion d´Honeur von Frankreich und des deutschen Bundesverdienstkreuzes;

Prof. Gerhard Besier vom Hannah-Ahrendt-Institut für Studien zum Totalitarismus an der Universität Dresden;

Chris Brightmore, Lektor an der Universität von Leicester, der als Polizeichef von Scotland Yard verantwortlich war für die Beschlagnahme der grössten Menge an Heroin in England.

Am Ende der formellen Zeremonie erläuterte Kurt Weiland, Mitglied des Vorstandes der Scientology Kirche International, dass die Entscheidung der Kirche, ein Menschenrechtsbüro in Brüssel zu schaffen, motiviert ist durch das Engagement, zu helfen, eine soziale Atmosphäre zu schaffen, in der die Rechte und Freiheiten, wie sie in der Universellen Erklärung zu den Menschenrechten festgehalten sind, verwirklicht werden können. „Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Bedrohung für die Freiheit eines Individuums eine Bedrohung für die Freiheit aller ist.“, erklärte er.

Auf einer Pressekonferenz gab Herr Weiland die Proklamation zu Religion, Menschenrechten und Gesellschaft bekannt; das ist die abschliessende Stellungnahme der Kirche zu wichtigen Themen wie die Rolle der Religion in der Gesellschaft, der Glaubensfreiheit, der Redefreiheit, der Demokratie, des Rechts, der Beziehungen von Kirche und Staat, der Informationsfreiheit, einer multikulturellen Gesellschaftt, der Rechte von Eltern und Kindern und vielen anderen Themen. Die zweiundzwanzig Punkte umfassende Deklaration umschreibt das Engangement der Kirche für Menschenrechte und erklärt, dass „weder Staaten noch religiöse Gruppen das Recht besitzen, die religiöse Überzeugung einer Person weder direkt noch indirekt zu kontrollieren. Auch dürfen Staaten das Recht einer Person, sich religiösen Gruppen anzuschliessen oder diese zu verlassen, nicht beschneiden.“

Direktor Amicarelli sagte, dass das neue Büro als zentraler Punkt für die Menschenrechtsaktivitäten der Kirche in Europa und als Ressource für diejenigen fungieren wird, die nach Hilfe suchen, um Drogenprobleme, Analphabetentum, Unmoral und Kriminalität zu lösen. „In Europa unterstützt unsere Kirche derzeit 169 Programme zur sozialen Verbesserung. Als Teil unseres Engagements zur Verbesserung der Gesellschaft versprechen wir, die Anzahl dieser in den oben genannten Kategorien jeweils zu verdreifachen.“ sagte er.

Das Gebäude beherbergt die erste ständige europäische Ausstellung zu Scientology; diese erstreckt sich über drei Etagen und besteht aus 750 Vorführungen. Es stellt die weltweit laufenden sozialen Verbesserungsprogramme vor, die auf den Entwicklungen des Stifters der Scientology Religion, L. Ron Hubbard beruhen. Die Ausstellung beschreibt ebenfalls die Initiativen der Kirche zu den Menschenrechten und erläutert die Grundlagen der Religion. Die Ausstellung steht offen für Besucher täglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr; Führungen werden durchgeführt. Weitere Informationen sind verfügbar auf www.scientology-europe.org.

„Unsere Kirche hat eine lange Tradition beim Aufspüren und Veröffentlichen von Menschenrechtsverletzungen, damit diese ausgemerzt werden können; diese Ausstellung dokumentiert einige dieser Untersuchungen.“ sagte   Reverend Weiland von der Scientology Kirche International. „Dieses neue Büro – in Kombination mit der gesammelten Mitarbeitererfahrung von mehr als fünfzig Jahren beim Eintreten für Menschenrechte – ist ein Beleg für das Engagement der Kirche, Menschenrechte für alle zu erhalten.“

In der Ausstellung wird eine Aktion gezeigt, die unternommen wurde, um Menschenrechte zu schützen, die in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts Schlagzeilen machte, als die Existenz und der Betrieb von schwarzen Sklavenarbeiterlagern während der Apartheid in Südafrika von Scientologen aufgedeckt wurde. Private Firmen und korrupte Beamte aus der Regierung wurden dabei erwischt, wie sie Schwarze für Millionen-Dollar-Gewinne unter Drogen setzten und einsperrten. Die Kirche war heftigen Übergriffen der Apartheid-Regierung ausgesetzt, nachdem sie sich geweigert hatte, nichts zu sagen und die Veröffentlichung der Fotos von den Lagern zu unterdrücken. Als internationale Gremien die Angelegenheit untersuchten und die Lager verurteilten, wurde die Kirche entlastet und erhielt später die offizielle Anerkennung als Religion in Südafrika.

Im Australien der 80er Jahre wurden psychiatrische Greueltaten, die unter dem Deckmantel der „Tiefschlaftherapie“ begangen wurden, von Scientologen aufgedeckt, die nachwiesen, dass kriminelle Psychiater viele Patienten verstümmelt, vergewaltigt und getötet hatten. Aufgrund der Arbeit der Scientologen wurden die Psychiater vor Gericht gestellt und die Praktik wurde verboten.

Seit Jahrzehnten bezieht die Kirche massiv Stellung gegen die psychiatrische Abstempelung und das Unter-Drogen-Setzen von Kindern. Die Kinder vor solchen „Dealern in weissen Kitteln“ zu schützen wurde in der Europäischen Union ebenso wichtig wie in den Vereinigten Staaten, wo sich die Verschreibungsrate seit 1997 um 37% erhöht hat, so dass sich nunmehr etwa 6-8 Millionen Kinder und Erwachsene auf Drogen befinden, die für erfundene „Krankheiten“ verschrieben wurden. Einige Eltern wurden von Schulen gezwungen, als Vorbedingung für deren Ausbildung ihre Kinder auf verschriebene psychiatrische Drogen zu setzen. Den Kindern werden gefährliche Seelen-Stimulantia gegeben, die auch in der Strassendrogenszene bekannt sind und zu Dopingzwecken im Sport verwendet werden.

Als Antwort auf diese Bedenken erliess das Repräsentantenhaus im März diesen Jahres – unter überwältigender Mehrheit von 425 zu 1 Stimmen – das Gesetz zur Verschreibung von Medikamenten für Kinder. Nach dem Gesetz ist es den Schulbeamten verboten, von Studenten zu verlangen, Rezepte als Bedingung für die Teilnahme am Unterricht zu nehmen.

Martin Weightman, Direktor für Menschenrechte der Kirche in Europa, präsentierte die Einführung einer Kampagne zur Ausbildung in den Menschenrechten. Als ein erster Schritt wurden Zehntausende von Büchlein mit dem Titel „Ein Leitfaden für den Frieden durch Menschenrechte“ in verschiedenen Sprachen gedruckt; diese werden anlässlich von Veranstaltungen und Konferenzen in allen europäischen Ländern kostenlos ausgegeben, um die Ausbildung in den Menschenrechten zu unterstützen. Die Universelle Erklärung der Menschenrechte sowie die Europäische Konvention für Menschenrechte werden in diesem Buch beschrieben.

Er sagte, dass die Scientology Kirche viele Jahre erfolgreich für die Menschenrechte eingetreten ist und dass Religionsfreiheit für die Menschen aller Glaubensrichtungen eine besondere Rolle in den Anstrengungen der Kirche spielt. Er erläuterte, dass die Kirche nunmehr ihre Ausbildung in den Menschenrechten und den Kampagnen zur Verbesserung der Gesellschaft in Europa auf eine breitere Basis stellen wird. Das neue Büro in Brüssel verfügt über zwölf Mitarbeiter, die aus sechs europäischen Ländern stammen, um diese Programme in ganz Europa zu koordinieren.

Scientologen gewinnen vor Gericht in Frankreich

Nach einem 11 Jahre andauernden Rechtsstreit muss der französische Geheimdienst  nun seine Akten für die Scientologen offenlegen.

Seit 1992 verlangte der Vorsitzende des „Französischen Komitees von Scientologen gegen Diskriminierung“, Michel Raoust, Einsicht in seine Akten bei dem französischen Geheimdienst „Renseignements Generaux“ (kurz RG genannt). Trotz eindeutiger Rechtslage wurde dem Scientologen jene Akteneinsicht mit dem pauschalen Hinweis auf die Ausnahmeregelung „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ verweigert.

Michel Raoust klagte durch alle Instanzen und bekam jetzt vor dem „Conseil D´Etat“ – vergleichbar mit unserem Bundesverwaltungsgericht – nach 11 Jahren sein Recht. Michel Raoust ist nicht der einzige Scientologe, der daran interessiert ist zu erfahren, in welcher Art und Weise er von den französischen Behörden bespitzelt und in seinen Rechten beschnitten worden ist. Mindestens 24 weitere Scientologen haben den Ausgang des jetzigen Verfahrens freudig begrüßt, da sie ebenfalls Klagen auf Akteneinsicht gegen den RG anhängig haben.

Die Entscheidung stellt einen Präzedenzfall im Bereich des Datenschutzes dar. Erstmals forderte ein Gericht den Geheimdienst und das französische Innenministerium auf, aufgrund objektiver Fakten zu belegen, worin die angebliche „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ tatsächlich zu sehen sei, die einer Akteneinsicht entgegenstehen könnte. Die Behörden hingegen argumentierten, dass die Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche bereits ausreiche, um sich auf die Ausnahmeregelung berufen zu können. Dem stimmte das Gericht nicht zu. Es stellte fest, dass sich in der Akte des betroffenen Scientologen nichts befände, was die Verweigerung der geforderten Akteneinsicht rechtfertigen würde.

Bayerisches Verwaltungsgericht München: Scientology ist eine Religion



Unter dem Motto „MAN KANN IMMER ETWAS TUN“ wollen die „Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen“ ihre Arbeit am kommenden Samstag in 2 Zelten auf dem Münchner Odeonsplatz vorstellen

In dem seit etwa einem Jahr andauernden Streit zwischen der Church of Scientology International und der Landeshauptstadt München (unter Einflußnahme des Bayerischen Innenministeriums) entschied gestern das Bayerische Verwaltungsgericht München erneut zugunsten der Scientology Kirche und stellte die Gemeinschaft ausdrücklich unter den Schutz des Artikel 4 Grundgesetz, Religionsfreiheit, unter Hinweis auf einen Beschluss des Bayerischen VGH vom 14. Februar 2003. Laut Gerichtsbeschluss (Az: M 2 E 03.1266)  wurde die Landeshauptstadt München aufgefordert, den Scientologen für die Aufstellung zweier Zelte auf dem Odeonsplatz eine Genehmigung zu erteilen.

Die Church of Scientology International wird heute einen entsprechenden Antrag für den kommenden Samstag einreichen.
In der Begründung des Gerichts heißt es wörtlich: „Die streitgegenständliche Informationsveranstaltung ist somit in Abschichtung zu den seit Alters her in Bayern ansässigen großen Religionsgemeinschaften als Veranstaltung einer anderen religiösen Gemeinschaft zu sehen .“ (Seite 11 der Entscheidung)

Das Ermessen der Behörde wird auf Null reduziert, denn, so das Gericht, „[b]ei Religions- und Weltanschauungs- gemeinschaften, die sich auf Art. 4 GG berufen können, besteht in aller Regel ein Anspruch auf Erlaubniserteilung, …“. Das Gericht kommt weiters zu dem Ergebnis, „dass sich die Antragstellerin [Scientology] mit der geplanten Informationsveranstaltung im konkreten Fall weder gewerblich betätigt noch eine unzulässige gewerbliche Werbung vornimmt.“

Bei der geplanten Veranstaltung handelt es sich um eine Informationsausstellung der „Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen“, bei der sie ihre Sozial- und Gemeindeprojekte der Öffentlichkeit vorstellen. Die „Ehrenamtlichen Scientology-Geistlichen“ helfen seit über 20 Jahren in Katastrophengebieten.

Scientology-Religion in Taiwan anerkannt

In der buddhistischen Nation wird Scientology herzlich willkommen geheißen

Die taiwanesische Regierung hat die Scientology Kirche in die Liste der anerkannten Religionsgemeinschaften mit aufgenommen und ihr damit die volle Anerkennung gewährt. So verkündete es ein Regierungsvertreter des Innenministeriums von Taiwan am 12. März 2003. Die erste Scientology-Mission öffnete ihre Tore im Jahre 1988 in der Landeshauptstadt Taipeh. Dem folgten weitere neun Missionen, die in den folgenden Jahren aufgebaut wurden.

Die von L. Ron Hubbard begründete Scientology ist damit die 25ste im Land anerkannte Religionsgemeinschaft neben dem Buddhismus, Taoismus, Christentum und 21 weiteren religiösen Gemeinschaften.
Die Präsidentin der taiwanesischen Scientology Kirche Mei-Tsu Lee erklärte: „Wir freuen uns über die Entscheidung. Die Wurzeln der Scientology-Religion finden sich in den östlichen Religionen wie beispielsweise im Buddhismus. Daher haben wir das Gefühl, nach Hause zurückzukehren. Die Taiwanesen sind tief religiöse aber auch sehr praktische Menschen. Daher hat Scientology in diesem Land sehr schnell viele Anhänger gefunden und hat sich sehr schnell verbreitet.“

Sie fügte hinzu, dass die Scientology Kirche in Taiwan auch ihre sozialen Projekte noch verstärken möchte. Für ihre massiven Hilfsaktionen während des Erdbebens in Nan Tao im September 1999, bei denen 500 Ehrenamtliche Geistliche der Scientology Kirche vor Ort halfen, sind die Scientologen vom Präsidenten Taiwans Herrn Chen Shui-bian mit dem „Good Citizen, Good Deeds“-Preis („Gute Bürger, Gute Tat“) ausgezeichnet worden